Im Herbst steigt das Risiko für einen Wildunfall. Besondere Vorsicht ist in den Kantonen Jura, Freiburg, Graubünden und Waadt geboten. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten auf Warnschilder achten, die Geschwindigkeit anpassen und bereit sein, zu bremsen. Im Falle eines Zusammenstosses ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen – ansonsten riskiert man eine Strafverfolgung wegen Tierquälerei.
Jedes Jahr kommen tausende Wildtiere im Strassenverkehr ums Leben. Die dunkle Jahreszeit und die damit verbundenen schlechten Sichtverhältnisse in der Morgen- und Abenddämmerung erhöhen die Gefahr für den Zusammenstoss mit einem Wildtier. 3200 Schäden aufgrund von Zusammenstössen mit einem Wildtier wurden allein der AXA, der grössten Motorfahrzeugversicherung der Schweiz, vergangenes Jahr gemeldet. Das sind in etwa gleich viel wie 2018. Insgesamt verursachten Wildunfälle 2023 eine Schadensumme von 11,5 Millionen Franken, fast 1,5 Millionen mehr als 2018. Der einzelne Schadenfall kostet mittlerweile über 3500 Franken, das sind fast 15 Prozent mehr als 2018, als ein Wildunfall mit 3100 Franken zu Buche schlug.
Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zusammenzustossen, ist nicht in allen Regionen der Schweiz gleich hoch, wie ein Blick auf die letztjährige Schadenstatistik der AXA zeigt. Besonders vorsichtig sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in den Kantonen Jura, Freiburg, Graubünden und Waadt sein. Die Schadenfrequenz, also die Schadenfälle pro versichertes Auto, bewegt sich dort zwischen 6 und 4 Promille. Damit ist das Risiko bis zu 12 Mal höher als in Basel-Stadt oder Genf, die eine Schadenfrequenz von 0,5 Promille aufweisen.
Tier-/Wildschadenfrequenz in Promille:
Die Gefahr eines Wildunfalls besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Jahreszeit. «Besondere Vorsicht ist jedoch im Oktober, November und Dezember geboten. Wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer. Zudem lecken sie im Winter gerne Salzreste am Strassenrand. Da es im Morgen- und Abendverkehr dunkel ist, werden sie oft erst spät oder zu spät gesehen», erklärt Cyrill Haupt, Präventionsexperte des AXA Kompetenzzentrums Mobilität. Im Morgen- und Abendverkehr und besonders bei Waldabschnitten und Warnschildern sollten Autofahrerinnen und Autofahrer daher die Geschwindigkeit anpassen und jederzeit bereit sein, zu bremsen.
«Wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer.»
Kommt es zu einem Zusammenstoss mit einem Wildtier, ist von Gesetzes wegen umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Diese bietet einen Wildhüter, Jäger oder andere Spezialisten auf, die das Tier wenn nötig von seinem Leiden erlösen
«Wer sich erst später oder nur auf Nachfrage der Versicherung bei der Polizei meldet, macht sich strafbar», so der AXA-ARAG Rechtsexperte Fabrizio Howald. Eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Tierquälerei ist möglich. «Wenn man einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, kann es sein, dass ein Tier stundenlang verletzt leiden muss. Das ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und kann deshalb eine Verurteilung wegen Tierquälerei und einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben», sagt der Rechtsexperte.