Gebäude- und/oder Umgebungsschäden schnell und einfach online melden: Entscheidend ist aber, in welchem Kanton sich Ihr Gebäude befindet. Denn in der Schweiz ist die Versicherungspflicht kantonal geregelt. Wer ist für Ihren Unwetterschaden zuständig, die kantonale Gebäudeversicherung oder die AXA?
In folgenden Kantonen ist die AXA zuständig: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden
In allen anderen Kantonen wenden Sie sich zuerst an die kantonale Gebäudeversicherung (für Schäden am Gebäude selbst oder an festverbauten Gebäudeteilen, Dach, Wintergarten usw.)
Wurden beispielsweise das Gartenhaus, aufgestellte Skulpturen, Bäume oder Wege beschädigt, prüfen wir gegebenenfalls gerne Ihren Anspruch aus Ihrer Zusatzversicherung.
Informieren Sie uns über Ihren Schadenfall – schnell und unkompliziert mit unserem Onlineformular.