Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Medizinischer Notfall im Ausland? AXA Notrufzentrale: +41 58 218 11 11
Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Zum Beispiel die Kosten für Alternativmedizin oder Beiträge an Fitnessabos oder Brillen.
Im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung erstatten wir Ihnen die folgenden Leistungen gemäss den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) zurück:
Maximale Kostenbeteiligung:
an Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.
Hinweis: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten über die Grundversicherung einen Beitrag an ihre Korrekturgläser oder Kontaktlinsen.
Anerkannte Gesundheitsförderung/Sportarten | Jährliche Kostenerstattung | |
Fitnessabos ab Halbjahresdauer, sofern der Anbieter in der Fitnesscenter-Suche aufgeführt ist. Der Beginn des Fitnessabos muss nach Versicherungsbeginn liegen. |
ACTIF COMPLET |
|
Sportvereine (aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein für an olympischen Spielen ausgeübte Sportarten, Unihockey oder Orientierungslauf sowie Schwimm- und Kletter-Jahresabos) | ACTIF COMPLET |
|
Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern, die im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sind. Schwimmschulen müssen von aQuality oder Swiss Aquatics anerkannt sein. | ACTIF COMPLET |
|
Maximale Kostenerstattung pro Jahr für oben genannte Massnahmen | ACTIF COMPLET |
Maximale Kostenbeteiligung:
für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden.
Hinweise:
Maximale Kostenbeteiligung:
Dabei werden die Kosten für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen gefördert. Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:
Mitglieder der Verbände finden Sie hier:
Hinweis: Bei einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.
Therapien – maximale Kostenbeteiligung:
von der AXA anerkannte Therapien.
Medizinische Massagen – maximale Kostenbeteiligung:
von der AXA anerkannte medizinische Massagen.
Hinweis: Behandlungen müssen durchgeführt werden von:
Alle von der AXA anerkannten Fachleute finden Sie in der Therapeuten-Suche.
Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Denn gerade im ambulanten Bereich deckt die obligatorische Krankenkasse nur einen Teil der Leistungen.
Dazu gehören typischerweise die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin, für Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen.
Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital. Die ambulante Zusatzversicherung deckt deshalb insbesondere Leistungen, die ausserhalb des Spitalkontexts angeboten werden.
Kosten für stationäre Behandlungen im Spital, die nicht in der Grundversicherung gedeckt sind, können mit Hilfe der Spitalzusatzversicherung versichert werden.
Wir beteiligen uns an den Kosten für diverse alternative Heilmethoden, unter anderem auch bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker.
Mehr dazu finden Sie in unserer Liste der anerkannten Therapiemethoden der Komplementärmedizin.
Wo die Schulmedizin nicht weiterkommt, hilft oft die Komplementärmedizin oder Alternativmedizin. Wir stellen die fünf beliebtesten Methoden vor, erklären, wann sie helfen können und welche von der Krankenkasse bezahlt werden.
Psychische Probleme? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Fachperson bis zur Vorbereitung des Erstgesprächs mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder direkt mit einer psychologischen Fachperson.
Wer sich mit der Krankenkasse beschäftigt, kommt an den Begriffen «Franchise», «Selbstbehalt» und «Krankenkassenprämie» nicht vorbei. Wir erklären, was Sie darüber wissen müssen.