PRÄMIE EINFACH ONLINE BERECHNEN Autoversicherung

Topleistungen: Umfassender Schutz bei der Nr. 1
Individuell: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Im Schadenfall: 24/7 für Sie da

Haftpflichtversicherung – für alle obligatorisch:

Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie übernimmt Schäden, die Sie als Lenkerin oder Lenker Personen, Tieren oder Sachen zufügen.

Optional wählbare Module

Schaden an Ihrem Eigentum

Mit dieser Deckung erweitern Sie den Schutz um Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an eigenen Dingen verursachen. Beispiele:

  • Sie beschädigen beim Einfahren in die Garage das Tor.
  • Ihr Nachwuchs kollidiert mit Ihrem Zweitfahrzeug.
  • Ihr Partner touchiert den Gartenhag.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Insbesondere für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sowie Personen mit zwei oder mehr Fahrzeugen.

Kasko – für Schäden an Ihrem Auto:

Mit der Kaskoversicherung versichern Sie auch Schäden an Ihrem Fahrzeug. Sie haben die Wahl zwischen Teilkasko (Schäden durch Unwetter, Tiere und Unbekannte) und Vollkasko (alle Leistungen der Teilkasko plus Schäden, die Sie selbst verursachen).

Optional wählbare Module

Schäden durch Sie selbst (Kollision)

Mit der Deckung von Schäden durch Sie selbst haben Sie eine klassische Vollkasko-Versicherung. Sie versichern Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie oder einer der übrigen Nutzerinnen und Nutzer Ihres Fahrzeugs selbst verursacht haben. Beispiele:

  • Die Tiefgarage ist sehr eng. Sie touchieren einen Pfosten.
  • Sie bremsen zu spät. Es kommt zu einem Auffahrunfall. Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Für alle, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchten. Diese Deckung brauchen Sie nicht, wenn Ihr Fahrzeug praktisch keinen Wert mehr hat.

Schäden am parkierten Fahrzeug

Der Zusatz «Schäden am parkierten Fahrzeug» versichert Schäden, die Unbekannte an Ihrem parkierten Fahrzeug verursachen – sogenannte Parkschäden. Beispiele:

  • Sie kommen vom Einkaufen zurück und finden eine Delle im Lack vor.
  • Sie kommen vom Strand zurück und sehen, dass die gesamte Seite Ihres Fahrzeugs einen Kratzer hat.
  • Ideal bei dieser Deckung: Bei einem Parkschaden bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unverändert.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Diese Deckung eignet sich besonders für alle, die ihr Fahrzeug manchmal draussen, in Parkgaragen oder auf öffentlichen Plätzen parkieren. Auch bei Leasing empfiehlt sich die Deckung, da bei Rückgabe Beschädigungen behoben sein müssen.

Scheinwerfer und Seitenspiegel

Mit diesem Zusatz versichern Sie zusätzlich zu den Front-, Seiten- und Heck-Scheiben auch Scheinwerfer und Seitenspiegel gegen Beschädigung. Beispiele:

  • Ein Steinschlag zerstört einen Scheinwerfer.
  • Sie bleiben mit dem Seitenspiegel an der Säule einer Tiefgarage hängen.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Die Deckung eignet sich v. a. für Fahrzeuge mit LED-, Matrix- oder Xenon-Scheinwerfern sowie für Fahrzeuge mit einklappbaren oder beheizbaren Seitenspiegeln, da solche Reparaturen teuer sind. Grundsätzlich sind Scheinwerfer und Seitenspiegel auch in der Vollkaskoversicherung gedeckt. Allerdings liegen diese Schäden häufig unter dem gewählten Selbstbehalt und Sie müssen mit einem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts rechnen.

Fahrzeug-Innenraum

Dieser Zusatz versichert unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung, Zerstörung sowie starke Verschmutzung des Fahrzeug-Innenraums inklusive Kofferraum. Die AXA übernimmt die Kosten für eine fachmännische Reinigung, Reparatur oder den allfälligen Ersatz des Innenraumbauteils. Beispiele:

  • Ihr Kind leert unabsichtlich Milch aus. Das Sitzpolster muss gereinigt werden.
  • Ein spitzer Gegenstand, den Sie transportieren, verursacht einen Schnitt im Sitz.
  • Ein Möbel beschädigt beim Transport die Verkleidung des Kofferraums.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Für alle, denen ein gepflegter Innenraum wichtig ist, sowie alle, die ein erhöhtes Risiko haben – beispielsweise Familien mit Kindern.

