Haftpflichtschaden

Sie stossen aus Versehen bei Freunden die teure Kristallvase um oder jemand stürzt durch Ihre Unachtsamkeit und verletzt sich: Ein Missgeschick ist schnell passiert – und das kann unter Umständen extrem teuer werden. Hier erfahren Sie, wie Sie mit Haftpflichtforderungen umgehen müssen und was für die Schadenabwicklung wichtig ist. 

Vorgehen und Leistungen bei Haftpflichtschäden

  • Welche Informationen und Unterlagen sind für die Schadenabwicklung wichtig?
    • Wer oder was ist zu Schaden gekommen? Personen, Tiere, fremdes Eigentum?
    • Was ist passiert? Wie ist der Schaden entstanden (Schadenhergang)?
    • Schadenfotos
    • Kontaktdaten der geschädigten Person/en (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

    Wenn die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett sind, können Sie diese nachreichen

  • Welche Schäden sind in der Haftpflicht versichert?

    Per Definition ist die «gesetzliche Haftpflicht» versichert. Das bedeutet: Wenn Sie jemandem Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Sie haften für die finanziellen Folgen mit Ihrem ganzen privaten Vermögen. Dazu gehören nicht nur Geld, Aktien usw., sondern zum Beispiel auch Immobilien, Schmuck oder Antiquitäten. 

    Konkret versichert sind:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Tierschäden

    Also Schäden, die Sie selbst, Ihre Familienmitglieder/Kinder oder Ihr Hund / Ihre Katze an fremdem Eigentum verursachen oder bei denen Menschen verletzt werden. Dabei handelt es sich meistens um Schäden, die sich aus ganz normalen Alltagssituationen oder Begebenheiten ergeben. Beispiele:

    • Velo- oder E-Bikefahren (mit einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h)
    • Mieterschäden an Häusern, Wohnungen, Räumen
    • Schäden an ausgeliehenen Sachen oder Fahrzeugen (Zusatzversicherung)
    • Drohnen lenken, nur bis 30 kg (ab 30 kg ist eine Zulassung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL notwendig)
  • Welche Kosten fallen für Sie – als Verursacherin oder Verursacher eines Sachschadens – an? (Zeitwert)

    Reparaturaufträge für beschädigte Objekte müssen immer von der Eigentümerin oder dem Eigentümer erteilt werden. 

    Sie sind jedoch nur für den Zeitwert des beschädigten Objekts haftbar. Das heisst: für den effektiven finanziellen Wert, den das Objekt unmittelbar vor dem Schaden hat.

    Deshalb ist das Alter des Gegenstands bzw. das Datum der letzten Erneuerung/Sanierung eines Gebäudebereichs entscheidend. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich der finanzielle Wert Jahr für Jahr. Für jedes Jahr wird ein Altersabzug bzw. die Amortisation berücksichtigt. Übrig bleibt der Zeitwert.

    In folgenden Fällen muss zum Beispiel der Zeitwert übernommen werden:

    • Im Parkett entstehen Beschädigungen durch die Absätze von High Heels.
    • Kinder bemalen bei Freunden die Wohnzimmerwände.

    Weitere Informationen zum Zeitwert inklusive Berechnungsbeispiel «Wandanstrich» finden Sie auf der Seite Mieterschaden.

  • Wie verhält es sich, wenn durch Ihre Schuld eine Person verletzt wird?

    Muss sich eine Person Ihretwegen ärztlich/therapeutisch behandeln lassen, können Sie für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Das kann teuer werden und ist ohne private  Haftpflichtversicherung finanziell kaum tragbar, insbesondere bei langwierigen Behandlungen. 

    In erster Linie bezahlt die zuständige Unfallversicherung die Behandlungskosten (Arzt, Spital, Therapie usw.), auch mögliche Lohnausfälle/Taggelder. Aber im Nachgang können diese Kosten von Ihnen zurückgefordert werden (selbst Rentenzahlungen). Zusätzlich kann die verletzte Person direkt Forderungen an Sie stellen, z. B. Kosten, die über die Unfallversicherung nicht oder nicht vollumfänglich versichert sind.

  • Was tun Sie, wenn Forderungen an Sie gestellt werden und Sie entsprechende Unterlagen erhalten?

    Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Senden Sie uns sämtliche Dokumente unbeantwortet zur Prüfung und weiteren Bearbeitung. 

    Wichtig: Überlassen Sie sämtliche Verhandlungen der AXA, erteilen Sie keine Aufträge und akzeptieren Sie keine an Sie direkt gestellten Forderungen ohne Rücksprache mit uns.

  • Was bezahlt die AXA? Welche Leistungen sind versichert?

    AXA

    Grundsätzlich werden Leistungen nur dann ausbezahlt, wenn ein Schaden plötzlich und unfallmässig entstanden ist. 

    Beispiele möglicher Leistungen:

    • Zeitwert eines bei Freunden beschädigten Objekts/Gegenstands/Gebäudebereichs (beispielsweise Parkettschaden, bemalte Wände)
    • Restaurierungskosten für eine bei Bekannten beschädigte Antiquität
    • Behandlungskosten, inklusive Lohnausfall, einer durch Sie verletzten Person

    Wir führen für Sie alle notwendigen Verhandlungen und wehren unberechtigte oder überhöhte Forderungen in Ihrem Namen ab. 

    Ausschlüsse – Ihre Kosten

    Nicht versichert sind beispielsweise: 

    • Selbst verschuldete Schäden aller Personen innerhalb Ihres Haushalts: Ihr Sohn lässt Ihr Smartphone auf den Steinboden fallen.  
    • Schäden an gemieteten oder geleasten Gegenständen: Sie verursachen beim Giessen einer neben dem geleasten Fernseher platzierten Pflanze einen Kurzschluss.  
    • Finanzielle Schäden, die Bekannten durch Sie entstehen: Auf Ihren Rat hin haben Ihre Bekannten eine Aktie gekauft, deren Kurswert ins Bodenlose stürzte – ein totales Verlustgeschäft.

    Zusatzversicherungen

    Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal

Typische Schadenfälle

  • 1

    Während die Mutter an der Tür ihren Besuch begrüsst, spielt ihr 4-jähriger Junge vor dem Haus ... und zerkratzt den Lack dessen Oldtimers mit einem Stein.

  • 2

    Bei Freunden wird aus Versehen ein Glas Rotwein über das Stoffsofa geschüttet.

  • 3

    Auf dem Spielplatz wird ein Kind von einem freilaufenden Hund in den Arm gebissen, während sich dessen Besitzer mit einer Bekannten unterhält.

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