Das Wichtigste in Kürze
  • Umfassender Schutz im Alltag: Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten und schützen Sie vor finanziellen Risiken, sollte Ihr Fall vor Gericht landen.
  • Sie wählen und bezahlen nur, was Sie brauchen: Unsere Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut und flexibel kombinierbar – so sind Sie in jeder Lebenssituation optimal abgesichert.
  • Verständliche Beratung durch unser Rechtsteam: Rund 140 Juristinnen und Juristen aus allen Rechtsgebieten unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu rechtlichen Themen.

Kaufberatung: 052 244 86 12

In welchen Fällen hilft unsere Privatrechtsschutzversicherung?

Ein Autounfall, Probleme am Arbeitsplatz oder Ärger nach dem Onlineshopping: Auch unverschuldet können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Unser Privatrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten – und schützt Sie vor hohen Kosten, falls Ihr Fall vor Gericht landet. 

Von diesen Leistungen profitieren Sie

Potenzial für Rechtsstreitigkeiten gibt es im Alltag überall. Genau dafür gibt es unsere Privatrechtsschutzversicherung. Dabei wählen Sie individuell, für welche Bedürfnisse Sie sich absichern möchten – zum Beispiel in den Bereichen «Verkehr & Reisen», auf der Arbeit oder in der Partnerschaft.

Von diesen Leistungen profitieren Sie bei allen Modulkombinationen:

  • Übernahme von Kosten für die Anwältin oder den Anwalt
  • Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten für die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher
  • Übernahme der von der Gegenseite geforderten Kosten, falls erforderlich
  • Übernahme der Kosten für Mediation, Beratung und Vertretung vor Gericht
  • Übernahme der Kosten für Schlichtungsverfahren
  • Zugang zu Rechtstipps und Mustervorlagen

Flexibler Privatrechtsschutz für alle Lebenslagen

Dank des modularen Aufbaus können Sie sich Ihre Privatrechtsschutzversicherung bei der AXA-ARAG flexibel und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst zusammenstellen – und sich in allen Lebensbereichen und Lebensabschnitten umfassend rechtlich absichern. Entdecken Sie jetzt die Rechtsschutz-Module im Detail.

Grafik Rechtsschutzmodule

«Wohnen & Alltag»

Wir kümmern uns darum, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn Sie als Mieterin, Konsument oder Nachbarin in einen Streitfall verwickelt werden.

Sorglos im Privatleben

Das Modul «Wohnen & Alltag» unterstützt Sie bei:

  • Mietrechtlichen Streitigkeiten mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter: z. B., wenn Ihre Wohnung totalsaniert werden soll und Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen.
  • Einsprachen gegen Bauvorhaben Ihre direkten Nachbarinnen und Nachbarn: z. B., wenn Ihr Nachbar einen Anbau plant, der Ihnen die Aussicht versperrt, und Sie dagegen Einspruch erheben wollen.
  • Streitigkeiten mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn: z. B., wenn die Hecke der Nachbarn zu hoch ist und Sie bei der Ausfahrt aus der Garage behindert.
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen als Arbeitgebende mit Ihren Hausangestellten: z. B., wenn Ihre Haushaltshilfe immer zu spät kommt und Sie Ihr kündigen wollen.
  • Rechtstreitigkeiten mit Versicherungen: z. B., wenn Ihre Haftpflichtversicherung nicht für einen Parkettschaden aufkommen will.
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen aus schriftlichen Darlehens-, Kredit- und Schenkungsverträgen: z. B., wenn Sie einem Freund mit einem rechtskräftigen Darlehensvertrag ein Darlehen gewährt haben und er sich weigert, dieses zurückzuzahlen.
  • Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Verletzung Ihrer Persönlichkeit: z. B., wenn ein Bekannter Sie auf seinem Blog namentlich erwähnt und persönlich beleidigt hat und Sie dagegen vorgehen wollen.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen: z. B., wenn Sie eine Schadenersatzforderung von mehreren Tausend Franken erhalten, weil Ihr Sohn regelmässig Musik gestreamt hat.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» unserer privaten Rechtsschutz-Versicherung.

