Nach Ostern wechseln viele Autolenkerinnen und Autolenker von Winterreifen auf Sommerpneus. Doch was, wenn es im Frühling nochmals Schnee bis in tiefe Lagen gibt? Wie die Haftung bei einem Unfall aussieht, erklärt AXA Experte Patrick Villiger.
Grundsätzlich nicht. Nicht einmal im Winter bedeuten Sommerreifen zwingend eine Grobfahrlässigkeit. Ausschlaggebend ist vielmehr das Fahrverhalten. Egal, ob man Sommer- oder Winterpneus montiert hat: Wichtig ist stets, die Fahrweise den herrschenden Verhältnissen und der Ausrüstung des Fahrzeugs anzupassen.
Wer beispielsweise in flachem Gelände auf schneebedeckten Strassen unterwegs ist, sollte gerade mit Sommerreifen besonders vorsichtig und vorausschauend fahren, also langsam fahren, vorsichtig bremsen, einen genügenden Abstand einhalten. Bei geplanten Fahrten über verschneite Pässe sollte hingegen auch die Ausrüstung des Autos stimmen.
Wenn dies als grobfahrlässiges Verhalten eingestuft wird, muss der Lenker/die Lenkerin möglicherweise einen Teil des Schadens selber bezahlen. Dagegen kann man sich jedoch mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz versichern – im Gegensatz zu anderen Grobfahrlässigkeitsdelikten.
Wer rast, unter Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder in übermüdetem Zustand fährt und einen Schaden verursacht, muss immer mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Denn Versicherer müssen von Gesetzes wegen auf die Lenkerin/den Lenker oder die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter Rückgriff nehmen.