Vom AIA sind sowohl natürliche als auch juristische Personen betroffen, deren steuerliche Ansässigkeit nicht ausschliesslich im Fürstentum Liechtenstein liegt. Das Finanzinstitut muss deshalb bei allen Kundinnen und Kunden die steuerliche Ansässigkeit bzw. die steuerlichen Ansässigkeiten abklären.
Bei gewissen juristischen Personen sind überdies die beherrschenden Personen ebenfalls vom AIA betroffen und müssen betreffend ihrer steuerlichen Ansässigkeit ebenfalls abgeklärt werden.
Die AXA Leben AG plant, die betroffenen Kundinnen und Kunden der «Rofenberg» Stiftung für Personalvorsorge jährlich über die gelieferten Daten zu informieren.