Sie stossen aus Versehen bei Freunden die teure Kristallvase um oder jemand stürzt durch Ihre Unachtsamkeit und verletzt sich: Ein Missgeschick ist schnell passiert – und das kann unter Umständen extrem teuer werden. Hier erfahren Sie, wie Sie mit Haftpflichtforderungen umgehen müssen und was für die Schadenabwicklung wichtig ist.
Wenn die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett sind, können Sie diese nachreichen.
Per Definition ist die «gesetzliche Haftpflicht» versichert. Das bedeutet: Wenn Sie jemandem Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Sie haften für die finanziellen Folgen mit Ihrem ganzen privaten Vermögen. Dazu gehören nicht nur Geld, Aktien usw., sondern zum Beispiel auch Immobilien, Schmuck oder Antiquitäten.
Konkret versichert sind:
Also Schäden, die Sie selbst, Ihre Familienmitglieder/Kinder oder Ihr Hund / Ihre Katze an fremdem Eigentum verursachen oder bei denen Menschen verletzt werden. Dabei handelt es sich meistens um Schäden, die sich aus ganz normalen Alltagssituationen oder Begebenheiten ergeben. Beispiele:
Reparaturaufträge für beschädigte Objekte müssen immer von der Eigentümerin oder dem Eigentümer erteilt werden.
Sie sind jedoch nur für den Zeitwert des beschädigten Objekts haftbar. Das heisst: für den effektiven finanziellen Wert, den das Objekt unmittelbar vor dem Schaden hat.
Deshalb ist das Alter des Gegenstands bzw. das Datum der letzten Erneuerung/Sanierung eines Gebäudebereichs entscheidend. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich der finanzielle Wert Jahr für Jahr. Für jedes Jahr wird ein Altersabzug bzw. die Amortisation berücksichtigt. Übrig bleibt der Zeitwert.
In folgenden Fällen muss zum Beispiel der Zeitwert übernommen werden:
Weitere Informationen zum Zeitwert inklusive Berechnungsbeispiel «Wandanstrich» finden Sie auf der Seite Mieterschaden.
Muss sich eine Person Ihretwegen ärztlich/therapeutisch behandeln lassen, können Sie für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Das kann teuer werden und ist ohne private Haftpflichtversicherung finanziell kaum tragbar, insbesondere bei langwierigen Behandlungen.
In erster Linie bezahlt die zuständige Unfallversicherung die Behandlungskosten (Arzt, Spital, Therapie usw.), auch mögliche Lohnausfälle/Taggelder. Aber im Nachgang können diese Kosten von Ihnen zurückgefordert werden (selbst Rentenzahlungen). Zusätzlich kann die verletzte Person direkt Forderungen an Sie stellen, z. B. Kosten, die über die Unfallversicherung nicht oder nicht vollumfänglich versichert sind.
Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Senden Sie uns sämtliche Dokumente unbeantwortet zur Prüfung und weiteren Bearbeitung.
Wichtig: Überlassen Sie sämtliche Verhandlungen der AXA, erteilen Sie keine Aufträge und akzeptieren Sie keine an Sie direkt gestellten Forderungen ohne Rücksprache mit uns.
AXA
Grundsätzlich werden Leistungen nur dann ausbezahlt, wenn ein Schaden plötzlich und unfallmässig entstanden ist.
Beispiele möglicher Leistungen:
Wir führen für Sie alle notwendigen Verhandlungen und wehren unberechtigte oder überhöhte Forderungen in Ihrem Namen ab.
Ausschlüsse – Ihre Kosten
Nicht versichert sind beispielsweise:
Zusatzversicherungen
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal.
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