Bitte beachten Sie: Ein Bezug Ihrer Austrittleistung (Auszahlung) ist nur möglich, wenn:
- Sie sich in der Schweiz selbständig machen. Weitere Informationen zum Thema Start-ups und Selbstständige finden Sie hier
- Sie die Schweiz/Liechtenstein endgültig verlassen (Ausnahme: EU/EFTA)
- Ihre Austrittsleistung kleiner ist als Ihr letzter Jahresbeitrag an die Pensionskasse
Bitte füllen Sie Ihre Kontaktdaten im Formular aus und drücken Sie auf den Button "Absenden". Die nächsten Schritte sind:
- Sie erhalten per Post ein Formular von der AXA
- Sie senden das ausgefüllte Formular an die angegebene Adresse zurück
- Die Angaben werden von uns geprüft
- Der Betrag wird an das entsprechende Konto überwiesen