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Eine lächelnde Frau mit Sonnenbrille sitzt im Auto, ihr Haar weht im Wind, während die Abendsonne durch das Fenster scheint.

Zusatzbaustein zur Reiseversicherung Mietwagenversicherung

Schutz vor hohem Selbstbehalt
Spart teure Zusätze bei Mietwagenanbietern
Weltweiter Versicherungsschutz
Das Wichtigste in Kürze
  • Für alle, die in den Ferien ein Auto mieten: Unser Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt kommt bei Beschädigung, Diebstahl und Kollison des Mietwagens zum Einsatz.
  • Schutz vor hohem Selbstbehalt: Wir übernehmen die Kosten für den Selbstbehalt, wenn es Probleme mit dem Mietfahrzeug gibt (bis max. CHF 10 000).
  • Umfassender Kombischutz auf Reisen: Unsere Mietwagenversicherung (Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt) kann in Kombination mit einem Basisbaustein der Reiseversicherung abgeschlossen werden. 

Was bietet die AXA Mietwagenversicherung?

Meist verlangen Mietwagenfirmen einen Selbstbehalt im Schadenfall. Mit der Mietwagenversicherung (Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt zur Reiseversicherung Intertours) übernehmen wir diesen Selbstbehalt bis max. CHF 10 000 für Sie. So sind Sie auf Reisen weltweit entspannt unterwegs. 

Was ist versichert?

Wir decken den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt ab. Das gilt bei Diebstahl, Unfall oder Beschädigung des Mietfahrzeugs. 

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für alle Personen, die in der Police der Reiseversicherung aufgeführt sind und zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt sind.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen, Lieferwagen, Kleinbusse sowie Anhänger, die mit dem versicherten Fahrzeug zugelassen sind.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist u. a. der Selbstbehalt für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten. Für diesen Fall können Sie die AXA Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung Carsharing und Mietfahrzeuge ergänzen. 

Bitte beachten Sie: Bei der Mietwagenversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein zu unserer Reiseversicherung Intertours. Der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine unserer Reiseversicherung.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Auch zur Haftpflichtversicherung wählbar

Wenn Sie auch in der Schweiz regelmässig Fahrzeuge mieten oder Carsharing im Rahmen eines Auto-Abos nutzen, ergänzen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit der Mietauto- und Carsharing-Versicherung. So sind Sie im Alltag umfassend geschützt und reduzieren Ihren Selbstbehalt.

Schadenbeispiel

Unfall mit dem Mietwagen

Unfall mit dem Mietwagen

Anna und Martin machen Flitterwochen am Comer See. In den engen Gassen einer Kleinstadt streift Martin mit dem Mietwagen eine Hauswand. Die Folge: ein Kratzer quer über die Beifahrertüre.

  1. Kostenaufstellung
  2. Selbstbehalt Mietwagenversicherung CHF 3000
  3. Selbstbehalt CHF 0
  4. Entschädigung durch die AXA CHF 3000

FAQ zur Mietwagenversicherung

  • Warum brauche ich eine Mietwagenversicherung?

    Wenn Sie keine Zusatzversicherung für Ihren Mietwagen haben, müssen Sie selbst für Schäden am Fahrzeug aufkommen. Für gewöhnlich bietet aber die Autovermietung eine freiwillige Vollkasko für den Mietwagen an. Dadurch wird der Mietpreis etwas teurer, aber Sie müssen im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten tragen – ausser dem Selbstbehalt der Mietwagenversicherung.

    Wie immer gilt dabei: je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, die den Selbstbehalt der Mietwagenversicherung übernimmt, können Sie mit der Autovermietung einen besonders hohen Selbstbehalt vereinbaren – und das Auto dafür günstiger mieten.

    Unser Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt schützt Sie gegen die Kosten für den Selbstbehalt. Dieser Zusatzbaustein kann nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine unserer Reiseversicherung abgeschlossen werden.

  • Schützt der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt auch im Rahmen von Carsharing?

    Der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt der AXA Intertours versichert Ereignisse mit Mietfahrzeugen. Auf Reisen oder in den Ferien. In der Schweiz und weltweit. Sprich: Wenn Sie einmalig für eine Ferienreise ein Auto im Rahmen von Carsharing mieten, ist dieses Ereignis versichert. 

    Wenn Sie jedoch dauerhaft Carsharing im Rahmen eines Auto-Abos nutzen, sind Schäden mit diesem Zusatzbaustein nicht versichert. 

    Unsere Empfehlung: Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland regelmässig Fahrzeuge mieten oder ein Auto-Abo nutzen, ergänzen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung Mietauto- und Carsharing-Versicherung.

  • Wie kann ich mich gegen einen hohen Selbstbehalt bei Carsharing im Rahmen von Auto-Abos schützen?

    Wenn Sie mit einem Carsharing-Fahrzeug im Rahmen eines Auto-Abos einen Unfall verursachen, müssen Sie aufgrund des hohen Selbstbehalts für einen Teil der Schadensumme selbst aufkommen. Je nach Anbieterin oder Anbieter können das schnell Tausende von Franken sein.

    Mit der AXA Mietauto- und Carsharing-Versicherung, die Sie als Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung einschliessen können, haben Sie die Möglichkeit, den Selbstbehalt im Schadenfall auf CHF 200 zu senken.

    Die Zusatzdeckung Mietwagen- und Carsharing zur Privathaftpflicht schützt weltweit bei:

    • Schäden an Autos, die Sie mieten oder im Rahmen von Carsharing benutzen.
    • Schäden an Fahrzeugen, die von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
    • Schäden an Wasser- oder Luftfahrzeugen, die Sie mieten, z. B. ein Motorboot in den Ferien. 
    • Schäden an Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, die von einem Club oder einem Verein zur Verfügung gestellt werden, dessen Mitglied Sie sind, z. B. einem Ruderverein. 
  • Deckt die Privathaftpflicht Schäden an Mietfahrzeugen?

    In der Privathaftpflicht ist in der Regel keine Haftpflicht für Mietwagen enthalten. Ebenso wenig bezahlt Ihre private Haftpflichtversicherung, wenn Sie Ihr Mietauto beschädigen.

    Bei der AXA können Sie jedoch die Mietwagen- und Carsharing-Versicherung als Zusatzdeckung zur Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Mit dieser Zusatzdeckung sind Sie unter anderem gegen einen hohen Selbstbehalt geschützt. Ausserdem greift sie, wenn Sie jemanden verletzen oder etwas in einem Mietwagen beschädigen. 

  • Fremdlenkerschaden: Was ist im Schadenfall zu tun?

    Fahren Sie gelegentlich mit fremden Fahrzeugen? Erfahren Sie auf unserer Schadenservice-Seite, was im Schadenfall zu tun ist:

    • Wie sind Schäden bei Mietfahrzeugen oder Carsharing versichert?
    • Welche Infos sind für die Schadenabwicklung wichtig?
    • Wer veranlasst die Reparatur?
    • Was ist versichert?
    • Wer bezahlt die Reparatur?

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