Nutzungsbedingungen AXA Onlineportale und Apps

Die AXA Versicherungen AG , die AXA Leben AG und die AXA-ARAG Rechtsschutz AG (nachfolgend «AXA» oder «wir/uns») ermöglichen den Benutzenden unter den nachfolgenden Bedingungen die Nutzung von Onlinedienstleistungen (nachfolgend «Services») über AXA Onlineportale (nachfolgend «Portale») und/oder AXA Apps (nachfolgend «Apps»).

  • 1. Vertragsgegenstand

    Portale und/oder Apps ermöglichen den Zugriff auf die Services der AXA und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner. Je nach Portal/App stehen Nutzenden beispielsweise folgende Funktionen zur Verfügung:

    • Übersicht über Verträge und vertragsrelevante Dokumente
    • Kontaktangaben des Customer-Care-Teams und der persönlichen Versicherungs- und Vorsorgeberatenden
    • Erfassung von Schadenmeldungen und Serviceanfragen
    • Neuigkeiten, Benachrichtigungen beim Eingang neuer Dokumente und Links zu Versicherungsangeboten. 

    Die AXA baut die Funktionen laufend weiter aus, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern. 

    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen der AXA und den Benutzenden im Zusammenhang mit Portalen/Apps. Die Benutzenden dürfen die Portale/Apps nur gemäss den nachstehenden Nutzungsbedingungen nutzen. Sie gelten als Vertrag oder Bestandteil eines Vertrags. 

    Besondere Bedingungen für einzelne Portale und Apps sind unter Ziffer 11 zu finden. 

  • 2. Nutzungsrechte

    Für die Nutzung durch nicht autorisierte Dritte übernimmt die AXA keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu den Portalen/Apps. Die AXA kann die Portale/Apps ohne Angabe von Gründen jederzeit ganz oder teilweise einstellen. 

    Die Nutzungsrechte umfassen grundsätzlich die Daten und Services von «natürlichen Personen» sowie von «juristischen Personen».

    2.1 Welche Nutzungsrechte gelten für natürliche Personen?

    Eine natürliche Person 

    • ist mit der AXA ein direktes vertragliches Verhältnis eingegangen (z. B. Versicherungsnehmende einer Motorfahrzeugversicherung),
    • ist mit der AXA ein indirektes vertragliches Verhältnis eingegangen (z. B. versicherte Person einer Pensionskasse),
    • hat Interesse an einem vertraglichen Verhältnis mit der AXA oder
    • will in einer anderen Form Services der AXA nutzen. 

    Eine natürliche Person kann sich als Benutzende oder Benutzender eines Portals / einer App registrieren und die Services verwenden. In gewissen Portalen/Apps können Benutzende Vollmachten für den Zugang erteilen. 

    Mit dieser/n Vollmacht/en erhalten Bevollmächtigte als Benutzende Zugriff auf die Geschäfts- und Personendaten der natürlichen Person auf dem Portal / in der App und können diese auch mutieren. 

    Zudem können Bevollmächtigte der AXA im Namen der natürlichen Person Meldungen vornehmen. Die natürliche Person ist damit einverstanden, dass laufend weitere Services aufgeschaltet werden, auf die die Bevollmächtigten zugreifen können. 

    Bevollmächtigte erhalten Zugriff auf bestehende und künftige Dokumente und Services der natürlichen Person – sofern der Zugriff aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. 

    2.2 Welche Nutzungsrechte gelten für juristische Personen?

    Die juristische Person repräsentiert ein Unternehmen, das 

    • mit der AXA ein direktes oder indirektes vertragliches Verhältnis eingegangen ist,
    • ein Interesse an einem vertraglichen Verhältnis mit der AXA zeigt oder
    • in einer anderen Form Services der AXA nutzen möchte. 

    Eine autorisierte Person des Unternehmens bestimmt in ihrem Unternehmen eine/n oder mehrere Administratorinnen oder Administratoren, die als Benutzende des Portals / der Apps Aufgaben im Kontext der juristischen Person respektive des Unternehmens wahrnehmen. 

    Die autorisierte Person des Unternehmens bevollmächtigt und verpflichtet Administratorinnen bzw. Administratoren betreffend myAXA im «AXA Portal Vertragsbedingungen für Unternehmen», die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der Services wahrzunehmen. Administratorinnen und Administratoren erhalten je nach Portal/App unter anderem Einsicht in beispielsweise Lohndaten, Schadendaten und weitere sensible Personendaten im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen des Unternehmens. 

