Martina unternimmt während ihren USA-Ferien eine ausgedehnte Wanderung durch den wunderschönen Yellowstone-Nationalpark. Als sie plötzlich einen Bären auf dem Wanderweg entdeckt, erschrickt Martina und stolpert so unglücklich über einen Stein, dass sie sich den Knöchel bricht.
Die Grundversicherung zahlt lediglich bei medizinischen Notfällen und auch dort nicht zwingend alle anfallenden Kosten. Gerade in Ländern wie den USA, in denen die Krankheitskosten sehr hoch sind, können so Lücken entstehen.
Ein Beispiel: Während Ihrer Ferien im Westen der USA werden Sie mit starken Bauchschmerzen ins Spital eingeliefert. Dort wird eine Entzündung des Blinddarms festgestellt, weshalb eine sofortige Operation nötig ist. Kosten: CHF 60'000.–. Die Grundversicherung übernimmt davon jedoch nur maximal das Doppelte des Betrags, der die Operation im Wohnkanton gekostet hätte. Der Betrag für eine Blinddarmoperation liegt bei ungefähr CHF 6'700.–*. Die Grundversicherung übernimmt dementsprechend ca. CHF 13'400.– der Gesamtkosten. Die restlichen CHF 46'600.– müssen Sie selbst bezahlen.
*Dieser Wert ist ein Richtwert und kann aufgrund verschiedener Faktoren abweichen. Beispiele möglicher Faktoren sind Nebendiagnosen oder Komplikationen.
Reiseversicherungen konzentrieren sich bei ihren Leistungen hauptsächlich auf Annullierungskosten, Fahrzeug- und Personenassistance. Oftmals nicht abgedeckt sind Heilungskosten, Kosten von Besuchsreisen einer nahestehenden Person oder Kosten bei frühzeitiger oder verspäteter Rückreise aufgrund eines gesundheitlichen Problems.
Ein Beispiel: Während Ihrer Ferien in den Japanischen Alpen profitieren Sie vom fantastischen Pulverschnee und unternehmen eine ausgedehnte Skitour. Mitten in der unberührten Natur nehmen Sie ein starkes Stechen in Ihrem Herzen wahr – ein Infarkt kündigt sich an. Glücklicherweise sind Sie nicht alleine unterwegs: Ihre Begleitung organisiert die Rettung und lässt Sie ins Spital einliefern. In diesem Beispiel sind die Rettungs- und Bergungskosten sowie die Transportkosten ins Spital von der Reiseversicherung gedeckt. Ihre Reiseversicherung deckt jedoch nicht die Heilungskosten.
Gewisse Kreditkartenanbieter decken Reiserisiken ab. Jedoch gilt es, genau auf die Bedingungen und Leistungen zu achten. Hier bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern sowie der Art der Kreditkarte (Standard, Gold, Platin). Zudem sind Sie jeweils nur versichert, wenn Sie Ihre Reise zu grossen Teilen mit der Kreditkarte bezahlt haben, und oft gibt es eine Beschränkung für die maximale Dauer der Reise. Details zur Deckung durch Ihre Kreditkarte klären Sie am besten mit Ihrem Kreditkartenanbieter.
Die Heilungskosten in Nicht-EU/EFTA-Staaten variieren sehr stark. Besonders hohe Heilungskosten weisen folgende Länder auf:
So kostet beispielsweise die Behandlung eines Schlaganfalls in der Schweiz ca. CHF 9000.–*, in Singapur dagegen CHF 18000.–.
*Dieser Wert ist ein Richtwert und kann aufgrund verschiedener Faktoren abweichen. Beispiele möglicher Faktoren sind Nebendiagnosen oder Komplikationen
myTravel ist eine Auslandskrankenversicherung, welche sich auf die Gesundheitskosten, die notfallmässig im Ausland anfallen, konzentriert. Entsprechend sind Reiseannullationskosten nicht Bestandteil der Versicherung. Diese können jedoch mit der AXA Reiseversicherung INTERTOURS abgedeckt werden.
myTravel ist eine Auslandskrankenversicherung und deckt somit notfallmässige krankheits- und unfallbedingte Kosten im Ausland ab. Dazu zählen insbesondere Heilungskosten und Kosten der Personenassistance. Intertours dagegen ist eine Reiseversicherung, welche die Kosten für allgemeine Ereignisse während eines Auslandaufenthalts abdeckt. Dies beinhaltet neben den Kosten der Personenassistance insbesondere Annullierungskosten und Kosten der Fahrzeugassistance.