Baby unterwegs? Mit einem positiven Schwangerschaftstest in den Händen beginnt für werdende Eltern eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit. Bei aller Vorfreude auf die Mutterschaft gibt es unzählige offene Fragen. Eine davon: Wie läuft das mit der Versicherung – was zahlen wir, was zahlt die Krankenkasse rund um eine Schwangerschaft und Geburt?
Im Verlauf einer Schwangerschaft ist der regelmässige Gang zur Gynäkologin, zum Gynäkologen oder zur Hebamme selbstverständlich. Durch die Vorsorgekontrollen sollen mögliche Krankheiten oder Risiken bei der Schwangeren sowie dem ungeborenen Baby frühzeitig erkannt werden. Meistens findet die erste Routineuntersuchung während des zweiten oder dritten Schwangerschaftsmonats statt, danach ungefähr alle sechs Wochen.
Vorab: Alle Grundversicherungen übernehmen die gleichen Leistungen, das ist gesetzlich geregelt. Auch bei den wählbaren Spitälern gibt es keine Unterschiede zwischen den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen, sie sind auf der kantonalen Spitalliste geregelt.
Wichtig zu wissen ist: Schwangerschaftskomplikationen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche gelten als Krankheit. Wird eine Behandlung nötig, fallen für die werdende Mutter Franchise und Selbstbehalt an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung. Das heisst, Sie zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt.
Diese medizinischen Leistungen werden während einer Schwangerschaft und den ersten Wochen der Mutterschaft übernommen:
Die Grundversicherung übernimmt viele Leistungen für schwangere Frauen und rund um die Mutterschaft. Wer von mehr Privatsphäre, einer freien Arztwahl oder besonderen Leistungen profitieren will, profitiert von zusätzlichem Versicherungsschutz.
Hier einige Beispiele für weitere Beiträge, die Zusatzversicherungen je nach Leistungskatalog bezahlen:
Allerdings kennen private Krankenversicherungen oft eine Karenzfrist (Wartefrist), innerhalb der sie keine Mutterschaftsleistungen zahlen. Bei der AXA gilt eine Wartefrist von einem Jahr ab Beginn einer Spitalzusatzversicherung. Diese Frist ist jedoch aufgehoben, wenn die versicherte Frau von einer vergleichbaren Spitalversicherung wechselt.
Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung für Ihr Baby abzuschliessen. Ihr Kind ist ab dem ersten Tag geschützt, und zwar rückwirkend und unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Jede Krankenversicherung muss es bedingungslos aufnehmen. Sie müssen also Ihr Kind nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse anmelden, sondern haben unter den zugelassenen Krankenversicherern die freie Wahl.
Da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich definiert, die Prämien aber unterschiedlich sind, lohnt sich ein Vergleich der Prämien. Ein Tipp: Nutzen Sie unseren unabhängigen Krankenkassenvergleich. Natürlich können Sie Ihr Baby auch bereits während der Schwangerschaft bei der gewünschten Krankenkasse anmelden – dann haben Sie nach der Geburt den Kopf frei, und es genügt, bei Gelegenheit noch Vorname und Geburtstag nachzureichen.
Wenn Ihr Baby für eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung akzeptiert werden soll, müssen Sie es vor der Geburt anmelden. Einige Krankenkassen stellen zusätzliche Bedingungen für die vorgeburtliche Aufnahme ohne Risikoprüfung: zum Beispiel, dass mindestens ein Elternteil bei derselben Kasse grund- und zusatzversichert ist. Auch nach der Geburt können Sie jederzeit die Aufnahme Ihres Babys in eine beliebige Zusatzversicherung beantragen. Allerdings müssen Sie dann einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Das heisst: Falls Ihr Kind nicht vollkommen gesund ist, kann die Versicherung es ablehnen oder zumindest auf einem Vorbehalt beziehungsweise einem Leistungsausschluss bestehen.
Die Grundversicherung kommt für alle notwendigen Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Beginn der Mutterschaft auf. In der Schweiz sind Mutter und Kind grundsätzlich gut geschützt und versichert. Eine Zusatzversicherung für Schwangere ist dann sinnvoll, wenn diese sich mehr Komfort und Privatsphäre wünscht und/oder von zusätzlichen Beiträgen profitieren will.
Für eine Zusatzversicherung ist die vorgeburtliche Anmeldung des Kindes in jedem Fall empfehlenswert, denn Sie haben viel zu gewinnen und wenig zu verlieren: Sollte sich nach der Geburt herausstellen, dass das Baby gesundheitliche Probleme hat, ist der Vertrag abgeschlossen und der Versicherer kann nicht mehr zurück. Sollte das Kind hingegen kerngesund sein, können die Eltern den Vertrag ihres Kindes nach der Mindestvertragsdauer – in der Regel ein Jahr – problemlos kündigen oder wechseln, sollten sie in der Zwischenzeit ein passenderes Produkt entdeckt haben. Tipp: Machen Sie gleich eine Notiz in Ihrer Agenda, damit Sie die dreimonatige Kündigungsfrist nicht verpassen.