Transparenz & Daten

Transparenz und Daten

Wir informieren offen über unser Unternehmen. Ihre Daten dagegen schützen wir gemäss den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

  • Offene Kundenbewertung
  • Transparente Anlageentscheidungen
  • Höchste Sicherheit für Ihre Daten

Dazu stehen wir:

  • Gegenseitige Loyalität

    Unsere Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre, Lieferanten und Partner schätzen seit vielen Jahren unsere Angebotsqualität,  unseren umfassenden Service und die zuverlässige Zusammenarbeit.  Ihrem Vertrauen verdanken wir unseren Erfolg. 

  • Integrität

    Die AXA bekennt sich zu einer strengen Berufsethik. In einem umfassenden Dokument werden die Standards und Geschäftspraktiken der AXA Gruppe zusammengefasst. Jeder AXA Mitarbeitende muss diese Grundsätze kennen und sich in seinem beruflichen Alltag danach richten.

  • Transparente Anlageentscheidungen

    Auch als Investorin bezieht die AXA klar Stellung und gibt Einblick in ihre Investitionen und ihr Stimmverhalten an General- und Aktionärsversammlungen der Unternehmen.

    Zu Nachhaltig Investieren

Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Das revidierte VVG tritt per 01.01.2022 in Kraft. Diese Gesetzesrevision bringt Verbesserungen für Kundinnen und Kunden und passt alte Bestimmungen an neue, veränderte Gegebenheiten an. 

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick:

Erleichterte Formvorschriften

Wo das Gesetz Formvorschriften vorsieht, werden die Anforderungen an die Schriftlichkeit gelockert. Künftig ist jede Form der Kommunikation zulässig, die den Nachweis in Textform ermöglicht (beispielsweise E-Mail), wodurch der Geschäftsverkehr deutlich einfacher abgewickelt werden kann. 

Widerrufsrecht

Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können neu innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dafür bedarf es einzig einer Kundenmeldung, die schriftlich oder in einer anderen Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen muss. 

Ordentliches Kündigungsrecht

Bei mehrjährigen Verträgen sieht das Gesetz neu vor, dass beide Vertragsparteien den Vertrag auf Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder auf Ablauf der darauffolgenden Versicherungsjahre ordentlich kündigen können. Bei der Krankenkasse-Zusatzversicherung steht dieses Kündigungsrecht nur Ihnen als Kundin oder Kunde zu. Wir dürfen den Vertrag (selbst im Schadenfall) nicht auflösen. 

Verjährungsfrist

Neu können Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag uns gegenüber bis zu fünf Jahre – anstatt wie bis anhin bis zu zwei Jahre – nach Eintritt eines Ereignisses geltend gemacht werden.

Direktes Forderungsrecht gegenüber Haftpflichtversicherungen

Das direkte Forderungsrecht für Geschädigte wird auf alle Haftpflichtversicherungen ausgeweitet. Geschädigte können Ansprüche künftig in allen Schadenfällen direkt bei der Haftpflichtversicherung der Schadensverursacherin oder des Schadensverursachers geltend machen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter mit Forderungen aus der Reparatur eines Mieterschadens künftig direkt an uns als Ihre Haftpflichtversicherung gelangen kann. Wir werden Sie anschliessend zu einer Schadenmeldung auffordern. 

Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.2022

Wenn Sie im laufenden Jahr einen Versicherungsvertrag mit Inkrafttreten nach dem 01.01.2022 bei uns abschliessen, gelten dafür bereits die neuen, überarbeiteten AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen). Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen bei einem solchen Vertragsabschluss möglicherweise trotzdem noch die alten AVB ausgehändigt werden, da wir uns in einem laufenden Umstellungsprozess befinden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Transparente Kundenbewertungen

Wir legen offen, was unsere Kundinnen und Kunden über uns sagen. Dieses Feedback ist uns sehr wichtig. Wir beantworten alle negativen Kommentare öffentlich. Beurteilen Sie selbst!

Zu den Kundenbewertungen 

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