Zusatzdeckung Vermieter: Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen als Vermieterin oder Vermieter. Z. B., wenn Ihr Mieter Ihre Wohnung ungefragt auf Airbnb anbietet. Oder sich Ihre Mieterin trotz Verbot im Mietvertrag einen Hund anschafft. Gerne informieren wir Sie detailliert über dieses Produkt: Jetzt Beratung anfordern

«Verkehr & Reisen»

Das «idyllische Landhotel» entpuppt sich als Absteige neben der Autobahn? Ihnen droht der Billettentzug? Mit uns sparen Sie Zeit, Nerven – und Geld.

Sorglos unterwegs

Ganz gleich, ob Sie als Fussgängerin in der Schweiz, Mountainbiker in Patagonien oder mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind: Wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen  – überall auf der Welt.

Mit dem Modul «Verkehr & Reisen» sind Sie unter anderem in diesen Fällen geschützt:

  • Streitigkeiten rund um Ihr Auto: zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kauf,  Leasing- oder Reparaturauftrag
  • Konflikte aus Verträgen im Zusammenhang mit Mietfahrzeugen – in der Schweiz und weltweit
  • Strafverfahren sowie Verfahren im Zusammenhang mit dem Entzug von Schweizer Führer- und Fahrzeugausweisen
  • Auseinandersetzungen aus Beförderungs-, Beherbergungs- und Pauschalreiseverträgen
  • Streitigkeiten mit Fahrzeug- und Reiseversicherungen

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen».

«Gesundheit & Personenversicherungen»

Ob Krankheit, medizinische Fehlbehandlung, Mutterschaft, Pensionierung oder Arbeitslosigkeit: Wir stehen Ihnen als starke Partnerin zur Seite.

 Sorgloses Wohlbefinden 

Oft wagen Privatpersonen nicht, den «Kampf» gegen Spitäler, Versicherungen oder Pensionskassen aufzunehmen – aus Furcht vor immensen Kosten für Gutachten, Anwalt und Gericht. Wir sorgen dafür, dass Sie in diesen Fällen zu Ihrem Recht kommen – und sich entspannt zurücklehnen können.

Diese Fälle sind unter anderem mit dem Modul «Gesundheit & Personenversicherungen» versichert:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geburtsgebrechen
  • Kürzung oder Einstellung von Versicherungsleistungen
  •  Einfordern von Entschädigungen nach dem Opferhilfegesetz
  • Auseinandersetzungen als Patientin oder Patient mit Spitälern, Ärztinnen oder Ärzten
  • Konflikte mit Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

«Arbeit»

Sie wollen ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen fristlos gekündigt? Wir setzen uns für Ihre Rechte am Arbeitsplatz ein.

Sorglos arbeiten

Mit unserer Versicherung haben Sie das Recht auf Ihrer Seite und müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Diese Fälle sind zum Beispiel mit dem Modul «Arbeit» versichert:

  • Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer Kündigung
  • Konflikte mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitszeitenregelungen, Überstunden oder Urlaubsplanung
  • Juristische Beratung bei Unklarheiten in Ihrem Arbeitsvertrag
  • Konflikte in Bezug auf ein ausgestelltes Arbeitszeugnis
  • Streitigkeiten über Verträge aus Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36 000

Zusatzdeckung und Ergänzung

Die Zusatzdeckung «Geschäftsleitungsfunktion» versichert Sie als Geschäftsführerin, Geschäftsführer oder Geschäftsleitungsmitglied in Anstellung. Gerne informieren wir Sie detailliert über dieses Produkt: jetzt Beratung anfordern

Selbstständiger Nebenerwerb mit einem Jahresumsatz von über CHF 36 000

Auch bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem Jahresumsatz von über CHF 36 000 bieten wir Ihnen die ideale Rechtsschutzlösung: unser kompaktes Rechtsschutz-Gesamtpaket für Kleinstbetriebe.

Unfälle und Krankheiten

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen bei Unfällen oder mit Krankheiten benötigen Sie das Modul «Gesundheit & Personenversicherungen».

«Partnerschaft & Familie»

Wir sorgen dafür, dass Sie ein Rechtsstreit mit der KESB, das Durchsetzen des Sorgerechts oder ein Erbstreit nicht teuer zu stehen kommen.

Sorgloses Zusammenleben

Ihr Kind braucht eine Zahnspange und Ihr Ex-Mann will sich nicht an den Kosten beteiligen? Sie wollen sich trennen und können sich nicht einigen, wer in der Wohnung bleiben darf? Streitigkeiten, die das Familienrecht betreffen, sind in der Schweiz die häufigsten Prozesse und enden oft vor Gericht – was sehr teuer werden kann.

