Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus Personen- und Sachschäden an Dritten, die infolge der Bauarbeiten entstehen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.
Deckungsumfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Aus Bauarbeiten entstehende Schäden, die Drittpersonen betreffen – z. B. Risse an der Hauswand des Nachbargebäudes
Umweltschäden
Schadenverhütungskosten – Massnahmen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens