Vorsorge

Was ist die richtige Absicherung im Konkubinat?

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Viele Paare entscheiden sich dafür, ohne Trauschein zusammenzuleben. Vorsorgeregelungen, die für die Ehe selbstverständlich sind, gelten aber nicht fürs Konkubinat. Unser Experte verrät Ihnen, wie Sie Ihre Partnerschaft ganz einfach absichern können.

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    Renzo Priore

    ist Leiter der Generalagentur Vorsorge und Vermögen in Rapperswil. Er beantwortet unsere Fragen rund um das Thema Vorsorge und Zukunftsplanung und erklärt, was es insbesondere in einem Konkubinat zu beachten gilt.

Was gilt es als Paar im Konkubinat hinsichtlich Vorsorge zu beachten?

Eins vorweg: Konkubinatspartner ist man nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass man fünf Jahre oder länger an gleicher Adresse gelebt hat. Innerhalb der 1. Säule gibt es für Paare im Konkubinat weder Regelungen noch Ansprüche. In der 2. Säule besteht die Möglichkeit, den Lebenspartner spezifisch zu begünstigen. Bei gemeinsamen Kindern oder wenn man bereits länger als fünf Jahre zusammenlebt, kann im Todesfall der hinterbliebene Partner mit einem Anspruch auf die Rente begünstigt werden. Kinderlose Paare können den Partner in der Pensionskasse begünstigen. In der Säule 3a existiert hinsichtlich Begünstigung eine klare gesetzliche Abfolge: An erster Stelle steht immer der Ehepartner. Wenn dieser fehlt, folgen an zweiter Stelle der Konkubinatspartner und direkte Nachkommen.

Ich vermute, dass vielen Paaren im Konkubinat nicht bewusst ist, dass sie keinen gesetzlichen Erbanspruch haben. Was muss man beachten?

Um für den Partner einen Erbanspruch geltend zu machen, muss ein Testament geschrieben werden. In diesem müssen andere Erben auf den Pflichtteil gesetzt und der noch verfügbare Rest muss dem Partner zugeschrieben werden. Anspruch auf einen Pflichtteil haben bei unverheirateten Paaren die Eltern und Kinder des Verstorbenen. Besteht weder Testament noch Erbvertrag, so haben bei kinderlosen Paaren im Konkubinat die Eltern des verstorbenen Partners den hundertprozentigen Erbanspruch. Bei Paaren mit Kindern fällt der Erbanspruch entsprechend auf den Nachwuchs.

«Um für den Partner einen Erbanspruch geltend zu machen, muss ein Testament geschrieben werden.»

Renzo Priore, Vorsorge-Experte

Wie können sich Konkubinatspartner optimal absichern?

Was Sie relativ einfach tun können: Melden Sie Ihr Konkubinat beim Arbeitgeber an, so dass Ihr Partner über die 2. Säule begünstigt wird, falls Ihnen etwas zustösst. Setzen Sie Ihren Konkubinatspartner als Begünstigten in der Vorsorge der Säule 3a ein. Wie bereits erwähnt, gelten dafür die gesetzlichen Voraussetzungen, die als Anerkennung eines Konkubinats vorgesehen sind – in der Regel ist die Partnerschaft durch ein fünfjähriges Zusammenleben belegt. Auch über die Säule 3b können Sie die Partnerschaft absichern. Für diese Vorsorge ist der Begünstigte frei wählbar – die gesetzlichen Pflichtteile müssen natürlich berücksichtigt werden. Es lohnt sich aber in jedem Fall, mit einem AXA Berater zu sprechen. Denn auf dem Weg zu einer optimalen Absicherung gibt es viele Fragen, die nur mit Kenntnis Ihrer individuellen Situation beantwortet werden können.

Welche Vorteile sehen Sie im Konkubinat?

Paare, die im Konkubinat leben, sind steuerrechtlich gesehen im Vorteil, da sie ihre Einkommen separat versteuern. Verheiratete Paare sind diesbezüglich oft benachteiligt, da die Einkommen zusammengezählt werden. Zwar profitieren sie von einem tieferen Steuertarif, jedoch fällt das doppelte Einkommen in eine höhere Steuerprogression – das ist die sogenannte Heiratsstrafe. Rechtlich gesehen und hinsichtlich der Vorsorge gibt es im Konkubinat, abgesehen vom unkomplizierten Beenden der Partnerschaft, keine Vorteile.

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