Meist verlangen Mietwagenfirmen einen Selbstbehalt im Schadenfall. Mit der Mietwagenversicherung (Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt zur Reiseversicherung Intertours) übernehmen wir diesen Selbstbehalt bis max. CHF 10 000 für Sie. So sind Sie auf Reisen weltweit entspannt unterwegs.
Was ist versichert?
Wir decken den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt ab. Das gilt bei Diebstahl, Unfall oder Beschädigung des Mietfahrzeugs.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für alle Personen, die in der Police der Reiseversicherung aufgeführt sind und zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt sind.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen, Lieferwagen, Kleinbusse sowie Anhänger, die mit dem versicherten Fahrzeug zugelassen sind.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist u. a. der Selbstbehalt für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten. Für diesen Fall können Sie die AXA Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung Carsharing und Mietfahrzeuge ergänzen.
Bitte beachten Sie: Bei der Mietwagenversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein zu unserer Reiseversicherung Intertours. Der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine unserer Reiseversicherung.
Kaufberatung: 052 244 86 12
Wenn Sie auch in der Schweiz regelmässig Fahrzeuge mieten oder Carsharing im Rahmen eines Auto-Abos nutzen, ergänzen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit der Mietauto- und Carsharing-Versicherung. So sind Sie im Alltag umfassend geschützt und reduzieren Ihren Selbstbehalt.
Wenn Sie keine Zusatzversicherung für Ihren Mietwagen haben, müssen Sie selbst für Schäden am Fahrzeug aufkommen. Für gewöhnlich bietet aber die Autovermietung eine freiwillige Vollkasko für den Mietwagen an. Dadurch wird der Mietpreis etwas teurer, aber Sie müssen im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten tragen – ausser dem Selbstbehalt der Mietwagenversicherung.
Wie immer gilt dabei: je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, die den Selbstbehalt der Mietwagenversicherung übernimmt, können Sie mit der Autovermietung einen besonders hohen Selbstbehalt vereinbaren – und das Auto dafür günstiger mieten.
Unser Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt schützt Sie gegen die Kosten für den Selbstbehalt. Dieser Zusatzbaustein kann nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine unserer Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt der AXA Intertours versichert Ereignisse mit Mietfahrzeugen. Auf Reisen oder in den Ferien. In der Schweiz und weltweit. Sprich: Wenn Sie einmalig für eine Ferienreise ein Auto im Rahmen von Carsharing mieten, ist dieses Ereignis versichert.
Wenn Sie jedoch dauerhaft Carsharing im Rahmen eines Auto-Abos nutzen, sind Schäden mit diesem Zusatzbaustein nicht versichert.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland regelmässig Fahrzeuge mieten oder ein Auto-Abo nutzen, ergänzen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung Mietauto- und Carsharing-Versicherung.
Wenn Sie mit einem Carsharing-Fahrzeug im Rahmen eines Auto-Abos einen Unfall verursachen, müssen Sie aufgrund des hohen Selbstbehalts für einen Teil der Schadensumme selbst aufkommen. Je nach Anbieterin oder Anbieter können das schnell Tausende von Franken sein.
Mit der AXA Mietauto- und Carsharing-Versicherung, die Sie als Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung einschliessen können, haben Sie die Möglichkeit, den Selbstbehalt im Schadenfall auf CHF 200 zu senken.
Die Zusatzdeckung Mietwagen- und Carsharing zur Privathaftpflicht schützt weltweit bei:
In der Privathaftpflicht ist in der Regel keine Haftpflicht für Mietwagen enthalten. Ebenso wenig bezahlt Ihre private Haftpflichtversicherung, wenn Sie Ihr Mietauto beschädigen.
Bei der AXA können Sie jedoch die Mietwagen- und Carsharing-Versicherung als Zusatzdeckung zur Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Mit dieser Zusatzdeckung sind Sie unter anderem gegen einen hohen Selbstbehalt geschützt. Ausserdem greift sie, wenn Sie jemanden verletzen oder etwas in einem Mietwagen beschädigen.
Fahren Sie gelegentlich mit fremden Fahrzeugen? Erfahren Sie auf unserer Schadenservice-Seite, was im Schadenfall zu tun ist: