Warum eine Organhaftpflichtversicherung?
Die Führung einer Baugenossenschaft wird immer komplexer. Bei ihrem Handeln können den Verantwortlichen unbeabsichtigt Fehler unterlaufen, die im Extremfall Anlass geben zu persönlichen Haftungsklagen gegen Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung. Gesellschaftsorgane haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen.
Was ist versichert?
Versichert sind Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane aus Vermögensschäden, die Kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. OR Art. 916, OR Art. 917) erhoben werden. Versichert sind auch die Organe von allfälligen Tochtergesellschaften der Wohnbaugenossenschaften.
Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane sind von der Versicherung gedeckt, soweit die verantwortlichen Personen dafür persönlich belangt werden, so möglicherweise von einem neugewählten Vorstand. Dabei haften die Organe einerseits gegenüber der Genossenschaft, andererseits aber auch gegenüber den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern und weiteren Gläubigerinnen und Gläubigern. Hervorzuheben ist auch, dass nicht nur die Vermögensschäden versichert sind, sondern gleichzeitig ein sogenannter Rechtsschutz besteht. In der Versicherung eingeschlossen ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wodurch insbesondere hohe Anwalts- oder Expertenkosten und weitere Auslagen anfallen könnten.
Ein ebenfalls wichtiger Deckungsbaustein ist der Rechtsschutz im Strafverfahren.
Die D&O-Versicherung ist jedoch klar zu trennen von der Betriebshaftpflichtversicherung. Letztere bezahlt beispielsweise Schäden, die durch handwerklich tätige Mitarbeitende verursacht wurden.
Wer kann eine D&O-Versicherung abschliessen?
Abschlussvoraussetzung ist, dass die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer ein aktives Mitglied von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, ist und innerhalb der letzten 12 Monate von der von Wohnbaugenossenschaften Schweiz für das Rating beauftragten externen Revisionsstelle ein Rating 1 oder 2 erhalten hat (siehe Merkblatt zum Rating).
Versicherungssumme, Jahresprämien (inkl. eidg. Stempelabgabe) und Vertragsdauer
Gemäss Rahmenvertrag kann jede einzelne Genossenschaft zwischen fünf Versicherungssummen (1, 2, 3, 5 oder 10 Millionen) auswählen. Damit sind Schäden in der Höhe der gewählten Summe abgedeckt. Für alle Schadenfälle sämtlicher Mitglieder zusammen steht pro Versicherungsjahr im Maximum eine Versicherungssumme von CHF 25 Mio. zur Verfügung. Beim Selbstbehalt kann zwischen zwei Varianten (mit/ohne) gewählt werden. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Prämien aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung einiges unter ähnlichen, aber einzeln abgeschlossenen D&O-Versicherungen liegen.