Ist in Ihrem Badezimmer das Lavabo zu Bruch gegangen? Oder macht Sie Ihr bisheriger Vermieter beim Auszug für diverse Schäden haftbar? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und welche Informationen und Unterlagen wir für die Schadenabwicklung benötigen.
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett, können Sie uns diese nachreichen. Das gilt vor allem für die unbezahlte Abrechnung über Ihre Kostenbeteiligung.
Erteilen Sie Handwerkern keine direkten Aufträge. Dafür ist die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung zuständig. Andernfalls sind Sie zahlungspflichtig. Das gilt auch für Kosten, welche die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen müsste.
Sie können nur für den Zeitwert des beschädigten Objekts haftbar gemacht werden. Das heisst: für den effektiven finanziellen Wert, den das Objekt unmittelbar vor dem Schaden hat. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie alt der Gegenstand ist.
Beispiel: «Ihr Kind bemalt die Wohnzimmerwände»
Lebensdauer Wandanstrich: 8 Jahre / letzter Anstrich beim Einzug vor 4 Jahren
Die Amortisation entspricht dem Altersabzug, dem sich jährlich reduzierenden Wert eines Objekts, und wird im Mietzins miteinkalkuliert. Diesen Altersabzug muss die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen und darf Ihnen nicht verrechnet werden.
AXA
Grundsätzlich übernehmen wir Kosten für alle Schäden, die unfallmässig bzw. unvorhergesehen entstehen.
Jedoch ist nicht jeder Schaden oder jeder bei der Wohnungsübergabe festgestellte Mangel versichert. Nicht versichert sind zum Beispiel:
Liegen solche Schäden oder Mängel vor, wird Ihnen die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung die entsprechenden Kosten gegebenenfalls anteilsmässig in Rechnung stellen.
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA .
Weitere Leistungen der AXA bei versicherten Schäden:
Vermieterin/Vermieter bzw. Verwaltung
Kosten, die durch den normalen Gebrauch und somit durch Abnützung entstehen, muss die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen. Typische Abnützungsschäden sind Farbveränderungen der Wandanstriche durch hängende Bilder und Möbel, die vor Wänden stehen. Die entsprechenden Kosten sind bereits im Mietzins berücksichtigt.
Informieren Sie immer zuerst Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter bzw. Ihre Verwaltung. Gemeinsam besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Danach melden Sie uns Ihren Schadenfall – am einfachsten im Kundenportal myAXA oder mit dem Online-Schadenformular.
Handelt es sich um einen Notfall, rufen Sie uns an unter 0800 809 809. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert, wenn Sie beispielsweise mitten in der Nacht einen Schlüsseldienst oder Sanitärinstallateur brauchen.
Wer trägt die Kosten, wenn durch unsorgfältige Behandlung oder ein Missgeschick Schäden entstehen?
Wie? Wir haben die wichtigsten Antworten.
Hilfe, Schimmel! Wir klären die rechtliche Lage, prüfen Ihre Versicherungssituation und geben Ihnen Tipps, wie Sie Schimmel vermeiden.