Das Wichtigste in Kürze
  • Deckt alle wichtigen Risiken ab: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen – zum Beispiel ein Mieterschaden oder ein Missgeschick, das Ihr Kind verursacht.
  • Keine Sorgen im Schadenfall: Die Haftpflicht ist nicht obligatorisch, aber ohne diese Versicherung haften Sie bei einem Schaden mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen, bis der Schaden abbezahlt ist.
  • Schutz für alle unter einem Dach: Die Haftpflichtversicherung schützt alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Versicherungsschutz für den Ernstfall

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung im Leben jeder Schweizerin und jedes Schweizers. Eine Privathaftpflicht wird empfohlen, um sich vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen zu schützen. Schadenersatz kann infolge von Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlung erfolgen. Die AXA Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie und Ihre Lieben vor hohen Kosten, wenn Sie versehentlich Dritte oder deren Eigentum beschädigen – sei es, weil Ihr Hund ein Andenken auf dem Hotelteppich oder Ihr Parfümflakon einen Sprung im Lavabo Ihrer Mietwohnung hinterlässt.

Rechtlich sind Sie in solch einer Situation dazu verpflichtet, für die beschädigten Gegenstände und Personen zu bezahlen. Im besten Fall sind das nur wenige Franken für die Reinigung, im schlimmeren mehrere Tausend für den Ersatz der Gegenstände.

Deutlich teurer wird es, wenn Sie für einen Personenschaden verantwortlich sind: etwa, weil Sie beim Skifahren jemanden versehentlich schwer verletzen und nun für die Heilungs-, Therapie- oder auch die Lohnausfallkosten aufkommen müssen. Die private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für all diese Eventualitäten und kümmert sich auch um die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Ihnen gegenüber.

Diese Risiken sind bei der Privathaftpflichtversicherung immer versichert

Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen aus Alltagsrisiken. Wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer Dritte unabsichtlich verletzt, deren Besitz beschädigt, zerstört oder verliert, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, sei es für die Reparatur oder den Ersatz von Sachen oder für ärztliche Behandlungen nach einem Personenschaden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.

So funktioniert unsere Privathaftpflichtversicherung:

Grunddeckung – automatisch versichert

Die private Haftpflichtversicherung der AXA ist nach dem Baukastensystem aufgebaut. Sie entscheiden selbst, ob die Grunddeckung für Sie ausreicht oder ob Sie sich mit unseren leistungsstarken Zusatzdeckungen und Services finanziell noch besser absichern wollen – das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne auf die Jagd gehen oder oft im Pferdesattel unterwegs sind. In der Grunddeckung sind folgende Leistungen automatisch mitversichert:

  • Personenschäden: Wird durch ein Versehen oder einen Fehler Ihrerseits eine Person ernsthaft verletzt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten.
  • Sachschäden: Sie zerkratzen versehentlich das Auto Ihres Nachbarn, oder der Ball Ihres Kindes landet im Fenster der Schule? Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
  • Obhutsschäden: Sollte sich in Ihrer Obhut Befindliches (Geliehenes, Gepachtetes, Gemietetes, Geleastes) kaputtgehen, ist dies grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
  • Mieterschäden: Wenn das Lavabo beim Auszug Risse oder das Parkett tiefe Schürfspuren aufweist, müssen Sie ohne Versicherung selbst für Reparatur oder Ersatz aufkommen. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung, bleibt Ihnen das erspart.
  • Eigentümerschäden: Wenn ein Gast auf Ihrer vereisten Treppe ausrutscht, können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflichtversicherung deckt entstehende Kosten.
  • Tier- und Hundehalterschäden: Falls Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes Haustier bei Dritten Schäden anrichtet, müssen Sie für diese einstehen. Mit der privaten Haftpflichtversicherung übernimmt das die AXA für Sie.
  • Schäden als Velo-, E-Bike- oder Mofafahrer und -fahrerin: Wenn Sie mit Ihrem Zweirad das Eigentum oder die Gesundheit Dritter beeinträchtigen, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus dem Schadenfall.
  • Schäden aus selbstständiger Tätigkeit: Während Ihrer Arbeit als Selbstständige oder Selbstständiger verursachte Schäden sind bis zu einem Jahresumsatz von CHF 20'000 durch unsere private Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenn Sie mehr verdienen, benötigen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung.
  • Schäden aus neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten: Falls Sie eine neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Kulturorganisation oder im örtlichen Tennisclub ausüben, versichern wir Ihre Haftpflicht auch in dieser Rolle.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Auch der passive Rechtsschutz ist in der privaten Haftpflichtversicherung der AXA automatisch mitversichert.

