Für Ansprüche auf Behebung von Baumängeln Hausbau-Garantie

Werkgarantie für versteckte Baumängel
Fachliche Prüfung von gerügten Baumängeln
Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind mitversichert
Das Wichtigste in Kürze
  • Wir bürgen für Sie: Mit der Hausbau-Garantie bürgt die AXA mit einer Werkgarantie für Ansprüche bei nicht korrekter Vertragserfüllung von Unternehmen.
  • Versteckte Baumängel: Wir sind an Ihrer Seite, wenn nach Bauende und Abnahme Mängel auftreten.
  • Auch nach Bauende effektiv: Die Hausbau-Garantie kommt auch zum Tragen, wenn die Arbeiten bereits abgenommen wurden.

Versicherungsübersicht

Die AXA bürgt mit einer Werkgarantie für Ansprüche bei nicht korrekter Vertragserfüllung von Handwerkern und Unternehmern – auch wenn die Arbeiten bereits abgenommen sind. Jedes am Bau beteiligte Unternehmen haftet während fünf Jahren nach Abnahme des Bauwerks für Baumängel.

Kostenübernahme

  • Übernahme von bis zu 10% der Werkvertragssumme pro Unternehmer für die Behebung von verdeckten Mängeln
  • Übernahme der Kosten eines Fachmanns, der einen gerügten Mangel überprüft
  • Übernahme der Leistungen im Konkursfall eines Unternehmens
  • Übernahme der Leistungen, wenn ein Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt

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