    Die autorisierte Person des Unternehmens ist damit einverstanden, dass im Portal / in der App laufend weitere Dokumente und Services aufgeschaltet werden können, auf welche die Administratorinnen und Administratoren zugreifen können. 

    Administratorinnen und Administratoren wiederum können, ja nach Portal/App, pro Versicherungsofferte/-vertrag oder Service Bevollmächtigte bestimmen, die ihrerseits die Rechte und Pflichten von Benutzenden wahrnehmen. Die Bevollmächtigten erhalten das Zugriffsrecht nur im Zusammenhang  mit den jeweiligen Versicherungsofferten/-verträgen oder Services und – bei einem Wechsel der Offerte zu einem Vertrag oder bei einem Anschlussvertrag – nur auf das entsprechende Portal / die App. 

    Es wird empfohlen, im Unternehmen tätige Personen als Administratorinnen bzw. Administratoren zu bestimmen. Wird eine Drittperson als Administratorin oder Administrator eingesetzt (z. B. ein Treuhänder oder eine Treuhänderin), liegt es in der Verantwortung der autorisierenden Person des Unternehmens, dass sich die Administratorenrechte ausserhalb des Unternehmens befinden und ein Risiko darstellen könnten. 

    Alle Änderungen der Vollmacht des Administrators oder der Administratorin, namentlich ein Wechsel oder eine Löschung, müssen der AXA unverzüglich per Post oder auf elektronischem Weg mitgeteilt werden – mit der Vorlage «Administratorwechsel» auf dem Portal / der App. Verletzen Benutzende ihre Meldepflicht, tragen sie die Folgen. 

    Die AXA empfiehlt, nur vertrauenswürdige und volljährige Personen als Administratoren oder Administratorinnen oder Bevollmächtigte zu bestimmen. Die autorisierte Person, die Administratorinnen bzw. Administratoren oder Bevollmächtigte in eigener Verantwortung deklariert, lässt sich Handlungen dieser Benutzenden anrechnen. Die AXA darf sich auf eine erteilte Vollmacht an Administratorinnen bzw. Administratoren oder Bevollmächtigte bis zu deren Widerruf verlassen. 

    Die Vollmachten können innerhalb des Portals / der App verwaltet werden. Die autorisierte Person muss die Vollmachten regelmässig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Kommt die autorisierte Person dieser Aufgabe nicht nach, so trägt sie die Folgen. 

  • 3. Erstregistrierung/Login

    Die AXA stellt für die Erstellung eines Kontos verschiedene Registrierungsverfahren zur Verfügung. In diesen Registrierungsverfahren müssen sich Benutzende mit den erforderlichen Daten ausweisen, damit eine sichere Identifikation erfolgen kann. Schlägt die Identifikation fehl, müssen sich Benutzende über zusätzliche Sicherheitsmerkmale oder einen erweiterten Identifikationsprozess ausweisen. Benutzende werden durch den erweiterten Prozess geführt, um eine sichere Registrierung zu garantieren. 

    Das Login erfolgt über ein Anmeldeverfahren, das den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und einen hohen Schutz der persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte bietet. 

    Wer über ein Registrierungsverfahren der AXA erfolgreich ein Konto erstellen konnte und sich erfolgreich authentisiert hat, gilt gegenüber der AXA als legimitiert, auf das Portal / die App zuzugreifen. Die AXA geht davon aus, dass es sich bei der Person um  den identifizierten und berechtigten Benutzer bzw. die identifizierte und berechtigte Benutzerin handelt. Die AXA darf dieser Person daher ohne weitere Überprüfung Daten und Informationen übermitteln sowie von dieser verbindliche Aufträge und Mitteilungen entgegennehmen. 

