Gesundheit

Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?

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Baby unterwegs? Mit einem positiven Schwangerschaftstest in den Händen beginnt für werdende Eltern eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit. Bei aller Vorfreude auf die Mutterschaft gibt es unzählige offene Fragen. Eine davon: Wie läuft das mit der Versicherung – was zahlen wir, was zahlt die Krankenkasse rund um eine Schwangerschaft und Geburt?

Im Verlauf einer Schwangerschaft ist der regelmässige Gang zur Gynäkologin, zum Gynäkologen oder zur Hebamme selbstverständlich. Durch die Vorsorgekontrollen sollen mögliche Krankheiten oder Risiken bei der Schwangeren sowie dem ungeborenen Baby frühzeitig erkannt werden. Meistens findet die erste Routineuntersuchung während des zweiten oder dritten Schwangerschaftsmonats statt, danach ungefähr alle sechs Wochen.

Mutterschaftsleistungen der Grundversicherung

Vorab: Alle Grundversicherungen übernehmen die gleichen Leistungen, das ist gesetzlich geregelt. Auch bei den wählbaren Spitälern gibt es keine Unterschiede zwischen den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen, sie sind auf der kantonalen Spitalliste geregelt.

Wichtig zu wissen ist: Schwangerschaftskomplikationen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche gelten als Krankheit. Wird eine Behandlung nötig, fallen für die werdende Mutter Franchise und Selbstbehalt an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung. Das heisst, Sie zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt.

Diese medizinischen Leistungen werden während einer Schwangerschaft und den ersten Wochen der Mutterschaft übernommen:

  • Schwangerschaftskontrollen: Schwangere haben Anspruch auf sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme, zwei ärztliche Ultraschalluntersuchungen sowie Laboranalysen. Bei Risikoschwangerschaft gibt es bei der Anzahl Kontrollen keine Obergrenze. Haben Sie aufgrund der Schwangerschaft eine ärztliche Verordnung für Kompressionsstrümpfe oder Medikamente, zahlt diese ebenfalls die Grundversicherung.
  • Geburtsvorbereitungskurs: Schwangere, die einen Geburtsvorbereitungskurs im Spital oder bei einer Hebamme besuchen, erhalten CHF 150.– von ihrer Grundversicherung. In solchen Kursen erfahren Sie viel Wissenswertes zur Geburt und machen praktische Übungen. Der beste Zeitpunkt, mit einem Kurs zu starten, ist zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche.
  • Entbindung: Bei der Geburt sind die Leistungen auf der allgemeinen Abteilung eines Vertragsspitals oder Geburtshauses im eigenen Wohnkanton sowie zu Hause gedeckt. Die Entbindung kann von einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme begleitet werden.
  • Spitalaufenthalt: Die Grundversicherung der Mutter bezahlt den Aufenthalt im Spital von Mutter und Baby, sofern dieses gesund ist. Nach einer Spontangeburt sind höchstens fünf Tage, nach einem Kaiserschnitt höchstens acht Tage stationäre Pflege vorgesehen.
  • Wochenbettbetreuung: Die Grundversicherung bezahlt die Wochenbettbetreuung durch eine freischaffende Hebamme. Je nach Geburtssituation ist ein Maximum von zehn beziehungsweise 16 Hausbesuchen innerhalb von acht Wochen vorgesehen.
  • Nachuntersuchung/Stillberatung: Sechs bis zehn Wochen nach der Geburt steht die ärztliche Nachuntersuchung der Wöchnerin an. Die Krankenversicherung übernimmt drei Stillberatungen bei einer ausgebildeten Fachperson.

Schwangerschaft und Zusatzversicherung: Lohnt sich das?

Die Grundversicherung übernimmt viele Leistungen für schwangere Frauen und rund um die Mutterschaft. Wer von mehr Privatsphäre, einer freien Arztwahl oder besonderen Leistungen profitieren will, profitiert von zusätzlichem Versicherungsschutz.

