Für Schäden an Dritten Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Rechtsschutz bei Strafverfahren
Für Ansprüche Dritter aus Personen- & Sachschäden
Das Wichtigste in Kürze
  • Schutz vor hohen Kosten: Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie alle Risiken selbst. Bei Schäden fallen schnell hohe Kosten an.
  • Ansprüche Dritter inklusive: Die Versicherung deckt auch Ansprüche aus Personen- und Sachschäden an Dritten, die infolge von Bauarbeiten entstehen.
  • Abwehr von Forderungen: Wir wehren unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.

Versicherungsübersicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus Personen- und Sachschäden an Dritten, die infolge der Bauarbeiten entstehen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.

Deckungsumfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Aus Bauarbeiten entstehende Schäden, die Drittpersonen betreffen – z. B. Risse an der Hauswand des Nachbargebäudes
  • Umweltschäden
  • Schadenverhütungskosten – Massnahmen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens
  • Rechtsschutz im Strafverfahren

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