  • 4. Video-Identifikation

    Im Zusammenhang mit unseren Vorsorgelösungen ist die AXA Leben AG rechtlich verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Identität der Benutzenden zu überprüfen. Dafür bieten wir den Benutzenden die Möglichkeit der Video-Identifikation durch die Swisscom (Schweiz) AG (nachfolgend Swisscom). Mit der Nutzung dieser Video-Identifikation akzeptieren sie die folgenden Bedingungen und erklären sich damit einverstanden:

    • Die Benutzenden haben die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelesen.
    • Die Video-Identifikation wird durch die Swisscom durchgeführt. Entsprechend geben die Benutzenden ihre Daten direkt auf der Website der Swisscom ein. Das Videogespräch wird aufgezeichnet und gespeichert. Nach erfolgter Video-Identifikation übermittelt die Swisscom diese Daten elektronisch an die AXA. 
    • Für das Verhalten der Swisscom und ihrer Mitarbeitenden übernimmt die AXA Leben AG keine Haftung. 
    • Die AXA Leben AG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. 

    Notwendige Dokumente und Endgeräte

    • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
    • Computer mit Kamera und Mikrofon bzw. ein Smartphone oder Tablet mit Android- oder iOS-Betriebssystem. Die Bild- und Tonqualität müssen eine einwandfreie Identifizierung zulassen.

    Ablauf der Video-Identifikation

    Die Durchführung der Video-Identifikation erfolgt durch ein Service Center der Swisscom in der Schweiz. Dabei stellt die Swisscom eine Verbindung zum Computer, Smartphone oder Tablet der Benutzenden her. Die Benutzenden geben ihre persönlichen Daten direkt auf der Website der Swisscom ein. Im Anschluss startet das Videogespräch mit einer oder einem speziell geschulten Swisscom Mitarbeitenden.

    Bei dieser audiovisuellen Identifizierung in Echtzeit entstehen Bildaufnahmen von den Benutzenden und von deren Pass oder Identitätskarte (Identifikationsdokument). Zudem erfolgt ein Abgleich zwischen den von den Benutzenden zu Beginn selbst erfassten Daten und den Daten auf  dem Identifikationsdokument. Abschliessend erhalten die Benutzenden per SMS einen Freigabecode / eine Transaktionsnummer (TAN), den/die die Benutzenden auf ihrem Computer, Smartphone oder Tablet eingeben müssen.

    Die Swisscom sendet alle von den Benutzenden erhaltenen Daten an die AXA Leben AG, wo sie gespeichert und verarbeitet werden, und löscht sie nach der Übermittlung.

  • 5. Sperrung des Zugangs

    Besteht der Verdacht, dass Unberechtigte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, müssen Benutzende umgehend das Servicecenter Customer Care der AXA benachrichtigen – unter der Telefonnummer 0800 800 292. Das Servicecenter ist rund um die Uhr erreichbar. 

    Benutzende können ihrerseits jederzeit von der AXA verlangen, dass ihr Zugang gesperrt wird. 

    In begründeten Fällen – z. B. bei einer Verletzung der Nutzungsbedingungen wie etwa der Sorgfaltspflicht (Ziffer 9) oder der Datensicherheitsbestimmungen (Ziffer 12) oder bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung durch unbefugte Dritte – ist die AXA berechtigt, den Zugang zum Portal / zur App ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Für Schäden, die durch die Sperrung des Zugangs entstehen, übernimmt die AXA keine Haftung. 

  • 6. Zustellung von Dokumenten und Mitteilungen

    Mit der Nutzung des Portals / der App nehmen Benutzende zur Kenntnis, dass ihnen künftig Dokumente oder Mitteilungen, welche die AXA betreffen, allenfalls nur noch elektronisch zugestellt bzw. bereitgestellt werden können. 

    Sobald Dokumente oder Mitteilungen im Portal / in der App bereitgestellt wurden, erhalten Benutzende eine E-Mail an die im Portal / in der App hinterlegte Adresse. Die Dokumente und Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie auf dem Portal abrufbar sind. Benutzende müssen die Dateien eigenständig herunterladen, um ihren vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. 

    Die AXA ist berechtigt, die hinterlegten Dokumente weiterhin auf dem Postweg zuzustellen, vor allem dann, wenn dies gesetzliche Vorgaben erfordern oder wenn es aufgrund anderer Umstände zweckmässig ist, und selbstverständlich ohne Kostenfolgen für die Benutzenden. 

  • 7. Kosten

    Für die Nutzung der Portale/Apps stellt die AXA grundsätzlich keine Kosten in Rechnung. Über mögliche spätere Kosten werden Benutzende frühzeitig informiert. Die Kosten der Internetnutzung richten sich nach den Tarifen der Internetanbietenden der Benutzenden. 

