Das Wichtigste in Kürze
  • Umfassende Kostenbeteiligung: Die AXA übernimmt einen Teil der Kosten für Kieferorthopädie, Bleaching und weitere Behandlungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. 
  • Flexibler Leistungsumfang: Wählen Sie aus den verschiedenen Leistungsklassen der Zahnzusatzversicherung, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
  • Zeitnaher Schutz: Mit dem Nachweis einer vorherigen vergleichbaren Schweizer Zahnversicherung erhalten Sie sofortigen Schutz. Auch Zahnreinigung und Bleaching sind unmittelbar abgedeckt. Andernfalls gilt eine Karenzzeit von sechs Monaten.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung, deckt Kosten für zahnmedizinische Behandlungen, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden.

Sie ist sinnvoll, wenn Sie sich ab dem 20. Lebensjahr regelmässig zahnärztlich behandeln lassen wollen. Denn die Grundversicherung übernimmt nur unfallbedingte Zahnschäden, während die ambulante Zusatzversicherung kieferorthopädische Behandlungen in der Regel bis zum 20. Lebensjahr abdeckt. Danach übernimmt nur noch die private Zahnversicherung die Behandlungskosten bei einer Zahnärztin oder einem Dentalhygieniker. Mit dieser Versicherung sparen Sie bei Zahnkontrollen, Dentalhygiene und Wurzelbehandlungen – und sind vor hohen Kosten geschützt.

Leistungsumfang der AXA Zahnversicherung im Überblick

Die Zahnbehandlungsversicherung der AXA gibt es in drei verschiedenen Varianten:

Varianten der Zahnversicherung

Leistungsumfang/Varianten Zahn 1000 Zahn 2000 Zahn 3000
Zahnarztbehandlungen und Korrekturen von Zahnfehlstellungen 50 % bis CHF 1000 pro Jahr 75 % bis CHF 2000 pro Jahr 75 % bis CHF 3000 pro Jahr
Dentalhygiene und Bleaching 50 % bis CHF 200 pro Jahr 75 % bis CHF 300 pro Jahr 75 % bis CHF 500 pro Jahr
Maximale Kostenerstattung pro Jahr  CHF 1000 CHF 2000 CHF 3000

Diese Leistungen sind in der Zahnzusatzversicherung der AXA inbegriffen

  • 1

    Dentalhygiene: Bei der professionellen Zahnreinigung wird Zahnstein entfernt und der Zahnfleischzustand kontrolliert.

  • 2

    Bleaching: Ist ein strahlend weisses Lächeln für Sie wichtig? Mit einem Bleaching können Sie Ihre Zähne aufhellen.

  • 3

    Kontrolluntersuchung: Bei einer Kontrolluntersuchung prüft die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zustand Ihrer Zähne, Füllungen und ob ein Zahnersatz noch richtig sitzt.

  • 4

    Kieferorthopädie: Es wird geprüft, ob Zahn- oder Kieferfehlstellungen vorliegen und diese werden korrigiert, z. B. mit Zahnspangen.

  • 5

    Zahnersatz: Zahnersatz wie Kronen oder Brücken können aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Karies.

Welche Kosten deckt die freiwillige Zahnzusatzversicherung der AXA ab?

Zähne professionell bleichen

Zähne professionell bleichen

Pascal ist ein Kaffeeliebhaber, weshalb sich seine Zähne in den letzten Jahren verfärbt haben. Nun möchte er seine Zähne aufhellen lassen.

  1. Kostenaufstellung (Zahn 3000)
  2. Bleaching CHF 450
  3. Dentalhygiene CHF 150
  4. Kosten Total CHF 600
  5. Selbstbehalt für Pascal CHF 150
  6. Entschädigung durch die AXA CHF 450
Wenn der Zahn die Nerven verliert

Wenn der Zahn die Nerven verliert

Einer von Marias Zähnen ist stark entzündet. Die letzte Chance, ihren Zahn zu retten, ist eine Wurzelbehandlung.

  1. Kostenaufstellung (Zahn 3000)
  2. Vorsorgeuntersuchung CHF 150
  3. Wurzelbehandlung CHF 1 300
  4. Dentalhygiene CHF 150
  5. Kosten Total CHF 1 600
  6. Selbstbehalt für Maria CHF 400
  7. Entschädigung durch die AXA CHF 1 200
Schöne dritte Zähne

Schöne dritte Zähne

Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters würde Walter gerne in eine Zahnprothese investieren, um fehlende Zähne zu ersetzen.

  1. Kostenaufstellung (Zahn 3000)
  2. Zahnprothese CHF 3 400
  3. Dentalhygiene CHF 200
  4. Kosten Total CHF 3 600
  5. Selbstbehalt für Walter CHF 900
  6. Entschädigung durch die AXA CHF 2 700

Die Kosten sowie der Leistungsumfang hängen von der von Ihnen gewählten Variante ab. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung der AXA zwischen 50 und 75 Prozent der Kosten für Dentalhygiene, Bleaching, kieferorthopädische Behandlungen usw. Der maximale Deckungswert beträgt CHF 3 000 pro Kalenderjahr.

Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?

Die Zahnversicherung lohnt sich in der Schweiz für alle, die zahnmedizinische Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchten. Je nach Altersgruppe rücken dabei unterschiedliche Leistungen in den Vordergrund.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Kinder und Jugendliche profitieren in erster Linie von der Kostenbeteiligung der AXA bei kieferorthopädischen Massnahmen. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt bei Zahnspangen beispielsweise einen Teil der Kosten. Daher lohnt es sich, die Zahnversicherung möglichst früh abzuschliessen – noch vor dem fünften Geburtstag. Wird sie später abgeschlossen, benötigen Sie ein zahnärztliches Attest, aus dem hervorgeht, ob bereits etwaige Fehlstellungen vorliegen, Zähne fehlen oder Ähnliches.

Zahnzusatzversicherung für Erwachsene

Erwachsene profitieren vor allem von Leistungen wie Bleaching oder Dentalhygiene, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Regelmässige professionelle Zahnreinigungen sind empfehlenswert, um Zahnerkrankungen und Zahnstein vorzubeugen. Das Bleaching richtet sich an diejenigen, die unter Zahnverfärbungen leiden und deshalb ihre Zähne aufhellen möchten. Bei beiden Leistungen ist es auf Dauer sinnvoll, sofern Sie diese regelmässig in Anspruch nehmen, die Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung decken zu lassen.

Zahnzusatzversicherung für Personen ab 50

Mit zunehmendem Alter häufen sich Zahnerkrankungen wie Parodontose, Karies und andere – durch regelmässige Hygienebehandlungen können Sie ihnen jedoch vorbeugen. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich also auch für ältere Menschen. Bei der AXA können Sie bis zum Alter von 65 Jahren eine Zahnversicherung abschliessen und von den attraktiven Leistungen profitieren. 

Zahnzusatzversicherung online abschliessen – ohne Gesundheitsfragen

Bei manchen Versicherern müssen Sie vor Abschluss einer Zahnversicherung Gesundheitsfragen beantworten, damit sie den Zustand Ihrer Zähne beurteilen können. Bei der AXA ist dies nicht erforderlich. Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung einzeln abschliessen, können Sie beim nächsten Zahnarztbesuch einfach ein Formular ausfüllen lassen.

Weitere Services für AXA Kundinnen und Kunden

FAQ zur Zahnzusatzversicherung

  • Warum benötige ich eine Zahnversicherung?

    Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Massnahmen verursachen schnell hohe Kosten und werden von der Grundversicherung oft nicht übernommen. Die Zahnzusatzversicherung hingegen beteiligt sich jedes Jahr an den Kosten. 

    Konkret bedeutet dies, dass die Zahnzusatzversicherung der AXA Beiträge für sämtliche zahnärztlichen Aufwendungen wie Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dentalhygiene, kieferorthopädische Behandlungen und mehr übernimmt. 

    Die Deckung der AXA variiert je nach gewähltem Produkt (Zahnzusatzversicherung 1000, 2000 oder 3000).

  • Gibt es eine Karenzfrist der Zahnzusatzversicherung?

    Die Wartezeit oder Karenzfrist der Zahnversicherung beträgt üblicherweise sechs Monate. Umgehen können Sie diese, wenn Sie von einer gleichwertigen Zusatzversicherung eines anderen Versicherers zur AXA wechseln. In diesem Fall entfällt die Karenzfrist und die Zahnzusatzversicherung greift sofort.

  • Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Beginn der Behandlung nachträglich abzuschliessen?

    Grundsätzlich ist es zu spät, eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen, falls eine Behandlung bereits begonnen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese aber möglich.

  • Welche zahnärztlichen Behandlungen bezahlt die Grundversicherung?

    Die Grundversicherung bezahlt lediglich Behandlungen bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder bei unfallbedingten Zahnschäden. 

    Für alle anderen Kosten, die bei Zahnarztbesuchen oder professioneller Zahnreinigung anfallen, benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung.

  • In welchem Alter sollte ich eine Zahnversicherung abschliessen?

    Am besten schliessen Sie die Zahnversicherung so früh wie möglich ab, denn wer einmal versichert ist, dem darf nicht mehr gekündigt werden.

    Bei Kindern empfiehlt es sich, die Zahnversicherung der AXA vor dem fünften Geburtstag abzuschliessen. Bis dahin ist für den Abschluss kein ärztliches Attest notwendig, das Auskunft über den Zustand der Zähne gibt.

  • Greift die Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?

    Behandlungen im grenznahen Ausland (Distanz von 20 Kilometern zur Schweizer Grenze) werden von der Zahnversicherung übernommen, sofern die ausländische Zahnärztin oder der ausländische Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist.

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