Unfallversichert wie im Arbeitsvertrag Abredeversicherung

Nur CHF 40.– pro Monat
Ruht bei Militär- & Zivilschutzdienst
Automatische Beendigung bei Arbeitsbeginn
Das Wichtigste in Kürze
  • Ideal versichert bei kleinen Arbeitspensen: Die Abredeversicherung ist für alle, die ihren Job kündigen, unbezahlten Urlaub nehmen oder ihr Pensum auf unter acht Stunden pro Woche reduzieren – und weiterhin gegen Unfall versichert sein möchten.
  • Achtung Nachdeckungsfrist: Nach 31 Tagen erlischt die Nachdeckungsfrist Ihres bisherigen Arbeitgebers.
  • Schutzverlängerung: Mit dieser Versicherung können Sie Ihren Unfallversicherungsschutz um bis zu sechs Monate verlängern.

Unfallversichert wie im Arbeitsvertrag

Wenn Sie Ihren Job definitiv oder vorübergehend aufgeben oder reduzieren (Kündigung, unbezahlter Urlaub, Pensumreduktion etc.), sind Sie während 31 Tagen noch durch Ihre bisherige Arbeitgeberin oder Ihren bisherigen Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Nach dieser Nachdeckungsfrist erlischt der Schutz. Durch den Abschluss einer AXA Abredeversicherung können Sie diesen Schutz um maximal sechs Monate verlängern.

Verlängerung der Unfallversicherung (Abredeversicherung)

Wenn Sie kündigen, ohne unmittelbar einen neuen Job anzutreten oder das bisherige Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche reduzieren, fällt der obligatorische Unfallschutz für Nichtberufsunfälle weg. Mit der Abredeversicherung können Sie diesen Schutz um bis zu sechs Monate verlängern. Das ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie mehr als 31 Tage ohne neue Anstellung bleiben oder einen längeren unbezahlten Urlaub planen.

  • Volle Leistungen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Versicherungsschutz für maximal sechs aufeinanderfolgende Monate
  • Prämienzahlungen monatlich möglich (jeweils vor Ablauf der bestehenden, monatlichen Vertragssdauer)
  • Die Versicherung ruht automatisch während des Militärdienstes oder des Zivilschutzdienstes und verlängert sich danach entsprechend

Wichtig:

  • Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der Nachdeckungsfrist abgeschlossen werden, also spätestens am 31. Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag.
  • Unfälle sind unverzüglich der AXA zu melden.

In folgenden Situationen wird der Abschluss der Abredeversicherung empfohlen:

  • Ihnen wurde gekündigt oder Sie haben selbst gekündigt und haben länger als 31 Tage keine neue Anstellung.
  • Sie reduzieren vorübergehend Ihr Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche und möchten auch für Unfälle in der Freizeit den vollen Versicherungsschutz erhalten.
  • Sie verlieren Ihre Arbeitsstelle und melden sich nicht unmittelbar bei der Arbeitslosenkasse an.  

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