Bild: Keystone/SDA

Knatsch in der Nachbarschaft: Zwischen März und Juni zoffen sich Nachbarn am häufigsten

05.08.2024

Auch wenn wir alle auf gute Nachbarschaft hoffen, aussuchen kann man sich diese meist nicht. So kommt es unter Nachbarn nicht selten zu Streit. Besonders oft geraten Nachbarn in den Sommermonaten und aufgrund von Baustreitigkeiten aneinander.

Unschöne Bauprojekte, ein laut jaulender Hund oder wild wuchernde Hecken im Garten nebenan: In der Nachbarschaft gibt es so einige Themen, die zu Unstimmigkeiten führen können. 2023 waren die Meldungen, die betreffend Nachbarschaftsstreitigkeiten bei der AXA-ARAG eingingen, mit -0,7 Prozent leicht rückläufig. Auch von Januar bis Juni 2024 gingen rund 4 Prozent weniger Meldungen als noch im Vorjahr ein. Wenn es aber kracht, dann geht es meistens um Bauvorhaben. Streitigkeiten dieser Art machen rund ein Fünftel aller bei der AXA-ARAG gemeldeten Fälle in Bezug auf Nachbarschaftsstreitigkeiten aus.

Ärger wegen Bauvorhaben und Tierlärm

In den Sommermonaten ärgern sich Herr und Frau Schweizer besonders oft über ihre Nachbarn: «Die meisten Fälle werden uns in den Frühlings- und Sommermonaten gemeldet, wenn die Leute wieder mehr Zeit im Garten oder auf dem Balkon verbringen und störende Aspekte, wie zum Beispiel Lärmemissionen, verstärkt wahrgenommen werden», so Alexandra Pestalozzi, Rechtsexpertin bei der AXA-ARAG. Besonders häufig wird nach wie vor über Bauvorhaben, Bepflanzung und Lärm gestritten. Auch die Haltung von Tieren führt immer wieder zu Streitigkeiten: Ein laut krähender Hahn, ein ständig bellender Hund oder laute Kuhglocken bergen Konfliktpotential. Grundsätzlich gilt werktags in vielen Kantonen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 oder 07:00 Uhr Nachtruhe, teils beginnt diese bereits früher. Für die Haltung eines Hahns wurde im Rahmen eines Gerichtsentscheids die Stallzeit in einer Zürcher Gemeinde allerdings bis 07:00 Uhr werktags und bis 08:00 Uhr am Wochenende erweitert. «Bei durch Tierlärm verursachten Konflikten empfehlen wir, zuerst das Gespräch zu suchen und im nächsten Schritt die Verwaltung beizuziehen. Sollte auch dann keine Einigung zu Stande kommen, kann eine Anwältin beigezogen werden», so die Rechtsexpertin.

Rücksichtnahme beim Grillieren und Pflanzen giessen

Auch wenn es um die Bewässerung von Pflanzen geht, kann es zu Zoff kommen: «Zu viel Pflanzen giessen, kann unter Umständen zu Nässe auf dem Nachbarbalkon, ungewollten Regenduschen des Nachbars oder zu langfristigen Schäden am Gebäude bis hin zu Wassereintritt führen – alles Dinge, die bei der AXA-ARAG immer wieder Thema sind», weiss Alexandra Pestalozzi. In mietrechtlicher Hinsicht gilt laut der Expertin der Grundsatz der Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht. Mieterinnen und Mieter haben darauf zu achten, negative Einflüsse auf andere Mietobjekte zu unterlassen. Dazu gehört es auch, beim Pflanzenwässern den Nachbarsbalkon nicht zu überfluten. Im Nachbarrecht gilt an sich der gleiche Grundsatz.

Auch beim Grillieren auf dem Balkon oder im Garten kann es zu Emissionen kommen, die in der Nachbarschaft unter Umständen für Ärger sorgen. Grundsätzlich ist grillieren auf dem Balkon erlaubt, bzw. darf dieses von der Verwaltung nicht verboten werden. Es kann jedoch sein, dass nur bestimmte Arten von Grills genutzt werden dürfen: «In gewissen Mietwohnungen sind nur Gas- oder Elektrogrills erlaubt. Hier ist es sicher sinnvoll, die Hausordnung und den Mietvertrag zu prüfen», erklärt Alexandra Pestalozzi. Aber darf einem auch der Nachbar das Grillieren verbieten? «Verbieten kann ich meinem Nachbar das Grillieren grundsätzlich nicht. Auch hier kann im Konfliktfall, der sich durch ein Gespräch nicht lösen lässt, die Verwaltung oder ein Rechtsbeistand beigezogen werden», so die Expertin.

Vorgehen im Konfliktfall

Es empfiehlt sich, vor der Umsetzung grösserer Pflanz-, Bau- und anderen Projekten, vorgängig mit der Nachbarschaft Kontakt aufzunehmen. So können mögliche Konflikte aufgrund von Lärmimmissionen und Grenzabständen möglichst von Beginn weg vermieden werden. Sollte es dennoch einmal zu grösseren Konflikten kommen, ist es laut Alexandra Pestalozzi ratsam, die Thematik bei einem Kaffee zu besprechen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, kann eine neutrale Drittperson oder die Verwaltung hinzugezogen werden. «Hilft auch das nicht, machen wir immer wieder gute Erfahrungen mit Mediationen, bei welchen mit professioneller Hilfe eine Lösung gefunden werden kann», so die Rechtsexpertin. Reissen alle Stricke, muss allenfalls auf rechtlichem Weg vorgegangen werden. Oftmals kann aber bereits der Beizug einer juristischen Fachperson und deren Intervention genügen, um eine Einigung herbeizuführen. 

Über die AXA-ARAG Rechtsschutz AG

Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 148 Mio. und rund 275 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.

 

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