Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort, ein Ort der Ruhe und Sicherheit. Doch Konflikte können schnell entstehen – sei es mit Nachbarn, Bauunternehmen oder anderen Parteien. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist juristische Unterstützung oft unverzichtbar.
Eine fundierte Rechtsberatung kann in solchen Situationen Gold wert sein. Die Expertinnen und Experten der AXA-ARAG stehen Ihnen zur Seite, um Streitigkeiten frühzeitig zu klären. Und sollte der Fall vor Gericht landen, können Sie sich auf die Hilfe von 180 erfahrenen Juristinnen und Anwälte verlassen.
Damit Sie dabei kein finanzielles Risiko tragen, bietet Ihnen die Immobilienrechtsschutzversicherung einen zuverlässigen Schutz – ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss. Wichtig: Die Versicherung deckt Rechtsstreitigkeiten ab, wenn die Ursache des Konflikts während des Versicherungszeitraums eintritt.
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Das Immobilienrecht umfasst alle juristischen Belange im Zusammenhang mit Immobilien wie Gebäuden und Grundstücken. In der Schweiz regelt es beispielsweise den Kauf, den Verkauf und die Nutzung von Immobilien. Weitere relevante Themen, die im Zivilgesetzbuch oder im Obligationenrecht geregelt sind und dem Immobilienrecht zugeordnet werden können, sind:
Darüber hinaus kann es auch zu Auseinandersetzungen über Grundbucheintragungen kommen. Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Register, in dem sämtliche Grundstücke einer Gemeinde und die damit verbundenen Eigentums- und Besitzverhältnisse einsehbar sind.
Welche Kosten die Versicherung übernimmt, hängt in erster Linie vom Vertrag ab. Doch es gibt auch hier typische Kosten, die von der Immobilienrechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick dazu.
Das hängt im Einzelnen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In der Regel jedoch sind privatrechtliche Streitigkeiten rund um die versicherte Immobilie abgedeckt, so zum Beispiel Angelegenheiten des Nachbarrechts, eigentumsrechtliche Fragen und dingliche Rechte*.
*Dingliches Recht bezeichnet das Recht an einer Sache, welches sich gegenüber jedem Individuum durchsetzt und von jedem respektiert werden muss. Hierbei kann die Sache beweglich sein, wie beispielsweise ein Gegenstand (Fahrnis), oder unbeweglich wie bei einem Grundstück oder einem Gebäude.
Die genaue Übernahme der Kosten ist in den Policen und allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt, doch Kosten für Anwälte und Gutachter sowie Gerichtskosten werden normalerweise vom Immobilienrechtsschutz getragen.
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