Ein Vater sitzt mit seiner Tochter auf einer Blumenwiese und beide schauen lächelnd in die Ferne. Im Hintergrund steht ihr Haus.

Immobilienrechtsschutz – was ist versichert?

Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort, ein Ort der Ruhe und Sicherheit. Doch Konflikte können schnell entstehen – sei es mit Nachbarn, Bauunternehmen oder anderen Parteien. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist juristische Unterstützung oft unverzichtbar. 

Eine fundierte Rechtsberatung kann in solchen Situationen Gold wert sein. Die Expertinnen und Experten der AXA-ARAG stehen Ihnen zur Seite, um Streitigkeiten frühzeitig zu klären. Und sollte der Fall vor Gericht landen, können Sie sich auf die Hilfe von 180 erfahrenen Juristinnen und Anwälte verlassen.

Damit Sie dabei kein finanzielles Risiko tragen, bietet Ihnen die Immobilienrechtsschutzversicherung einen zuverlässigen Schutz – ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss. Wichtig: Die Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten ab, wenn die Ursache des Konflikts während des Versicherungszeitraums eintritt.

Ihre Vorteile mit dem Immobilienrechtsschutz der AXA-ARAG

  • 1

    Grösster Rechtsdienst der Schweiz mit 180 Anwältinnen und Juristen.

  • 2

    Top-Noten für unseren Service: Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4,6 von 5 Sternen.

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Was versteht man unter Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht umfasst alle juristischen Belange im Zusammenhang mit Immobilien wie Gebäuden und Grundstücken. In der Schweiz regelt es beispielsweise den Kauf, den Verkauf und die Nutzung von Immobilien. Weitere relevante Themen, die im Zivilgesetzbuch oder im Obligationenrecht geregelt sind und dem Immobilienrecht zugeordnet werden können, sind:

  • Nachbarrecht: Im Nachbarrecht werden die Beziehungen zwischen benachbarten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie deren Liegenschaften geregelt. Die Bandbreite der Streitfälle ist relativ gross, sie reicht von Auseinandersetzungen zur Lärmbelästigung über Fragen der Grundstücksgrenzen oder des Sichtschutzes bis hin zu anderen Meinungsverschiedenheiten nachbarschaftlicher Faktoren.
  • Mietrecht: Im Mietrecht, in der Schweiz Teil des Obligatenrechts, werden die Beziehungen zwischen Vermieterinnen, Vermietern und Mieterinnen und Mietern sowie deren jeweiligen Rechte und Pflichten erfasst. Dabei geht es konkret oft um Fragen zu Schäden, zu Reparaturen, um die Kündigung von Mietverträgen, um Erhöhungen der Miete oder um Nachzahlungen bzw. Abschlagszahlungen.
  • Eigentumsrecht: Das Eigentumsrecht befasst sich mit Fragen rund um die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Gebäuden wie an Grundstücken. Darin ist geregelt, wer rechtmässiger Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft ist und welche Rechte und Pflichten damit im Zusammenhang stehen.
  • Wohnungseigentumsrecht: Dieses Recht regelt die Rechte und Pflichten von Personen (oder von Eigentümergemeinschaften), denen eine Eigentumswohnung gehört.
  • Bau- und Planungsrecht: Dieser Rechtsbereich regelt alles, was mit Baugenehmigungen, Raumplanung und Bauvorschriften sowie Umweltauflagen zusammenhängt. Dabei können die Rechtsvorschriften von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
  • Vertragsrecht (im Kontext von Immobilien): Auch dieses fällt unter das Obligationenrecht, es befasst sich mit vertraglichen und juristischen Aspekten im Bereich der Immobilien. Dabei geht es meist um die Vermietung, den Verkauf oder den Kauf von Gebäuden und Grundstücken.

Darüber hinaus kann es auch zu Auseinandersetzungen über Grundbucheintragungen kommen. Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Register, in dem sämtliche Grundstücke einer Gemeinde und die damit verbundenen Eigentums- und Besitzverhältnisse einsehbar sind.

Was fällt unter Immobilienrechtsschutz?

