Verlängerung der Unfallversicherung (Abredeversicherung)
Wenn Sie kündigen, ohne unmittelbar einen neuen Job anzutreten oder das bisherige Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche reduzieren, fällt der obligatorische Unfallschutz für Nichtberufsunfälle weg. Mit der Abredeversicherung können Sie diesen Schutz um bis zu sechs Monate verlängern. Das ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie mehr als 31 Tage ohne neue Anstellung bleiben oder einen längeren unbezahlten Urlaub planen.
- Volle Leistungen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Versicherungsschutz für maximal sechs aufeinanderfolgende Monate
- Prämienzahlungen monatlich möglich (jeweils vor Ablauf der bestehenden, monatlichen Vertragssdauer)
- Die Versicherung ruht automatisch während des Militärdienstes oder des Zivilschutzdienstes und verlängert sich danach entsprechend
Wichtig:
- Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der Nachdeckungsfrist abgeschlossen werden, also spätestens am 31. Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag.
- Unfälle sind unverzüglich der AXA zu melden.
In folgenden Situationen wird der Abschluss der Abredeversicherung empfohlen:
- Ihnen wurde gekündigt oder Sie haben selbst gekündigt und haben länger als 31 Tage keine neue Anstellung.
- Sie reduzieren vorübergehend Ihr Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche und möchten auch für Unfälle in der Freizeit den vollen Versicherungsschutz erhalten.
- Sie verlieren Ihre Arbeitsstelle und melden sich nicht unmittelbar bei der Arbeitslosenkasse an.