Pneus und Felgen

Diese Deckung versichert Ihre Räder gegen Beschädigung und Zerstörung. Beispiele:

  • Sie touchieren den Randstein. Eine Felge ist beschädigt, sie muss repariert werden.
  • Ihr Pneu platzt während der Fahrt.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Insbesondere bei grösseren Felgen können die Kosten für ein einziges Rad bereits mehrere Hundert Franken betragen. Grundsätzlich sind Räder auch in der Vollkaskoversicherung gedeckt. Allerdings liegen diese Schäden häufig unter dem gewählten Selbstbehalt und Sie müssen Sie dort mit einem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts rechnen. Zudem ist die Leistung dieser Deckung umfassender (beispielsweise Pneu-Platzer).

Mitgeführte Sachen

Dieser Zusatz deckt Schäden an Sachen, die Sie im Fahrzeug transportieren. Beispiele:

  • Ihr Koffer wird aus dem Fahrzeug gestohlen.
  • Einkäufe werden bei einer Kollision beschädigt.
  • Ihr Laptop wird bei einem Fahrzeugbrand zerstört.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Für alle, die nicht nur ihr Fahrzeug, sondern auch mitgeführte Gegenstände versichern möchten.

Verlust und Beschädigung von Fahrzeugschlüssel

Diese Deckung hilft Ihnen weiter, wenn Sie Ihren Fahrzeugschlüssel verlieren oder beschädigen. Die AXA trägt die Kosten für den Ersatz eines Schlüssels und nötigenfalls Schlossänderungskosten. Beispiel:

Nach einer Wanderung bemerken Sie, dass Sie Ihren Fahrzeugschlüssel verloren haben. Das Schloss muss ausgetauscht werden und Sie brauchen einen neuen Schlüssel.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Die Deckung eignet sich vor allem für Fahrzeuge mit einem Schlüsselloch, da zum Schlüssel zusätzlich das Schloss gewechselt werden muss - eine teure Sache.

Zusatzversicherungen – für individuellen Schutz:

Runden Sie Ihren Versicherungsschutz mit attraktiven Leistungen wie Schäden am parkierten Fahrzeug, Bonusschutz oder Pannenhilfe inklusive Weiterfahrt ab.

Optional wählbare Module

Grobfahrlässigkeit

Wenn Sie diese Deckung wählen, wird die Auszahlung eines Schadens infolge grobfahrlässigem Handeln nicht gekürzt, obwohl das gesetzlich vorgesehen wäre.

Was ist Grobfahrlässigkeit?
Jede und jeder, der naheliegende Sorgfaltspflichten ausser Acht lässt, handelt grobfahrlässig. Man nimmt bewusst oder unbewusst in Kauf, dass ein Schaden entstehen könnte. Beispiele:

  • Sie fahren aus Versehen bei Rot über die Ampel und verursachen so einen Unfall.
  • Ihre Tochter vergisst, die Handbremse zu setzen. Das Fahrzeug rollt den Berg hinunter.
  • Sie bedienen das Radio/Navi und kommen in den Gegenverkehr.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Diese Deckung sollten alle haben. Denn im Nachhinein ist man immer schlauer – «klar, das hätte ich wissen müssen». Jeder Mensch handelt manchmal unüberlegt.

Bonusschutz

Normalerweise erhöht sich die Prämie nach einem Schaden. Mit dem Bonusschutz versichern Sie Ihre Bonusstufe. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt also auch im Schadenfall unverändert.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Für alle, die wollen, dass sich die Prämie nach einem Schaden nicht erhöht.

Pannenhilfe inklusive Weiterfahrt

Diese Deckung sorgt dafür, dass Sie bei einem Schaden oder einer einfachen Panne schnell und umfassend Hilfe bekommen. Leistungen:

  • Pannenhilfe und Abschleppen
  • Fahrzeugbergung
  • Fahrzeugrückführung
  • Standgebühren, Zustellkosten für Ersatzteile
  • Kosten für Ihre Weiterfahrt, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten

Für wen eignet sich diese Deckung?
Für alle, die bei einem Schaden oder einer Panne schnell wieder mobil sein wollen und sich die Kosten für einen Pannendienst sparen möchten.

Ersatzfahrzeug

Diese Deckung hilft Ihnen mobil zu bleiben, wenn Ihr Fahrzeug zur Reparatur in der Garage steht oder nach einem Totalschaden gar nicht mehr zur Verfügung steht. Beispiele:

  • Sie haben einen Unfall verursacht, Ihr Fahrzeug muss repariert werden. Sie können ein Ersatzfahrzeug nutzen.
  • Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden. Bis Sie ein neues Fahrzeug gefunden haben, können Sie ein Ersatzfahrzeug fahren.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Diese Deckung brauchen alle, die immer auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen oder sonstige Aufgaben des Alltags zu erledigen.

E-Mobilität Batterie

Diese Deckung versichert die Antriebsbatterie Ihres Fahrzeugs gegen aussergewöhnliche Beschädigungen. Beispiele:

  • Sie lassen das Fahrzeug mit zu tiefem Ladestand stehen und die Batterie wird dadurch beschädigt.
  • Durch ein fehlerhaftes Ladekabel wir Ihre Batterie beschädigt.