  • 8. Technische Störungen und Unterbrüche

    Die AXA bemüht sich, den Zugang zu den Portalen/Apps rund um die Uhr zu ermöglichen. Trotz sorgfältiger Wartung können Fehler nicht ausgeschlossen und der ununterbrochene Betrieb nicht garantiert werden. Geplante Systemunterbrüche werden, wenn möglich, zu Randzeiten durchgeführt. Für Schäden, die aus Unterbrüchen oder Störungen entstehen/entstanden sind, übernimmt die AXA keine Haftung. 

  • 9. Sorgfaltspflichten der Benutzenden

    Die Zugangsdaten müssen sicher aufbewahrt und gegen missbräuchliche Verwendung geschützt werden. Benutzende tragen die Verantwortung für Folgen, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung ihrer Zugangsdaten ergeben. Besteht Grund zur Annahme, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben, ist der/die Benutzende verpflichtet, die AXA umgehend zu benachrichtigen, damit der Zugang gesperrt wird und neue Zugangsdaten erstellt werden können. 

    Benutzende sind dafür verantwortlich, dass die erfassten Daten den Tatsachen entsprechen (insbesondere bei einer Schadenmeldung). 

    Besondere Sorgfaltspflichten für Benutzende von Apps  

    Die Benutzenden von Apps schützen ihr Mobiltelefon oder Tablet ausreichend vor unbefugtem Zugriff. Sie vermindern dadurch das Risiko, dass ihr Mobilgerät/Tablet für missbräuchliche Zugriffe auf Daten der AXA verwendet wird. Empfohlen wird ein mindestens 6-stelliges, alphanumerisches Kennwort zum Entsperren des Geräts, das geheim zu halten ist. Alternativ können auch der Fingerabdruckscanner oder andere biometrische Sensoren des Mobiltelefons oder Tablets verwendet werden. Darüber hinaus halten die Benutzenden das Betriebssystem und die Applikation aktuell und installieren laufend empfohlene Softwareaktualisierungen und Sicherheitsupdates des oder der jeweiligen Anbietenden. Es sollen weiter keine Geräte verwendet werden, auf welchen ein Jailbreak (Entfernen von Nutzungsbeschränkungen bei Geräten) oder ein Rooten der Software (Erteilung zusätzlicher Zugriffsrechte auf das Betriebssystem) erfolgt ist. Bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons oder Tablets empfiehlt es sich, das Passwort zu ändern (für myAXA www.axa.ch/myaxa).

  • 10. Datenschutz

    Der Zugriff auf und die Verarbeitung von Personendaten erfolgen einerseits gemäss den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

    Bei der Nutzung der Portale/Apps gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen.

  • 11. Besondere Bestimmungen für einzelne Portale und Apps

    11.1 myAXA App

    11.1.1 Angaben zum PIN-Code und zur Touch ID, Face ID oder anderen biometrischen Sensoren

    Nach einem Erstlogin mit dem myAXA Username, Passwort und einer einmaligen Transaktionsnummer (TAN) wird der/die Benutzende aufgefordert, einen 4-stelligen PIN-Code einzugeben, der die App zusätzlich schützt und geheim zu halten ist. Mit diesem PIN-Code oder den biometrischen Sensoren wird der Zugang zu den Vertragsdaten des oder der Teilnehmenden auf dem Gerät verschlüsselt. Nach 6-monatiger Nichtbenutzung verfällt dieser erleichterte Zugang und es muss ein Login mittels Username, Passwort und TAN erfolgen. Für besonders hohen Schutz der persönlichen Vertragsdaten kann sich der/die Benutzende auch nach jeder Benutzung der App ausloggen. Dadurch müssen bei jedem Folge-Login wieder alle drei Sicherheitselemente (Username, Passwort, TAN) eingeben werden. 

