Vorsorge

3. Säule Maximalbetrag 2024

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Tiefe Zinsen, stetig steigende Lebenserwartung: Diese zwei Fakten stellen die 1. und 2. Säule vor grosse Herausforderungen. Umso wichtiger ist es deshalb, frühzeitig mit einer privaten Vorsorge zu beginnen. Die Säule 3a bietet hier ideale Möglichkeiten. 

Mit freiwilligen Einzahlungen in die private Altersvorsorge – die Säule 3a – senken Erwerbstätige ihre Steuerrechnung markant. Wer bis Ende Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt, kann mehrere hundert Franken an Steuern sparen. 

Maximalbetrag Säule 3a

Die Maximalbeträge für die Säule 3a variieren von Jahr zu Jahr. Hier finden Sie aktuell relevante Beträge.

3. Säule Maximalbetrag 2024

Die Limiten für den Steuerabzug der Säule 3a-Beiträge bis zum 31. Dezember 2024 lauten:

  • Für Erwerbstätige mit Pensionskasse: CHF 7056
  • Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: CHF 35'280

Säule 3a: Einmal einzahlen, zweimal profitieren

Wer im Alter von 35 Jahren damit beginnt, Jahr für Jahr konsequent den gesetzlichen Maximalbetrag einzuzahlen, spart sich bis zur Pensionierung rund CHF 40'000 Steuern. Für Selbstständige sind es CHF 300'000 und mehr. 

Jeder einbezahlte Franken kommt Ihnen im Alter wieder zugute und wird bei der Auszahlung mit einem moderaten Spezialsatz besteuert. In Zeiten einer fraglichen Zukunft unserer Schweizer Altersvorsorge ist das unbestritten eine sinnvolle Sache.

 

10 Tipps zum Steuern sparen

  1. 3a-Limite ausschöpfen: Die ist die einfachste Möglichkeit, viel Geld zu sparen. Eine Säule 3a kann bei einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen werden. Flexibilität und Rendite bieten beide. Bei der AXA kann die Säule 3a auch mit einer Risikoversicherung kombiniert werden. So minimieren Sie das Risiko für sich selbst und Ihre Angehörigen.
  2. Einkauf in die Pensionskasse: Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind abzugsberechtigt und können bei einer Deckungslücke vorgenommen werden. Ob eine Lücke besteht, sehen Sie in Ihrem Pensionskassenausweis.
  3. Arbeitsweg und Verpflegung: Ob ÖV, Velo oder Auto – weisen Sie die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort aus. Auch wer auswärts essen oder schlafen muss, darf Abzüge machen, meist in Form von Pauschalbeträgen.
  4. Weiterbildung und Berufsauslagen: Kurse, Fachliteratur, Kleidung, Ausrüstung und andere berufsbedingte Ausgaben sind in vielen Kantonen pauschal ohne Nachweis abzugsberechtigt.
  5. Homeoffice: Wird ein privates Arbeitszimmer regelmässig für die berufliche Arbeit genutzt, darf ein Teil der Wohnkosten von den Steuern abgesetzt werden.
  6. Steuervorauszahlung: Einige Kantone bieten einen besseren Zinssatz als jedes Sparkonto, wenn Steuern vorzeitig bezahlt werden. Für zu späte Zahlungen wird man hingegen mit bis zu 6 Prozent Zins bestraft.
  7. Schulden: Zinsen für Privatkredite, Kreditkarten und Hypotheken sind abzugsberechtigt. Leasingkosten können Lohnbezüger nicht abziehen.
  8. Krankheitskosten: Teure Gesundheitskosten – etwa für eine Zahnbehandlung – können abgezogen werden. Die Schwelle liegt je nach Kanton bei etwa 5 Prozent des Nettoeinkommens.
  9. Spenden: Legen Sie die Belege Ihrer Steuererklärung bei.
  10. Steuerberatung: Wer den Steuerprofi fragt, ist im Vorteil. Auch eine kostenlose Vorsorgeberatung liefert Ihnen wertvolle Tipps für die Steueroptimierung. 

Und wie viel können Sie bei den Steuern sparen?

Jede Vorsorgesituation ist einzigartig. Machen Sie jetzt mit einer Expertin oder einem Experten der AXA eine Analyse und erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen: 

  • Wie viel Steuern können Sie mit einer Säule 3a sparen?
  • Wie hoch ist Ihr Einkommen nach der Pensionierung? 
  • Wie viel Geld erhalten Sie, wenn Sie erwerbsunfähig werden? 

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