Das Modul «Partnerschaft & Familie» versichert unter anderem diese Fälle:

  • Streitigkeiten mit Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
  • Rechtliche Auseinandersetzungen mit Schweizer Schulbehörden
  • Trennung bei Konkubinat, eingetragener Partnerschaft oder Ehe nach Schweizer Recht
  • Streitigkeiten, die das Schweizer Erbrecht betreffen
  • Vertragliche Streitigkeiten mit Babysittern oder Kinderkrippen

«Steuern»

Als eine von wenigen Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz helfen wir Ihnen bei Streitigkeiten mit den Schweizer Steuerbehörden.

Sorglos Steuern bezahlen

Ihr Steuerberater schickt eine massiv überteuerte Rechnung? Oder Sie wollen dagegen vorgehen, dass die Schweizer Steuerbehörde den Eigenmietwert erhöht hat? In diesen Fällen springen wir für Sie ein.

Das Schweizer Steuerrecht ist für die meisten Laiinnen und Laien ein Buch mit sieben Siegeln; nur schon das alljährliche Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele eine Qual. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Steuerrecht beraten Sie kompetent und setzen sich für Ihre Rechte ein.

Mit dem Modul «Steuern» bieten wir Ihnen Unterstützung bei: 

  • Rechtlichen Fragen zu Einkommens- oder Vermögenssteuern
  • Streitigkeiten mit den Schweizer Steuerbehörden in Bezug auf Einkommens- und Vermögenssteuern als Privatperson

Rechtsberatung PLUS

Dieses Modul ist die optimale Ergänzung zu den anderen Modulen innerhalb Ihrer AXA-ARAG Privatrechtsschutzversicherung. Mit der Rechtsberatung PLUS bieten wir Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung in den nicht versicherten Rechtsgebieten und zu allen weiteren Fragen des Schweizer Rechts, die von einer Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden. Zum Beispiel Fragen zur Aufenthaltsbewilligung, Selbstständigkeit oder zu einem grossen Umbau.

Folgende Leistungen umfasst die Rechtsberatung PLUS:

  • Analyse Ihrer Situation
  • Prüfung von Dokumenten
  • rechtliche Beratung
  • Beratungsguthaben von drei Stunden pro Versicherungsjahr

Wenn Sie weitere Module abgeschlossen haben, sind Rechtsberatungen zu diesen Themen im jeweiligen Modul versichert und werden hier nicht belastet.

Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Rechtsberatung PLUS – im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung – nicht abgedeckt.

Jetzt mehr erfahren

Sie haben eine Frage zu einem laufenden Rechtsfall?

Mit der telefonischen Einmal-Beratung von MyRight bieten wir Ihnen bei einem aktuellen Rechtsfall eine schnelle und unbürokratische Lösung.

Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG beraten Sie zu Rechtsfragen, empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen in einem Rechtsstreit und prüfen auf Wunsch Ihre Dokumente. Bezahlen können Sie ganz einfach mit Kreditkarte.

Zur MyRight Einmalberatung

Häufige Fragen zu unserem Privatrechtsschutz

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer privaten Rechtsschutzversicherung?

    Eine Rechtsberatung unterstützt Sie beratend bei Ihren Fragen zu rechtlichen Themen. Wir analysieren gemeinsam den Fall und geben Ihnen Empfehlungen für die nächsten Schritte oder unterstützen Sie bei Unsicherheiten und beantworten Ihre Fragen.

    Bei einer Privat-Rechtsschutzversicherung unterstützen wir Sie bei rechtlichen Streitigkeiten, verfassen Dokumente, leiten rechtliche Schritte ein, übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten und stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite, wenn sie rechtliche Fragen haben.

  • Gilt der Privatrechtsschutz für meine ganze Familie?

    Ja, wenn Sie die zusätzlichen Personen bei Abschluss der Versicherung namentlich angeben und sie an der gleichen Adresse gemeldet sind (Wohnsitzbestätigung). Zur Familie zählen:

    • Versicherungsnehmer/-in
    • Ehepartner/-in oder eingetragener Partner / eingetragene Partnerin 
    • Konkubinatspartner/-in
    • Kinder
    • Mitbewohner/-in
    • und alle weiteren Personen, die namentlich auf der Police aufgeführt sind und an der gleichen Adresse wie Sie gemeldet sind
  • Gibt es eine Wartefrist/Karenzfrist beim AXA-ARAG Privat-Rechtsschutz?

