27.03.2024
Ende März steht wieder ein offizieller Umzugstermin an. Damit die Freude auf die neue Wohnung ungetrübt bleibt, gilt es, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.
Am 31. März ist offizieller Zügeltermin. Auch wenn die Freude auf die neue Bleibe meist überwiegt, ist ein Umzug nicht selten mit Stress verbunden. Nebst körperlicher Anstrengung kann es beim Umziehen auch zu rechtlichen Problemen kommen. Jährlich gehen bei der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG rund 1000 Anfragen im Zusammenhang mit Umzügen ein. Von zu hohen Nebenkostenabschlussrechnung über Mängel bei der Übernahme bis hin zu Streitigkeiten mit Umzugsfirmen – beim Umziehen kann Einiges schiefgehen. Leo Loosli, Rechtsexperte bei der AXA-ARAG weiss, was es zu beachten gilt, damit beim Zügeln alles glatt läuft.
Zieht man um, ist man froh um jedes Paar zusätzliche Hände, das beim Möbel auseinanderschrauben und Kisten schleppen mit anpacken kann. Wenn man Freunde und Familie aber nur ungern als Umzugshelferinnen und -helfer anfragen möchte, besteht die Möglichkeit, ein Umzugsunternehmen zu engagieren. Doch was, wenn die Rechnung für ebensolches viel höher ausfällt, als ursprünglich vereinbart? «Das hängt vom Vertrag ab», erklärt Leo Loosli. «Bei einer Pauschale ist der Betrag grundsätzlich verbindlich, sofern Angaben, wie zum Beispiel die Grösse der Wohnung, korrekt festgehalten wurden». Im Einzelfall können Verträge auch Preisabweichungen vorsehen. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen oder bei Unsicherheiten vorgängig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Nicht immer gehen Umzugsfirmen so sorgfältig mit dem eigenen Hab und Gut um, wie man es vielleicht selbst tun würde. Was, wenn beim Umziehen ein Möbel beschädigt wird? «Hier ist unbedingt zu prüfen, ob der Schädiger über eine leistungspflichtige Haftpflichtversicherung verfügt», erklärt Leo Loosli. Ist das nicht der Fall, muss die Person oder das für den Schaden verantwortliche Umzugsunternehmen selbst dafür aufkommen.
Bei einem Mieterwechsel darf der Vermieter den Mietzins erhöhen. Doch was, wenn mein neuer Vermieter die Miete von 1500 auf ganze 2000 Franken erhöht? «Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Anfangsmietzins nur während 30 Tagen seit der Schlüsselübergabe angefochten werden kann. Anfechtung sind zudem nur dann möglich, wenn die Miete mehr als 10 Prozent höher als beim Vormieter ausfällt, ohne dass eine Sanierung stattgefunden hat», weiss Leo Loosli. In einigen Kantonen, wie zum Beispiel in Basel, Genf, Luzern, Zug und Zürich, müssen die Mietzinse vom Vormieter offengelegt werden. «In den anderen Kantonen kann man sich bei der Vermieterschaft oder dem Vormieter nach dem vorherigen Mietzins erkundigen», so Leo Loosli. Auch eine zu hohe Rendite oder wenn die Wohnung viel teurer als vergleichbare Objekte im selben Quartier ist, rechtfertigen eine Anfechtung.
Nach dem Einzug empfiehlt es sich, die neue Wohnung gründlich auf Mängel zu überprüfen. «Idealerweise erfolgt bereits bei der Wohnungsübergabe eine gründliche Prüfung, bei der etwaige Mängel in einem Übernahmeprotokoll festgehalten werden. Werden Mängel erst im Nachgang entdeckt, muss umgehend reagiert werden», rät der Rechtsexperte. Er empfiehlt, eine Mängelliste zu erstellen und diese dem Vermieter via Einschreiben zukommen zu lassen. Werden die Mängel nicht behoben, ist eine Mietzinsreduktion oder eine Hinterlegung des Mietzinses denkbar. Vorab sollte man sich aber auf jeden Fall juristisch beraten lassen.
Wenn in der neuen Wohnung jedoch inklusive Mietzins alles passt, darf man nicht vergessen, sich am neuen Wohnsitz anzumelden. Bei verpasster Frist drohen Strafen bis zu 500 Franken, die in ein neues Liebhaberstück besser investiert wären.
Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 141.4 Mio. und rund 250 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.