Sie haben Ihr Auto in der Tiefgarage des Kinos parkiert, kommen zurück – und der Lack an der Türe ist zerkratzt. Doch von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher ist weit und breit nichts zu sehen. Es steckt auch keine Nachricht hinter dem Scheibenwischer und Zeuginnen oder Zeugen gibt es ebenfalls keine.
Ein durch ein unbekanntes Fahrzeug oder eine unbekannte Person verursachter Schaden an Ihrem parkierten Auto ist ein klassischer Parkschaden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Lackschaden, einen Blechschaden oder eine andere Beschädigung handelt. Wenn Sie keine Parkschadenversicherung haben, bleiben Sie in so einem Fall auf den Reparaturkosten sitzen – und das kann ganz schön ins Geld gehen.
Telefonisch beraten lassen: 052 244 86 12
Im Idealfall wartet die Verursacherin oder der Verursacher bei Ihrem Auto auf Sie. Doch das kommt leider selten vor. Meist ist nicht bekannt, wer für den Schaden an einem parkierten Auto verantwortlich ist und ihn bezahlen müsste. Genau für solche Schäden kommt die Parkschadenversicherung der AXA auf. Auf Wunsch können Sie sie in der Autoversicherung mit Teil- oder Vollkasko einschliessen.
Bei der AXA können Sie den Umfang Ihrer Parkschadenversicherung selbst bestimmen. Wählen Sie aus drei Varianten:
Die Variante unbegrenzt kann nur bei Vollkasko versichert werden, die beiden anderen Varianten können auch bei einer Teilkasko abgeschlossen werden.
Sie können Ihren Neuwagen oder Ihr Occasionsauto gegen Parkschäden versichern. Beim Versicherungsabschluss darf Ihr Auto nicht älter als 8 Jahre sein.
Bei der AXA können Sie zu Ihrer Teilkasko oder zur Vollkasko eine Parkschadenversicherung abschliessen und sind so besser geschützt.
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