Bild: Getty Images

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Dropshipping: Nicht ohne Risiken

24.11.2023

Im Onlinehandel macht sich ein neuer Trend breit: das sogenannte Dropshipping. Rechtlich ist diese Art des E-Commerce aber sowohl für Händlerinnen und Händler wie auch kundenseitig nicht unbedenklich. 

Am Black Friday wimmelt es online nur so von Rabattangeboten. Hier per Mausklick noch schnell eine neue Tastatur bestellt und da noch schnell günstig eine neue Handyhülle ergattert. Seit Kurzem macht sich eine neue Art des E-Commerce breit. Das Modell, bei dem der Online-Händler die bestellten Produkte nicht selbst an Lager hat, sondern diese erst bei Eingang einer Bestellung günstig beim Grosshändler einkauft, nennt sich Dropshipping. Einen Online-Droppshipping-Store zu eröffnen in der Hoffnung, das grosse Geld zu machen, liegt vor allem bei den Jungen im Trend. In vielen Fällen gehen sie mit Grosshändlern oder Markenherstellern Partnerschaften ein, um deren Produkte in ihrem Store anbieten zu können. Was sich erstmal gut anhört, birgt im Alltag gewisse rechtliche Stolpersteine. 

Legal, aber nicht ohne Risiken

Grundsätzlich ist Dropshipping in der Schweiz legal, dabei gelangen die allgemeinen Regeln des Schweizer Rechts zur Anwendung. Dropshipping birgt für beide Parteien, also für Betreiberinnen und Betreiber, wie auch deren Kundschaft, Chancen, aber auch Risiken: «Kundenseitig besteht die grösste Gefahr darin, dass man einem betrügerischen Shop auf dem Leim geht oder die Ware gar nicht, verspätet oder mangelhaft geliefert wird», sagt Sascha C. Briner Rechtsexperte bei der AXA-ARAG. 

Minimiert werden können die oben genannten Risiken, indem man sich vor einem Kauf ausreichend über den Online-Shop informiert: «Ich empfehle es, vor jedem Kauf die URL des Shops zu prüfen und zu schauen, ob der Domainname korrekt ist. Oft werden bei Namen bekannter Domains einzelne Buchstaben vertauscht, um Käuferinnen und Käufer zu täuschen. Zudem würde ich misstrauisch werden, wenn die Produkte unglaublich günstig angeboten werden. Die Gefahr, dass es sich dabei um Fälschungen von Markenware handelt, ist gross», so Sascha C. Briner weiter. Auch wenn es für die meisten eine leidige Angelegenheit ist, sollte man sich laut Rechtsexperten unbedingt mit dem Kleingedruckten befassen: Es ist ratsam, vor jedem Kauf die AGB zu prüfen. Hier sollten alle Informationen betreffend Rückgaberecht, Lieferfristen etc. vorhanden sein. Falls dem nicht so ist: «Finger weg!», so der Experte. Auch von einer Vorauszahlung rät er ab und empfiehlt, wenn immer möglich, auf Rechnung zu bestellen. 

Geld weg, Ware weg

Für die korrekte Durchführung der Lieferung sind die Onlineshop-Betreiberinnen und -Betreiber verantwortlich – auch beim Dropshipping. Verstreicht also die Lieferfrist, ohne die Ware zu erhalten, empfiehlt es sich, dem Online-Händler schriftlich eine kurze Nachfrist zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser besteht die Möglichkeit, mit dem Rücktritt vom Vertrag zu drohen und bereits einbezahlte Beträge zurückfordern. 

Doch was, wenn die gelieferte Ware nicht dem bestellten Produkt entspricht? Hier haben Käuferinnen und Käufer laut Valentin Stüger, Rechtsexperte bei der AXA-ARAG, folgende Optionen: «Die Ware muss einen nachweisbaren Sachmangel aufweisen. Dieser liegt vor, wenn sie vom vertraglich geschuldeten Zustand abweicht oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.» Wer also eine kaputte Handyhülle erhält, muss den Mangel unverzüglich melden.  Denn nur so besteht die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen, eine Preisminderung oder eine Nachlieferung zu verlangen.

Vorsicht bei der Partnerwahl und beim Thema Datenschutz 

Doch auch auf Seiten der Händlerinnen und Händler drohen einige Gefahren. Da beim Dropshipping die Lieferung und Lagerung der verkauften Ware über einen Grosshändler erfolgen, sollten Online-Händler äusserst sorgfältig bei der Auswahl ihrer Partnerunternehmen sein. «Grosshändler sind häufig ausserhalb von Europa ansässig, sodass eine Qualitätskontrolle der Waren schwierig ist und bei Problemen mit dem Dropshipping-Partner eine rechtliche Auseinandersetzung schnell kompliziert und teuer werden kann», erklärt Valentin Stüger. Für die ordnungsgemässe Durchführung der Bestellung haftet man als Verkäuferin oder Verkäufer gegenüber der Kundschaft. Da Herstellung und Lagerung über einen Grosshändler laufen, hat man als Online-Händler keinen Einfluss darauf, ob dieser den Vertrag, die Lagerung und Lieferung vertragskonform durchführt. 

Auch datenschutzrechtlich gibt es einiges zu beachten: Für eine reibungslose Lieferung muss der Online-Händler sogenannte «personenbezogene Daten» wie Name und Adresse an den Grosshändler weitergeben. Diesen kommt unter geltendem Recht besonderen Schutz zu. «Erhöht wird das Risiko schweizerische Datenschutzgesetze zu verletzen, wenn sich der Grosshändler ausserhalb der EU befindet. Vor Eröffnung eines Onlineshops ist es daher ratsam, die Homepage von einer Datenschutzexpertin oder einem Datenschutzexperten überprüfen zu lassen», so Valentin Stüger. 

Über die AXA-ARAG Rechtsschutz AG

Die AXA-ARAG ist mit einem Prämienvolumen von CHF 141.4 Mio. und rund 250 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.

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