    Nein, wir verzichten auf eine Wartefrist. Sie sind mit unserer Rechtsschutzversicherung bereits ab dem ersten Versicherungstag geschützt.

  • Welche Kosten übernimmt die Privat-Rechtsschutzversicherung?

    Ein Gerichtsverfahren generiert oft sehr hohe Kosten. Wir übernehmen die Kosten für

    • die Beratung und Vertretung durch unseren eigenen Rechtsdienst
    • eine externe Anwältin oder einen externen Anwalt
    • Verfahren vor Gerichten und Behörden
    • Parteientschädigung an die Gegenseite, wenn Sie in einem Prozess unterliegen
    • Gutachten
    • Schiedsgerichtsverfahren
    • Übersetzungen
    • Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
    • Lohnausfall
    • das Inkasso von Forderungen, die Ihnen aus einem versicherten Rechtsfall zustehen

    Eine detaillierte Auflistung aller Kosten, die wir übernehmen, finden Sie in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) im Teil A unter dem Punkt «Was ist versichert?».

  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

    Unsere modulare Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen in den meisten Fällen einen weltweiten Schutz. In unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen und zum detaillierten Versicherungsschutz der verschiedenen Module. Gerne beraten wir Sie persönlich, um den für Sie und Ihre Bedürfnisse passenden Rechtsschutz zusammenzustellen.

  • Kann die Privatrechtsschutzversicherung auch für einen bereits eingetretenen Rechtsfall abgeschlossen werden?

    Nein, bereits eingetretene Rechtsfälle können nicht mehr versichert werden. Eine Versicherung schliessen Sie präventiv ab. Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn das sogenannte auslösende Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz während der Versicherungsdauer eintreten und der Fall in diesem Zeitraum angemeldet wird.

    Für laufende Rechtsfälle empfehlen wir Ihnen unsere telefonische Einmal-Beratung ab CHF 69.– auf myright.ch. Unsere Rechtsexpertinnen und -experten beraten Sie gerne zu Ihren nächsten Schritten.

  • Kann ich die Anwältin oder den Anwalt frei wählen?

    Jein, im Rechtsfall beraten und unterstützen Sie unsere internen Anwältinnen und Anwälte bzw. Juristinnen und Juristen. Bei einigen Rechtsfällen ist es aber notwendig, eine externe Rechtsanwältin oder einen externen Rechtsanwalt beizuziehen.

    In diesen Fällen profitieren Sie von einer ausgewiesenen Expertin bzw. von einem ausgewiesenen Experten aus unserem weltweiten Netzwerk. Im Hinblick auf ein anstehendes Gerichts- oder Verwaltungsverfahren können Sie Ihre Wunschanwältin bzw. Ihren Wunschanwalt frei wählen. Zusätzlich haben Sie in den folgenden Fällen freie Anwaltswahl:

    • wenn Ihre Gegenpartei eine Gesellschaft der AXA Gruppe (ausgenommen AXA-ARAG) ist,
    • wenn es sich um einen Rechtsfall handelt, bei dem die AXA-ARAG auch Ihrer Gegenpartei Versicherungsschutz gewähren muss.

    Wir behalten uns vor, den von Ihnen ausgewählten Rechtsbeistand abzulehnen. In einem solchen Fall können Sie drei weitere Personen vorschlagen. Diese dürfen nicht derselben Kanzlei angehören. Einer dieser drei Vorschläge muss von uns angenommen werden. In all diesen Fällen übernehmen wir die Ausgaben im Rahmen der erteilten Kostengutsprache.

  • Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder Internet-Rechtsschutz – wie kann ich diesen bei der AXA-ARAG abschliessen?

    Unsere modulare private Rechtsschutzversicherung richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen und setzt sich aus sechs themenbezogenen Versicherungsmodulen sowie einem Beratungsmodul zusammen. Sie können alle Module frei wählen und flexibel kombinieren und entscheiden selbst, welchen Rechtsschutz Sie brauchen.