Zusatzdeckungen der Haftpflichtversicherung

Fahren Sie manchmal mit Autos anderer Personen, haben Sie ein Haustier, oder zünden Sie gerne zu Hause Kerzen (Achtung: Grobfahrlässigkeit) an? Diese und weitere Risiken können Sie zusätzlich versichern lassen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen:

  • Fremdlenkerversicherung: Falls Sie als Lenkerin oder Lenker das Auto des Kollegen beim Parkieren beschädigen, kommen wir für die Schäden auf, wenn das fremde Fahrzeug nicht bereits vollkaskoversichert ist oder der Besitzer durch Ihr Manöver einen Bonusverlust bei der Fahrzeugversicherung erleiden würde. 
  • Carsharing- und Mietfahrzeuge: Mit der Zusatzdeckung sind teure Zusatzversicherungen von Autovermietungen überflüssig, da sie allfällige Schäden beim Benutzen von Carsharing- oder Mietfahrzeugen übernimmt.
  • Haustierschäden an Mietwohnungen: Dieser Versicherungsbaustein ist sinnvoll, wenn Sie Haustiere haben und sich auch gegen Schäden durch diese an Ihrer Mietwohnung absichern möchten – etwa gegen Kratzspuren der Katze an der Tür. Andere Haftpflichtfälle durch Haustiere sind bereits in der Grunddeckung abgesichert.
  • Pferdemiete: Wenn Pferde in Panik geraten, kann schnell grosser Schaden entstehen. Mit dieser Zusatzdeckung übernehmen wir die Kosten für unfallbedingte Schäden an geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden.
  • Jagdhaftpflicht: Auf Wunsch bieten wir auch Schutz für Haftpflichtrisiken aus der Jagd.
  • Grobfahrlässigkeit: Falls Sie auch bei selbst verursachten Schäden auf der sicheren Seite sein möchten – etwa wenn unbeaufsichtigte Kerzen einen Brand in Ihrer Wohnung verursachen sollten –, werden die Leistungen der AXA mit der Zusatzdeckung selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt.
  • Schlüsselverlust und Schlüsseldienst: Das Öffnen und Austauschen von Schlössern ist immer teuer. Wenn Sie beispielsweise den Schlüssel zu Ihrer Miet- oder Ferienwohnung verlieren, organisieren wir den Schlüsseldienst und übernehmen auch die Schlossänderungskosten.
  • Handwerker-Notfall-Service: Damit kleine Schäden nicht unnötig grösser werden – etwa wenn Sie ein verstopftes Abflussrohr haben und schnelle Unterstützung nötig ist –, kümmern wir uns um eine Handwerkerin oder einen Handwerker und übernehmen die Kosten.
  • Datenrettung und Virenentfernung: Wenn durch einen Virus beispielsweise alle Familienfotos auf Ihrem PC verschwunden sind, organisieren wir Expertinnen bzw. Experten, die sich um die Wiederherstellung der Daten kümmern.

Kundenbewertungen

4.7/5Wohn- & Eigentumsversicherungen

Ermittelt aus 27517 Kundenmeinungen

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Schadenbeispiele

Fussgängerin angefahren

Fussgängerin angefahren

Pascal hat es eilig und fährt mit dem Fahrrad eine Fussgängerin an. Sie stürzt und verletzt sich am Bein.

  1. Kostenaufstellung
  2. Regress des Unfallversicherers für die Heilungskosten CHF 2 500
  3. Ersatz Kleider/Tasche der Fussgängerin CHF 700
  4. Schaden Total CHF 3 200
  5. Selbstbehalt für Pascal CHF 200
  6. Entschädigung durch die AXA CHF 3 000
Parkettboden ruiniert

Parkettboden ruiniert

Anja ist kurz unkonzentriert – schon liegt die neue Blumenvase samt Inhalt auf dem Wohnzimmerboden ihrer Mietwohnung. Ein grosser Teil des Parkettbodens (Massivholz) muss erneuert werden.

  1. Kostenaufstellung
  2. Wert des beschädigten Parketts (40 m2) CHF 9 800
  3. Ausbesserungen an der Wand wegen Spritzern CHF 500
  4. Schaden Total CHF 10 300
  5. Selbstbehalt für Anja CHF 200
  6. Entschädigung durch die AXA CHF 10 100
Skiunfall mit schwerverletztem Kind

Skiunfall mit schwerverletztem Kind

Der Ski-Ausflug am Wochenende endet tragisch. Bei der letzten Talabfahrt will es Marc nochmals wissen und springt über eine unübersichtliche Klippe in ein Kind, das sich schwer verletzt.

  1. Kostenaufstellung
  2. Erwerbsausfallschaden CHF 1.5 Mio.
  3. Haushaltschaden CHF 90'000
  4. Heilungskosten CHF 80'000
  5. Genugtuung CHF 70'000
  6. Vorprozessuale Anwaltskosten CHF 40'000
  7. Schaden Total CHF 1.78 Mio.
  8. Selbstbehalt für Marc CHF 200
  9. Entschädigung durch die AXA CHF 1'779'800

FAQ zur Haftpflichtversicherung

  • Welche Kosten werden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen?