Sobald es zu juristischen Problemen kommt, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen, greift der Immobilienrechtsschutz. Zwar ist es möglich, dass die exakten Bedingungen je nach Vertrag voneinander abweichen, doch es gibt einige typische Fälle, bei denen der Immobilienrechtsschutz greift. Hier einige Beispiele, was unter den Bereich fällt:

Typische Rechtsfälle von Vermieterinnen und Vermietern

Anlass

Erläuterung

Mietrechtliche Auseinandersetzungen

Sie sind Vermieterin oder Vermieter und haben juristischen Ärger mit Mieterinnen und Mietern. Z. B. im Zusammenhang mit Mängelanzeigen oder Mieterhöhungen, mit dem Mietvertrag oder mit einer Kündigung. Hier springt der Immobilienrechtsschutz bzw. der Vermieterrechtsschutz ein.

Streitigkeiten rund um Werkverträge

Geht es um Auseinandersetzungen, die mit Werkverträgen zu tun haben, ist die Immobilienrechtsschutzversicherung ebenfalls relevant. Oft geht es dabei um Verträge mit Architekten und Bauunternehmen. Oder um den Verkauf bzw. Kauf von Grundstücken und Gebäuden.

Nachbarschaftsstreit

Konflikte mit Nachbarinnen und Nachbarn sind gang und gäbe. Die Anlässe können unterschiedlich sein: Bauprojekte, Lärm, Fragen der Grundstücksgrenzen und mehr. Das sind Fälle für den Immobilienrechtsschutz.

Auseinandersetzungen um Wohneigentum

Auch in gemeinschaftlichen Wohnprojekten wie etwa einer Eigentümergemeinschaft kann es zu Konflikten kommen, die juristisch ausgetragen werden – ebenfalls ein Fall für den Immobilienrechtsschutz.

Eigentumsstreit

Oft gibt es rund um Wohneigentum Streit um die Eigentumsfrage oder um Besitzansprüche. Der Immobilienrechtsschutz greift auch in einem solchen Szenario.

Vertragsrechtliche Streitigkeiten

Um Verträge wird immer wieder gestritten, so auch bei Immobilien. Hier geht es oft um Verkaufs- oder Kaufdokumente oder um Verträge mit Bauunternehmen und Architekten. Der Immobilienrechtsschutz deckt diese Fälle in der Regel ebenfalls ab.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Welche Kosten die Versicherung übernimmt, hängt in erster Linie vom Vertrag ab. Doch es gibt auch hier typische Kosten, die von der Immobilienrechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick dazu.

  • Gutachterkosten: Um einen Sachverhalt zweifelsfrei zu klären, sind nicht selten Gutachterinnen oder Gutachter nötig. Die Einbestellung dieser Expertinnen oder Experten kostet Geld – und diese Kosten können vom Immobilienrechtsschutz übernommen werden.
  • Kosten für Anwälte: Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen nicht nur vor Gericht. Schon eine Rechtsberatung erfordert Spezialistinnen oder Spezialisten. Auch diese Kosten werden vom Immobilienrechtsschutz gedeckt.
  • Gerichtskosten: Rechtsverfahren kosten Gebühren, dazu kommen oft auch noch Honorare für Zeuginnen, Zeugen und dergleichen. In den meisten Fällen kommt der Immobilienrechtsschutz für diese Unkosten auf.
  • Kosten der Gegenseite: Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, so kann der Immobilienrechtsschutz – je nach Police – die Kosten der Gegenseite abdecken.

Häufige Fragen zum Immobilienrechtsschutz

  • Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten deckt der Immobilienrechtsschutz ab?

    Das hängt im Einzelnen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In der Regel jedoch sind privatrechtliche Streitigkeiten rund um die versicherte Immobilie abgedeckt, so zum Beispiel Angelegenheiten des Nachbarrechts, eigentumsrechtliche Fragen und dingliche Rechte*. 

    *Dingliches Recht bezeichnet das Recht an einer Sache, welches sich gegenüber jedem Individuum durchsetzt und von jedem respektiert werden muss. Hierbei kann die Sache beweglich sein, wie beispielsweise ein Gegenstand (Fahrnis), oder unbeweglich wie bei einem Grundstück oder einem Gebäude.

  • Welche Kosten übernimmt die Immobilienrechtsschutzversicherung üblicherweise?

    Die genaue Übernahme der Kosten ist in den Policen und allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt, doch Kosten für Anwälte und Gutachter sowie Gerichtskosten werden normalerweise vom Immobilienrechtsschutz getragen.

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