    11.1.2 Besondere Bestimmungen für die Funktion «AXA Sure» 

    Mittels Benutzung der Funktion «AXA Sure» können beliebige Gegenstände fotografiert und kategorisiert und mittels Onlineanfrage deren Versicherungsdeckung abgefragt werden. Es gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

    Versicherungsdeckung  

    a) Die Auskunft über die Versicherungsdeckung ist unverbindlich.

    b) Sie erfolgt allein gestützt auf die vorgenommene Kategorisierung und ausschliesslich maschinell und theoretisch. Das übermittelte Foto wird nicht geprüft und begründet keinen Anspruch auf (Real-)Ersatz des abgebildeten Gegenstands.  

    c) Eine Versicherungsdeckung wird nur bejaht, wenn der registrierte Kunde / die registrierte Kundin die Haushaltversicherung der AXA Ausgabe 2010 abgeschlossen hat. 

    d) Die Auskunft setzt voraus, dass die Versicherungssumme genügend hoch vereinbart wurde, ein versicherter Schadenfall und kein Ausschlussgrund vorliegt. 

    e) Wir behalten uns vor, Versicherungsdeckung und/oder Versicherungsleistung aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen abzulehnen bzw. zu verweigern, insbesondere im Falle von Missbrauch und bei Falschangaben. 

    f) Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder Ihre Beraterin.  

    Hochladen von Bildern

    a) Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist das Hochladen von Personenfotos zu unterlassen.

    b) Für den Inhalt der hochgeladenen Bilder ist der/die Benutzende selbst verantwortlich. 

    c) Die AXA lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit den hochgeladenen Bildern ab.  

    11.1.3 Versicherungsverträge von Drittanbietenden  

    Benutzende haben die Möglichkeit, eigene Versicherungsverträge von Drittanbietenden (nachfolgend «Drittvertrag») auf myAXA hochzuladen und wieder zu entfernen.  

    Die AXA speichert lediglich eine Kopie des Drittvertrags ab. Diese Kopie ist kein Ersatz für die Originalpolice. 

    Die AXA kann Stichkontrollen zur Verhinderung von Missbräuchen dieser Funktion durchführen.  

    11.1.4 Google Firebase 

    Die AXA nutzt Google Firebase, ein Produkt von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland. 

    Es handelt sich um eine Plattform, die für die Entwicklung der myAXA App genutzt wird. Hierbei werden Nutzerdaten an Firebase übermittelt und Funktionen von Firebase verwendet, die eine bessere Nutzerführung, Fehlerauswertung, Push-Benachrichtigungsfunktionalität und Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.

    a) Verwendete Firebase-Module

    • Dynamische Links
    • Crashlytics
    • Cloud- und In-App-Messaging
    • Remote-Konfiguration
    • Google Analytics for Firebase

    b) Datenschutzinformationen

    Google Firebase kann Daten in Drittländer übermitteln, wobei Google sich den EU-Standardvertragsklauseln unterworfen hat, die einen dem EU-Datenschutzniveau gleichwertigen Schutz in Drittländern vorschreiben.

    Ausführliche Informationen zum Datenschutz von Google Firebase und Google Analytics for Firebase finden Sie hier: Datenschutz und Sicherheit in Firebase, Nutzungsbedingungen für Google Analytics

    c) Widerrufen der Einwilligung zur Datenverarbeitung

    Bei einem App-Absturz werden automatisch anonyme Informationen in Form von Absturzberichten an Google übertragen. Diese Informationen enthalten keine personenbezogenen Daten. Bei der Verwendung der myAXA App können Sie die Einwilligung zum Senden dieser Daten in den Betriebssystemeinstellungen für die App widerrufen. Bei Android-Apps besteht bei der Einrichtung des mobilen Endgeräts die Möglichkeit, generell die Übermittlung von Absturzbenachrichtigungen an Google bzw. App-Entwickler zu verhindern.

    11.1.5 AT Internet

    Wir benutzen für die Webanalyse im Zusammenhang mit der myAXA App AT Internet (Piano Company Applied Technologies Internet SAS, 85 avenue Président JF Kennedy, 33700 Mérignac, France).

    AT Internet sammelt für uns Ihre Cookie-ID sowie weitere Daten wie Mobile-ID und IP-Adresse. Diese Daten brauchen wir für die Analyse des Nutzungsverhaltens und zur Gewährleistung einer hohen Nutzungsqualität. Die durch das Cookie erzeugten Daten über das Nutzungsverhalten (einschliesslich der IP-Adresse) werden auf einem Server von AT Internet in der Europäischen Union gespeichert. Nach Ablauf von 6 Monaten werden die IP-Adressen vollständig gelöscht.

    Weitere Informationen zum Datenschutz bei AT Internet finden Sie unter: https://www.atinternet.com/de/datenschutz/

    Ob Sie am Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie über die Cookie-Einstellungen bestimmen.