    Grunddeckung:

    • Selbstbehalt: CHF 200, 300, 400, 500, 1000, 2000, 5000 
    • Versicherungssumme: CHF 5 / 10 / 20 Mio.

    Zusatzbausteine

    • Benutzen fremder Privatfahrzeuge: CHF 5 Mio.
    • Benutzen von Carsharing- und Mietfahrzeugen: CHF 5 Mio. / CHF 3000 für Schäden am Fahrzeug selbst
    • Haustierschäden an Mietwohnungen: Gemäss Grunddeckung
    • Pferdemieter: Gemäss Grunddeckung
    • Jägerhaftpflicht: Gemäss Grunddeckung
    • Grobfahrlässigkeit: Gemäss Grunddeckung
    • Schlüsselverlust und Schlüsseldienst: Bis CHF 10'000
    • Handwerker-Notfall-Service: Max. 2 pro Jahr, bis CHF 3000 pro Fall
    • Velo- und E-Bike-Assistance: Max. 2 pro Jahr, bis CHF 5000 pro Fall
  • Wie hoch ist die Deckungssumme?

    Ein durch Sie verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann schnell ins Geld gehen. Fällt er höher als Ihre Versicherungssumme aus, bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Sie gemäss der gesetzlichen Privathaftpflicht für den Rest selbst aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, beträgt die minimale Deckungssumme der AXA Haftpflichtversicherung 5 Millionen Franken – noch sicherer ist es jedoch, Sie wählen gleich 10 oder 20 Millionen.

  • Sind Schäden durch Kinder abgesichert?

    Eltern haften bekanntlich für ihre minderjährigen Kinder. Wenn die Kleinen das Treppenhaus mit Wandgemälden verschönern oder im Laden unabsichtlich eine Produktpräsentation umstossen, ist das unangenehm, aber grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch für Situationen, in denen Gotte, Götti oder die Grosseltern auf die Kinder aufpassen.

  • Wer ist bei der Privathaftpflicht mitversichert?

    Ganz gleich ob Partnerschaft, WG oder Kinder und Grossfamilie – alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer dauerhaft im gleichen Haushalt leben und eine häusliche Gemeinschaft bilden, sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Achten Sie darauf, dass alle Personen in der Police aufgeführt sind.

  • Mir wurden die Hausschlüssel gestohlen. Ist der Ersatz des Schlosses gedeckt?

    Im Mietverhältnis verlangt die Vermieterin oder der Vermieter in vielen Fällen den Ersatz des Schlosses bei Verlust der Hausschlüssel. Sofern gerechtfertigt, ist das Auswechseln über die Zusatzdeckung «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» versichert.

  • Welche Mieterschäden sind versichert?

    Mieterschäden sind generell in der Privathaftpflicht abgesichert. Mit folgenden Ausnahmen:

    • Durch Verschleiss oder übermässige Beanspruchung entstandene Abnützungsschäden in Mietwohnungen
    • Beschädigungen, die durch eine bewusste Veränderung der Mietsache (Dübel-, Nagellöcher etc.) oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands entstehen
    • Haustierschäden an der Mietwohnung sind mit der entsprechenden Zusatzdeckung gedeckt (auch bei Abnützungserscheinungen)
    • Schlüsselverlust ist mit der entsprechenden Zusatzdeckung versichert

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Wohnungsübergabe, wenn Sie sich vorab bei uns melden. 

  • Ist mein E-Bike durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt?

    Ja, vorausgesetzt, es hat eine Tretunterstützung bis max. 25 km/h und eine Motorenleistung bis 500 Watt. Dann gilt es als normales Fahrrad. E-Bikes mit einer höheren Motorenleistung gelten als Motorfahrräder (Mofas) und müssen mit einem Kontrollschild versehen werden.

    Die Privathaftpflichtversicherung der AXA deckt Schäden, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen, bis zur gewählten Versicherungssumme.

  • Der Laptop meines Mitbewohners ist mir heruntergefallen. Ist dieser Schadenfall in der Versicherung gedeckt?

    Nein, da Sie im gleichen Haushalt wohnen, ist dieser Schaden ausgeschlossen. Wenn Ihr Mitbewohner jedoch über eine Hausratversicherung der AXA mit der Rundumschutz-Deckung für Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik verfügt, ist der Rechner darüber versichert.

  • Ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch?
    Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Denn wenn Sie beispielsweise einen Unfall mit einem Familienvater verursachen, müssen Sie für dessen Lohnausfall und die Behandlungskosten aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Muss die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die bei Gefälligkeiten entstanden sind?

    Seit 2016 sind Gefälligkeitsschäden Teil der Haftpflichtversicherung. Sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden, sind folgende Szenarien abgedeckt:

    • Freundschaftsdienste wie Umzug
    • Nachbarschaftshilfe wie Blumengiessen
    • Gefälligkeitsdienste

Gut zu wissen im Schadenfall

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