    Wir empfehlen Ihnen die folgenden Module für:

    • Ihren Privatrechtsschutz: Module «Wohnen & Alltag» und  «Arbeit». Hier sind Sie unter anderem versichert bei rechtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Ihrem Nachbarn, bei Problemen im Zusammenhang mit Einkäufen (online oder im Geschäft), bei Persönlichkeitsverletzungen oder bei Ärger am Arbeitsplatz.
    • Ihren Verkehrsrechtsschutz: Module «Verkehr & Reisen» und «Gesundheit & Personenversicherungen». Hier unterstützen wir Sie unter anderem bei rechtlichen Streitigkeiten rund ums Auto, bei Verkehrsdelikten, Reiseverträge, aber auch bei Konflikten nach Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolgen. Zusätzlich sind Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Privat- oder Sozialversicherungen sowie Pensionskassen zu allen Themen versichert.
    • Ihr Kombi-Produkt: Module «Wohnen & Alltag», «Arbeit», «Verkehr & Reisen» und «Gesundheit & Personenversicherungen»
    • Ihren Internetrechtsschutz: Mit dem Modul «Wohnen & Alltag» profitieren Sie unter anderem von einem Rechtsschutz bei Streitigkeiten beim Online-Shopping, im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung und bei Persönlichkeitsverletzung. Zudem sind Sie in diesem Modul unter anderem auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter, dem Handy-Anbieter oder nach Online-Einkäufen versichert.
  • Welche Rechtsfälle sind mit dem AXA-ARAG Privatrechtsschutz versichert?

    Je nach Produkt beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten aus dem:

    • Arbeitsrecht
    • Mietrecht
    • Vertragsrecht
    •  Schadenersatz- und Genugtuungsrecht
    • Persönlichkeitsrecht
    • Internetrecht
    • Verkehrsrecht
    • Reiserecht
    • Versicherungsrecht
    • Familienrecht
    • Tierrecht
    • Schulrecht
    • Steuerrecht
    • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
    • Immobilienrecht
    • Marken-, Patent- und Urheberrecht

    Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Eine Aufstellung mit allen versicherten Rechtsfällen pro Produkt finden Sie jeweils in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) ab Teil B unter dem Punkt «Was ist versichert?».

  • Was ist der Unterschied zwischen Vorvertraglichkeit und Karenzfrist/Wartefrist?

    Als vorvertraglich wird ein Rechtsfall bzw. Rechtsstreit bezeichnet, dessen Ursache bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gesetzt wurde. Dies kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn eine Person ein Produkt kauft, das sich Wochen später als mangelhaft herausstellt. Die Käuferin reklamiert den Mangel, der Verkäufer weigert sich aber, Hilfe zu leisten. Nun schliesst die Käuferin eine Rechtsschutzversicherung ab, mit dem Gedanken, Unterstützung bei dieser Streitigkeit zu erhalten. Da der Kaufvertrag für das Produkt aber unterzeichnet wurde, bevor die Käuferin die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird dieser Fall als vorvertraglich qualifiziert. Entsprechend ist dieser Fall nicht versichert.

    Mit einer Karenzfrist bzw. Wartefrist von einer bestimmten Anzahl Monaten versucht man in erster Linie, Risiken für die Versicherung auszuschliessen. Neben den vorvertraglichen Fällen sind so zusätzlich auch neu anfallende Rechtsfälle in diesem Zeitraum noch nicht versichert.

    In unserer Rechtsschutzversicherung verzichten wir auf eine Karenzfrist. Bei uns sind Sie für zukünftige Rechtsfälle ab dem nächsten Tag versichert. Vorvertragliche Rechtsfälle sind aber auch bei uns ausgeschlossen.

  • Gibt es bei der Kostenübernahme Limiten?

    Für alle privaten Rechtsfälle gilt die in der Police genannte maximale Versicherungssumme. In den AVB werden zudem Rechtsgebiete genannt, für die eine besondere maximale Versicherungssumme gilt. 

  • Wie melde ich einen Rechtsfall an?

    Melden Sie sich bei uns, sobald Sie rechtliche Unterstützung benötigen.

    • Halten Sie Ihre Policennummer sowie alle Unterlagen (z. B. Verträge, Korrespondenz, Bussenverfügungen, Vorladungen und Entscheide) zum Rechtsfall bereit.
    • Prüfen Sie Dokumente und Entscheide auf allfällige Fristen (z. B. für Einsprachen).
    • Schildern Sie das Geschehene und den erlittenen Schaden kurz und vollständig.
    • Laden Sie relevante Dokumente wie Verträge, Korrespondenzen oder Verfügungen über das Online-Formular hoch oder senden uns diese zu.