Für wen eignet sich die Deckung?
Für alle, die das teuerste Bauteil des Fahrzeugs rundum versichern wollen. Wenn Ihr Fahrzeug mehr als 8 Jahre alt ist oder mehr als 200'000 km in Betrieb war, brauchen Sie diese Deckung nicht.

Verletzungen an Ihnen und Mitfahrenden

Diese Deckung unterstützt Sie, wenn Sie oder Ihre Insassen bei einem Fahrzeug-Unfall verletzt werden. Leistungen:

  • Heilungskosten in privater Abteilung während 5 Jahren
  • Invaliditätskapital: CHF 50'000
  • Todesfallkapital: CHF 10'000

Alle Leistungen gelten pro Person. Die Leistungen werden sofort gezahlt, d. h. bereits vor der Schuldklärung. Die angegebenen Leistungen für Invalidität und Todesfall werden zusätzlich zu Leistungen der Haftpflichtversicherung und anderen Unfallversicherungen ausbezahlt.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Diese Deckung eignet sich besonders für Personen, die bei Spitalaufenthalten nach einem Unfall eine Behandlung in der privaten Abteilung wünschen. Ebenso eignet sie sich für Familien mit Kindern und Personen, die ausländische Gäste mit unzureichender Unfalldeckung mitnehmen.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Mit diesem Zusatz erhalten Sie Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem versicherten Fahrzeug. Beispiele:

  • Ihre Auto-Garage stellt Ihnen eine überhöhte Rechnung. Sie sind damit nicht einverstanden.
  • Ihnen wird eine Verkehrsregelverletzung vorgeworfen und der Führerausweis soll Ihnen entzogen werden.
  • Aufgrund eines Schlaglochs sind Sie mit dem Auto verunglückt und haben sich das Bein gebrochen. Sie möchten Schadenersatz einfordern.

Für wen eignet sich diese Deckung?
Dieser Zusatz eignet sich für alle, die rechtlich abgesichert sein wollen, wenn sie mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind. Sie brauchen diesen Zusatz nicht, wenn Sie bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.

E-Mobilität Ladestation

Diese Deckung versichert Ihre Wallbox gegen plötzliche Beschädigungen, Feuer und Elementarereignisse. Und ausserdem Ihr mobiles Ladegerät. Beispiele:

  • Ihre Wallbox wird von Unbekannten zerstört.
  • Sie fahren über das Ladekabel. Der Stecker wird beschädigt.

Für wen eignet sich die Deckung?
Für alle, die zuhause oder im Ferienhaus eine Ladestation betreiben.

Kundenbewertungen

Ermittelt aus 39040 Kundenmitteilungen

«Schnelle und unkomplizierte Abwicklung»

Andreas S. 03.07.2024, Fahrzeugversicherungen

«kulante Schadenbehandlung»

Theodor S. 01.07.2024, Fahrzeugversicherungen

Alle Bewertungen

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Ermittelt aus 39040 Kundenmitteilungen

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«Schnelle und unkomplizierte Abwicklung»

Andreas S. 03.07.2024, Fahrzeugversicherungen

«kulante Schadenbehandlung»

Theodor S. 01.07.2024, Fahrzeugversicherungen

Was ist bei der Autoversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem Schäden oder Verkehrsunfälle, die Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker verursachen

  • in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholwert über der gesetzlich erlaubten Promillegrenze),
  • in fahrunfähigem Zustand,
  • bei besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (gemäss Strassenverkehrsgesetz),
  • ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis oder bei Fahrten ohne behördliche Bewilligung sowie
  • Betriebsschäden am Fahrzeug wie z. B. Abnützung.

Was übernimmt die Parkschadendeckung?

Ein Parkschaden liegt vor, wenn Sie Ihr parkiertes Auto beschädigt vorfinden und die verursachende Person nicht auffindbar ist. Dies ist eine Zusatzversicherung, die Sie zur Autoversicherung dazuwählen können.

Wenn Sie beim Einparken Ihr Auto beschädigen, handelt es sich nicht um einen Parkschaden, sondern um einen Vollkaskoschaden. Dieser Schaden lässt sich über die Vollkasko versichern.

Muss ich bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei informieren?

Nein, bei Bagatellunfällen ist es ausreichend, wenn Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn die Schuld unklar ist, ist es immer ratsam, die Polizei zu rufen. Kommen Personen zu Schaden, schreibt das Gesetz die Benachrichtigung der Polizei vor.

Bei einer Kollision mit einem Tier oder Wildtier ist die Polizei oder der zuständige Wildhüter sofort zu informieren.

Was ist eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und wo erhalte ich sie?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Versicherungskarte) bestätigt im Ausland, dass Sie eine Haftpflicht für Ihr eigenes Auto haben. Bestellen Sie diese online. In den Nachbarländern der Schweiz ist sie nicht notwendig.

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