Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge blickt auf eine langjährige, erfolgreiche Geschichte zurück. Die Gründung der Stiftung erfolgte am 08.06.1984 unter dem Namen "Winterthur"-Stiftung für die obligatorische berufliche Vorsorge mit dem Ziel, die obligatorische berufliche Vorsorge für Unternehmen anzubieten. Die Stiftung wurde bis Ende 2018 als Vollversicherung geführt und hat per 01.01.2019 die Transformation zu einer teilautonomen Stiftung vollzogen. Seitdem legt die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge ihr Vermögen in eigener Verantwortung an und erbringt die Alters- und damit verbundenen Hinterlassenenleistungen autonom auf eigene Rechnung. Diese Lösung bietet Chancen auf bessere Anlageergebnisse, höhere Verzinsung der Altersguthaben und damit auf höhere Leistungen im Alter und im Freizügigkeitsfall – bei nach wie vor hoher Sicherheit. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Mitarbeitende profitieren so von einem deutlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis: Sie alle zahlen tiefere Risikobeiträge für ihre Vorsorgelösung.
Für die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge ist die finanzielle Stabilität das Fundament für den Mehrwert ihrer Versicherten. Die Stiftung setzt auf eine attraktive Verzinsung ihrer Vorsorgeguthaben und ein marktgerechtes Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders wichtig sind uns die Stabilität der Guthaben und die Attraktivität der Verzinsung für die Versicherten.
Der Stiftungsrat hat fünf strategische Schwerpunkte definiert:
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und trägt die Verantwortung in der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge. Er bestimmt die Strategie und überwacht diese, verantwortet die Vermögensanlagen und stellt die nachhaltige Entwicklung der Stiftung und deren Unabhängigkeit sicher. Im Zentrum steht die Verpflichtung gegenüber den Destinatären.
Mit der Geschäftsführung der Stiftung wurde die AXA Leben AG beauftragt. Sie ist für die operative Leitung sowie die Umsetzung der Anlagestrategie zuständig und garantiert eine direkte sowie transparente Kommunikation mit den Destinatären und Unternehmen.
Der Stiftungsrat besteht aus acht Mitgliedern, die sich paritätisch aus Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen. Die Wahl des Stiftungsrats erfolgt alle vier Jahre.
Für die aktuelle Amtsperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 setzt sich der Stiftungsrat aus folgenden acht Mitgliedern zusammen:
Der Anlageausschuss ist für die Realisierung der vom Stiftungsrat festgelegten langfristigen Anlagestrategie verantwortlich, überwacht den Liquiditäts- und Anlageplan und erstellt das Anlagereglement.
Der Liability-Ausschuss überwacht die finanzielle Situation und Entwicklung der Stiftung, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Stiftung gegenüber ihren Versicherten jederzeit zu gewährleisten.
Der Governance-Ausschuss überwacht die gesetzlichen, reglementarischen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Zweckmässigkeit der Organisation oder die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung verantwortet die operative Leitung der Stiftung, berät den Stiftungsrat in strategischen Fragen und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrats. Sie setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die vom Stiftungsrat gewählt werden.