    Online:
    Rechtsfall melden leicht gemacht – einfach online (24/7)
    Zum Formular

    Telefonisch:
    AXAjur – melden Sie Ihren Fall direkt unseren Juristen und Juristinnen: 0848 11 11 00 (Mo – Fr; 8 – 18 Uhr )

    Post: 
    AXA-ARAG Rechtsschutz 
    Affolternstrasse 42 
    Postfach 6944 
    8050 Zürich

  • Was bietet mir die Rechtsberatung PLUS?

    Mit der Rechtsberatung PLUS geniessen Sie drei Stunden Beratung zu allen Fragen des Schweizer Rechts. Haben Sie weitere Module ausgewählt, sind Rechtsberatungen zu diesen Themen im jeweiligen Modul versichert und werden hier nicht belastet.

  • Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung auch für Junge?

    Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für junge Menschen auf jeden Fall. So weiss man als junge Person zum Beispiel oft nicht, was beim Bezug der ersten eigenen Wohnung, beim Kauf des ersten Autos, beim Jobantritt oder beim Jobwechsel rechtlich gilt und worauf man achten muss. Die Juristinnen und Juristen der AXA-ARAG klären rechtliche Fragen in diesen Fällen und beraten junge Menschen zu nächsten Schritten.

Beispiele von Rechtsfällen

Flugannullation

Flugannullation

Andi und seine Partnerin Nina leisten sich einen Traumurlaub auf den Malediven. Doch ein Transferflug wird annulliert – und die beiden verlieren einen Ferientag und eine Übernachtung im Luxushotel. Der Reiseveranstalter verweist sie an die Airline. Erst durch das Einschreiten der AXA-ARAG ist der Reiseveranstalter bereit, dem Paar eine sofortige Entschädigung in Höhe von CHF 2 200.– zu bezahlen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Beratung durch die AXA-ARAG CHF 587.50
  3. Selbstbehalt für Andi und Nina CHF 0.–
  4. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 587.50
Kündigung

Kündigung

Marc erhält die ordentliche Kündigung von seinem Arbeitgeber. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert sein ehemaliger Arbeitgeber die Auszahlung der Überstunden und Ferientage, die Marc noch zugute hat. Auch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird er stets vertröstet. Erst durch den Einsatz der AXA-ARAG erfolgt die Überweisung seines Guthabens und die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

  1. Kostenaufstellung
  2. Selbstbehalt für Marc CHF 0.–
  3. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 1'188.30.–
Wohnungswechsel

Wohnungswechsel

Isabelle zieht Ende Monat aus ihrer Wohnung aus und befürchtet, dass die Vermieterin diverse Kosten für angebliche Schäden in der Wohnung auf sie überwälzen möchte. Isabelle meldet ihre rechtlichen Unsicherheiten online bei der AXA-ARAG und wird umgehend telefonisch von einer Expertin für Mietrecht kontaktiert. Dank der präventiven Rechtsberatung durch die AXA-ARAG weiss Isabelle nun genau, worauf sie bei der Wohnungsabgabe achten muss, und sieht dieser sorgenfrei entgegen.

  1. Kostenaufstellung
  2. Einsparung durch Abwehr Mieterschäden CHF 2500.–
  3. Herausgabe Mietkaution CHF 2400.–
  4. Beratungsleistung AXA-ARAG CHF 500.–
  5. Leistungen durch die AXA-ARAG CHF 5400.–

Rechtsschutz ab 50 Rp. pro Tag

*Für CHF 167.50 Prämie pro Jahr sind Sie als Einzelperson mit folgenden Modulen der AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung im Alltag geschützt: «Wohnen & Alltag», «Verkehr & Reisen» und «Gesundheit & Personenversicherung». Das Angebot basiert auf einem Selbstbehalt von CHF 0 und einer einjährigen Laufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt zwingend mindestens ein Jahr unter Vorbehalt der Bestimmungen des VVG.

Die Module unserer Rechtsschutzversicherung sind individuell kombinierbar: Jeder Baustein ist einzeln abschliessbar und Sie können jederzeit weitere Bausteine dazunehmen.

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login Garagen-Portal Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz / Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG