Die AXA BVG-Stiftung Westschweiz mit Sitz in Winterthur bezweckt die Durchführung der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für AXA Kundinnen und Kunden. Sie wurde am 12. Juli 1984 von der damaligen «Winterthur Lebensversicherungs-Gesellschaft» unter dem Namen «BVG-Stiftung der Winterthur Leben» gegründet und bietet Unternehmen seither Lösungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge an.
Seit der Gründung hat sich nicht nur der Name der Stifterin, sondern auch der Name der Stiftung weiterentwickelt: Von der «Winterthur-Columna BVG-Stiftung» über die «AXA BVG-Stiftung», wurde sie 2008 schliesslich in die «AXA BVG-Stiftung Westschweiz» umbenannt. Geblieben ist seit jeher der starke Bezug zur Westschweiz: Auch wenn die Stiftung ihren Sitz im Januar 2012 von Lausanne nach Winterthur verlegte, ist in der Stiftungsurkunde als Tätigkeitsgebiet explizit die Westschweiz aufgeführt.
Bis Ende 2018 wurde die AXA BVG-Stiftung Westschweiz als Vollversicherung geführt. Anfang 2019 erfolgte die Umwandlung zur teilautonomen Stiftung. Seit der Transformation legt die AXA BVG-Stiftung Westschweiz nicht nur ihr Vermögen in eigener Verantwortung an, sondern erbringt auch die Alters- und damit verbundenen Hinterlassenenleistungen autonom auf eigene Rechnung. Von den so gewonnen grösseren Freiheiten in der Definition der Anlagestrategie profitieren sowohl Unternehmerinnen und Unternehmer als auch deren Mitarbeitende: Mit attraktiven Altersleistungen dank überdurchschnittlicher Altersguthabenverzinsung zu sehr attraktiven Konditionen.
Aufgrund ihrer Wurzeln legt die AXA BVG-Stiftung Westschweiz grossen Wert darauf, ihre Stiftungsstrategie auf die Bedürfnisse von westschweizerischen Unternehmen und deren Angestellten auszurichten. Dem Stiftungsrat ist es ein zentrales Anliegen, den Versicherten attraktive Altersleistungen zu ermöglichen.
Eine solide Stiftungsstruktur bildet die Grundlage für dieses strategische Ziel. Daher setzt sich der Stiftungsrat der AXA BVG-Stiftung Westschweiz für eine ausgewogene Altersstruktur des Versichertenbestands sowie eine ausgeglichene Zusammensetzung der Altersguthaben innerhalb der Stiftung ein.
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der AXA BVG-Stiftung Westschweiz und verantwortet als solches die Gesamtleitung der Pensionskasse. Er sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen und reglementarischen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Zudem legt er die Organisation der Pensionskasse fest, ist für ihre finanzielle Stabilität verantwortlich und überwacht die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung ist für die Verwaltung der Pensionskasse und die Koordination aller Bereiche zuständig. Sie ist kein Mitglied des Stiftungsrats, diesem aber direkt unterstellt. In Stiftungsratssitzungen und Ausschüssen nimmt die Geschäftsführung eine beratende Rolle ein. Ihre detaillierten Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement der Stiftung festgehalten.
Der Stiftungsrat der AXA BVG-Stiftung Westschweiz wird alle vier Jahre gewählt. Er besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenvertreterinnen und -vertretern zusammen. Dem Stiftungsrat obliegt die Oberleitung der Stiftung. Er richtet sein Handeln an den Bedürfnissen der Destinatäre aus.
Die folgenden sechs Mitglieder stellen den Stiftungsrat für die aktuelle Amtsperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2024:
Der Stiftungsrat hat zur Bearbeitung von Anlagethemen, zur Überwachung von Geschäften aus Stiftungsratsbeschlüssen und zur Vorbereitung von Entscheiden zwei Fachkommissionen eingesetzt, welche direkt an den Stiftungsrat rapportieren: Den Anlageausschuss und das Beratungsbüro. Bei Bedarf kann zudem auf die Expertise von weiteren Fachpersonen zurückgegriffen werden.
Der Anlageausschuss wird aus Mitgliedern des Stiftungsrats bestellt und verantwortet die Umsetzung der Anlagestrategie, die vom Stiftungsrat festgelegt wird. Zudem ist er für die Überwachung des Liquiditäts- und Anlageplans und die Erstellung des Anlagereglements zuständig.
Das Beratungsbüro wird aus Mitgliedern des Stiftungsrats gebildet und verantwortet die Überwachung der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sowie der Reglemente. In dieser Funktion kommt es beratend zum Einsatz.
Die Geschäftsführung vertritt die Stiftung nach aussen und repräsentiert die Stiftung operativ gegenüber ihren Partnerinnen und Partnern.