19. August 2022
Wenn nach den Auslandferien eine Busse ins Haus flattert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie aus dem Urlaubsland stammt. Sie nicht zu bezahlen, sondern erst einmal abzuwarten, scheint verlockend. Experten raten jedoch dringend, den Betrag zu begleichen. In gewissen Ländern lohnt sich gar schnelles Bezahlen.
In Kroatien falsch parkiert, in Frankreich zu schnell gefahren, in Österreich kein Pickerl für die Autobahn gelöst: Es ist rasch passiert, dass Ferienrückkehrer nicht nur schöne Erinnerungen, sondern auch Bussenzettel aus dem Ausland mit nachhause bringen. Vielleicht stellt sich dann die Frage, wie damit umzugehen ist. Kann man darauf spekulieren, dass die Busse unbezahlt vergessen geht? «Davon würde ich dringend abraten, das könnte schnell sehr teuer werden», sagt Alessandro Guarino, Wirtschaftsjurist und Mobilitätsexperte bei der AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung. Wer nicht bezahlt, muss mit hohen Mahngebühren rechnen. Zudem hat die Schweizer Polizei mit einigen Ländern ein Abkommen, um sich bei der Auffindung von Verkehrssündern gegenseitig zu unterstützen. Bei den restlichen Ländern riskiert man, auf die Fahndungsliste zu kommen und spätestens bei einer erneuten Einreise ins Land Ärger zu bekommen: Die Einreise kann verweigert werden, allenfalls wird das Auto bis zur Bezahlung der Busse beschlagnahmt, schlimmstenfalls drohen ein paar Tage Haft.
So ärgerlich ausländische Strafzettel sein können, sie haben gegenüber inländischen auch ihre Vorteile: Wer seine Verkehrsbusse zügig begleicht, wird in verschiedenen europäischen Ländern mit einem Rabatt belohnt. In Spanien, Griechenland und Slowenien reduziert sich der Betrag um die Hälfte, wenn er innerhalb von zwanzig, zehn beziehungsweise acht Tagen beglichen wird. In England gilt dieser Rabatt nur für Parkbussen oder andere Verstösse im ruhenden Verkehr. Auch Italien, Frankreich, die Türkei und Belgien kennen Rabatte. Zudem eine italienische Spezialität: Nachts können Bussen einen Drittel höher ausfallen als am Tag.
Was, wenn Zweifel an der Echtheit des Strafzettels aufkommen? «In diesen Fällen raten wir, die korrekten Kontaktangaben des Absenders – also der zuständigen Polizei, der Gemeindeverwaltung oder der mit der Bussenverteilung beauftragten Institution – ausfindig zu machen und dort nachzufragen», so Alessandro Guarino. Einige Regionen in Italien stellen zusammen mit der Busse Zugangsdaten zu einer Onlineplattform zur Verfügung, auf der man ein Beweisbild einsehen und damit die Übertretung überprüfen kann. Wird man vor Ort mit einer scheinbar übertriebenen Busse konfrontiert, lohnt es sich, sie nachhause schicken zu lassen und sie mit seiner Rechtsschutzversicherung zu besprechen.
Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 130.6 Mio. und rund 240 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.