    Rechtsgrundlage bei Anwendbarkeit der DSGVO ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

  • 12. Datensicherheit

    Benutzende nehmen zur Kenntnis, dass die Daten über ein allgemein zugängliches Netz (z. B. Internet oder Mobilfunk) grenzüberschreitend übermittelt werden und dabei verloren gehen können. Die Datenübermittlung wird durch eine angemessene Verschlüsselung geschützt. Trotz ausreichender Verschlüsselungssicherheit bestehen Restrisiken. Die AXA übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Datenübermittlung über ein allgemein zugängliches Netz. 

    Es besteht die Gefahr, dass sich unbefugte Dritte während der Nutzung des Internets unbemerkt Zugang zum Computer oder zur Datenverbindung des/der Benutzenden verschaffen (z. B. durch Hacking) und dass Viren in den Computer eingeschleust werden. Benutzende sind für den Zugang zum Computer und den Internetanschluss selbst verantwortlich und müssen für eine ausreichende Sicherheitsvorkehrung sorgen, z. B. durch Antiviren- und Firewall-Programme. 

    Bei einem Zugriff auf Portale/Apps aus dem Ausland (Drittland) besteht ausserdem die Gefahr, dass die Benutzerdaten infolge eines unangemessenen Datenschutzes im Drittland nicht ausreichend geschützt sind. Es ist Sache der Benutzenden, sich über diese Risiken zu informieren. Die AXA lehnt in diesem Zusammenhang jegliche Haftung ab. 

  • 13. Nutzung im Ausland

    Benutzende sind verpflichtet, sich über die ausländischen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese zu beachten. Bei der Portal- bzw. App-Nutzung  im Ausland lehnt die AXA jede Haftung ab.

  • 14. Ausschluss der Gewährleistung und Haftung

    Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die Benutzenden oder Dritten als Folge der Benutzung des Internets, der Plattformen (inklusive der Portale und Apps) und der daraus ersichtlichen Informationen in irgendeiner Weise entstehen könnten, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

    Dies kann unter anderem Schäden beinhalten aus Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Ausfällen, Störungen, Netzüberlastungen oder widerrechtlichen Eingriffen bzw. Zugriffen Dritter, dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln, unachtsamer Verwendung der Zugangsdaten oder Sperrung des Zugriffs. Die AXA lehnt zudem jede Haftung in Zusammenhang mit der Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronisch übermittelten und angezeigten Daten ab. 

    Weiter übernimmt die AXA keine Gewähr für die Inhalte externer Websites oder Funktionen und Leistungen von Drittanbietenden, auf die im Portal / in der App verlinkt oder über das Portal / die App zugegriffen werden kann, und lehnt jede Haftung ab. 

  • 15. Urheberrechte

    Inhalt und Struktur der Portale/Apps sind Eigentum der AXA. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, vor allem die Verwendung von Texten, Textteilen, Marken, Logos oder sonstigem Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AXA. 

  • 16. Beendigung

    Benutzende sind berechtigt, die Nutzung des jeweiligen Portals bzw. der jeweiligen App jederzeit zu beenden.

    Dadurch verlieren Benutzende unter Umständen Anrechte auf Dienstleistungen, die über Versicherungsdeckungen und -leistungen hinausgehen. Es liegt in der Verantwortung der Benutzenden, den Portal-/Appzugang zu deaktivieren. 

    Versicherungsdeckungen und -leistungen sind jedoch nicht davon abhängig, ob Benutzende über einen Zugang zum Portal / zur App verfügen.

  • 17. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

    Die AXA behält sich vor, die Nutzungsbedingungen der AXA Onlineportale und Apps jederzeit zu ändern und an die technischen oder rechtlichen Entwicklungen anzupassen. Die Services können jederzeit erweitert, beschränkt oder angepasst werden. Änderungen werden in den Portalen/Apps bekanntgegeben. Mit der Nutzung der Portale/Apps akzeptieren Benutzende die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen. Werden diese abgelehnt, können die Portale/Apps nicht mehr genutzt werden. 

  • 18. Salvatorische Klausel

    Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, betrifft dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die AXA und die Benutzenden werden diese Nutzungsbedingungen so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird. 

  • 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese Nutzungsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Winterthur. Die AXA hat auch das Recht, Benutzende beim zuständigen Gericht an deren Sitz/Wohnsitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 

Ausgabe November 2022

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