Hier einige Beispiele für weitere Beiträge, die Zusatzversicherungen je nach Leistungskatalog bezahlen:

  • Vitaminpräparate: Mit einer ärztlichen Verordnung erhalten Sie Beiträge an gewisse Vitaminpräparate während der Schwangerschaft und Stillzeit.
  • Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse: Hier erhalten Sie zusätzliche Beiträge an den Geburtsvorbereitungskurs oder den Rückbildungskurs.
  • Die Geburt nach Ihren Vorstellungen: Sie wünschen sich die Geburt zu Hause oder im Geburtspool? Auch hier beteiligen sich Zusatzversicherungen an den Kosten.
  • Mehr Privatsphäre: Mit einer Spitalzusatzversicherung kommen die Mutter und das Neugeborene in den Genuss von mehr Privatsphäre in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Auch Beiträge an ein Familienzimmer sind oft abgedeckt.
  • Freie Wahl: Sie möchten lieber in ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons? Sie würden gerne Ihre Gynäkologin als Hebamme dabeihaben? Mit einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. 

Allerdings kennen private Krankenversicherungen oft eine Karenzfrist (Wartefrist), innerhalb der sie keine Mutterschaftsleistungen zahlen. Bei der AXA gilt eine Wartefrist von einem Jahr ab Beginn einer Spitalzusatzversicherung. Diese Frist ist jedoch aufgehoben, wenn die versicherte Frau von einer vergleichbaren Spitalversicherung wechselt.

Baby versichern: Tipps zur Krankenkasse

Obligatorische Grundversicherung

Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung für Ihr Baby abzuschliessen. Ihr Kind ist ab dem ersten Tag geschützt, und zwar rückwirkend und unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Jede Krankenversicherung muss es bedingungslos aufnehmen. Sie müssen also Ihr Kind nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse anmelden, sondern haben unter den zugelassenen Krankenversicherern die freie Wahl.

Da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich definiert, die Prämien aber unterschiedlich sind, lohnt sich ein Vergleich der Prämien. Ein Tipp: Nutzen Sie unseren unabhängigen Krankenkassenvergleich. Natürlich können Sie Ihr Baby auch bereits während der Schwangerschaft bei der gewünschten Krankenkasse anmelden – dann haben Sie nach der Geburt den Kopf frei, und es genügt, bei Gelegenheit noch Vorname und Geburtstag nachzureichen.

Freiwillige Zusatzversicherung

Wenn Ihr Baby für eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung akzeptiert werden soll, müssen Sie es vor der Geburt anmelden. Einige Krankenkassen stellen zusätzliche Bedingungen für die vorgeburtliche Aufnahme ohne Risikoprüfung: zum Beispiel, dass mindestens ein Elternteil bei derselben Kasse grund- und zusatzversichert ist. Auch nach der Geburt können Sie jederzeit die Aufnahme Ihres Babys in eine beliebige Zusatzversicherung beantragen. Allerdings müssen Sie dann einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Das heisst: Falls Ihr Kind nicht vollkommen gesund ist, kann die Versicherung es ablehnen oder zumindest auf einem Vorbehalt beziehungsweise einem Leistungsausschluss bestehen.

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    Mehr Schutz für Kinder

    In der Schweiz geniessen wir eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. Dennoch weist die Grundversicherung Lücken auf. Zusatzversicherungen bieten gerade für Babys und Kinder sinnvolle Ergänzungen.

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Fazit: Hören Sie auf Ihre Bedürfnisse

Die Grundversicherung kommt für alle notwendigen Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Beginn der Mutterschaft auf. In der Schweiz sind Mutter und Kind grundsätzlich gut geschützt und versichert. Eine Zusatzversicherung für Schwangere ist dann sinnvoll, wenn diese sich mehr Komfort und Privatsphäre wünscht und/oder von zusätzlichen Beiträgen profitieren will.

Für eine Zusatzversicherung ist die vorgeburtliche Anmeldung des Kindes in jedem Fall empfehlenswert, denn Sie haben viel zu gewinnen und wenig zu verlieren: Sollte sich nach der Geburt herausstellen, dass das Baby gesundheitliche Probleme hat, ist der Vertrag abgeschlossen und der Versicherer kann nicht mehr zurück. Sollte das Kind hingegen kerngesund sein, können die Eltern den Vertrag ihres Kindes nach der Mindestvertragsdauer – in der Regel ein Jahr – problemlos kündigen oder wechseln, sollten sie in der Zwischenzeit ein passenderes Produkt entdeckt haben. Tipp: Machen Sie gleich eine Notiz in Ihrer Agenda, damit Sie die dreimonatige Kündigungsfrist nicht verpassen.

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