Für ein sicheres, gesundes und erfülltes Leben nach der Pensionierung braucht es eine solide finanzielle Absicherung. Der Stiftungsrat der AXA Stiftung Zusatzvorsorge setzt sich genau dafür ein. Er strebt eine attraktive Verzinsung zugunsten der Versicherten an und gewährleistet im Sinne der Generationenfairness eine faire Verteilung der Mittel für alle Generationen.
Die Stiftung verfügt über sehr gute finanzielle und strukturelle Voraussetzungen. Dies gewährleistet langfristige Stabilität und Sicherheit. Ziel des Stiftungsrats ist es, diese gesunde Struktur zu erhalten. Deshalb verfolgt er eine ausgewogene Wachstumsstrategie, die eine nachhaltige Weiterentwicklung der Stiftung sicherstellt.
Stets mit den langfristigen Interessen der Versicherten im Blick, setzt sich die Stiftung für moderne, flexible Lösungen zugunsten der Firmen und ihrer Mitarbeitenden ein, um so den veränderten Lebensmodellen gerecht zu werden.
Nicht zuletzt profitieren Kundinnen und Kunden der AXA Stiftung Zusatzvorsorge von weiteren Vorteilen, wie etwa attraktiven Kundenportalen, Lohnnebenleistungen und Gesundheitsservices.
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und trägt die Verantwortung in der AXA Stiftung Zusatzvorsorge. Er bestimmt die Strategie und überwacht sie, verantwortet die Vermögensanlagen und stellt die nachhaltige Entwicklung der Stiftung und deren Unabhängigkeit sicher. Im Zentrum steht die Verpflichtung gegenüber den versicherten Personen.
Mit der Geschäftsführung der Stiftung wurde die AXA Leben AG beauftragt. Sie ist für die operative Leitung sowie die Umsetzung der Anlagestrategie zuständig und garantiert eine direkte sowie transparente Kommunikation mit den Versicherten und Unternehmen.
Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die sich paritätisch aus Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen. Die Wahl des Stiftungsrats erfolgt alle vier Jahre. Die nächste Amtsperiode dauert von 2025 bis 2028.
Der Stiftungsrat der AXA Stiftung Zusatzvorsorge besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Stiftungsrat betraute aus dem Personal der AXA Leben AG eine Person mit der Funktion «Geschäftsführer der Stiftung» und eine Person mit der Funktion des «Stellvertretenden Geschäftsführers». Diese beiden Funktionen sind ausdrücklich weisungsungebunden gegenüber der AXA.
Geschäftsführer und stellvertretende Geschäftsführerin sind: