Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Sie sind im Sportverein, gehen ins Fitnessstudio oder machen Yoga? Mit unseren ambulanten Zusatzversicherungen erhalten Sie eine Kostenbeteiligung für viele verschiedene Angebote im Bereich Gesundheitsförderung, und Sport und mentale Fitness.
Wir übernehmen Kosten gemäss den gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZB) der Produkte ACTIF und COMPLET für unten stehende Massnahmen zur Gesundheitsförderung und für sportliche Aktivitäten.
Stand Januar 2024
Anerkannte Gesundheitsförderung und anerkannte Sportarten | Jährliche Kostenerstattung durch AXA in CHF | |
Fitness-Abos* (ab Halbjahresabo, Anbieter müssen in der Fitnesscenter Suche aufgeführt sein) |
ACTIF 75% bis 200.– |
COMPLET 75% bis 300.– |
Sportverein und Sport-Abos
|
ACTIF 75% bis 100.– |
COMPLET 75% bis 150.– |
Bewegungskurse*** | ACTIF 75% bis 200.– |
COMPLET 75% bis 300.– |
Maximale Kostenerstattung für oben genannte Massnahmen |
ACTIF bis zu 400.– pro Jahr |
COMPLET bis zu 500.– pro Jahr |
* Der Beginn des Fitness-Abos muss nach Versicherungsbeginn liegen
** Nötig ist die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein mit Zugehörigkeit zu Swiss Olympic
*** Kursanbieter müssen im Fitness-Guide aufgeführt oder von Qualicert oder Qualitop zertifiziert sein, Schwimmschulen müssen von aQualtiy oder Swiss Aquatics anerkannt sein.
Präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch von der AXA anerkannte Psychologinnen und Psychologen:
Hinweis: Bei Vorhandensein einer mentalen Erkrankung gehen die Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung und dürfen von der AXA nicht übernommen werden.
Von der AXA anerkannt werden die Mitglieder der folgenden Berufsverbände:
Mitglieder der Verbände finden Sie hier:
Für Ihre Gesundheit greifen Sie gerne auf Alternativmedizin zurück? Akupunktur und Chinesische Medizin sind Ihnen wichtig? Sie wünschen sich eine Versicherung, die Besuche bei der Heilpraktikerin oder beim Heilpraktiker finanziell unterstützt? Unsere ambulanten Leistungen decken ein breites Angebot im Bereich Alternativmedizin, medizinische Massagen und Ernährungsberatung ab.
Stand Januar 2024
Damit die AXA Leistungen erbringt, muss die Behandlung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine anerkannte Fachperson durchgeführt werden. Anerkannte Fachpersonen sind Naturheilpraktiker und Therapeuten, die im ErfahrungsMedizinischen Register (EMR) oder durch die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA für die jeweilige Methode registriert sind. In der Therapeuten-Suche finden Sie alle von der AXA anerkannten Fachpersonen.
Die AXA deckt im Rahmen ihrer ambulanten Produkte 75 Prozent der Kosten komplementärmedizinischer Behandlungen. Bei ACTIF übernehmen wir maximal CHF 1000.–, bei COMPLET maximal CHF 3000.– pro Jahr. Bei Unfall Privat bezahlen wir 100 Prozent der Kosten bis maximal CHF 3000.– pro Jahr für komplementärmedizinische Therapien und/oder medizinische Massagen in Folge eines Unfalls. Die AXA übernimmt nur Leistungen für medizinisch notwendige Behandlungen.
Bei komplementärmedizinischen Gruppenkursen ab 10 Lektionen zur Prävention oder Therapie gelten die Erstattungsrichtlinien für Bewegungskurse. Bei ACTIF bezahlt die AXA somit 75 Prozent bis maximal CHF 200.–, bei COMPLET 75 Prozent bis maximal CHF 300.– pro Jahr.
Die Methode muss durch eine von EMR bzw. ASCA für diese Methode registrierte Fachperson durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.
Folgende Methoden der Komplementärmedizin werden von der AXA anerkannt:
EMR-Nummer |
EMR-Methode |
ASCA-Nummer |
ASCA-Methode |
6 | APM Therapie (vormals Akupunkt(ur)-Massage | 272 | APM-Therapie (Akupunktmassage-Therapie) |
7 |
Alexander-Technik |
188 | Alexander-Technik |
10 |
Anthroposophische Medizin |
249 | Anthroposophische Therapien |
13 |
Atemtherapie |
173 | Atemtherapie |
20 |
Autogenes Training |
253 | Autogenes Training |
32 |
Bewegungstherapie, integrativ/klinisch |
550 | Bewegungs- und Körpertherapie |
38 |
Bioresonanztherapie |
269 | Bioresonanz |
53 |
Craniosacral-Therapie |
180 | Craniosacral-Therapie |
58 | Dramatherapie |
563 | Drama- und Sprachtherapie |
59 | Boeger-Therapie 6) | 5) | |
73 |
Eutonie Gerda Alexander |
186 | Eutonie Gerda Alexander |
76 | Farbtherapie | 275 | Farbtherapie |
78 |
Feldenkrais-Methode |
192 | Feldenkrais Therapie |
88 |
Hatha Yoga |
258 | Hatha Yoga |
89 |
Heileurythmie |
187 | Heileurythmie, anthroposophische |
91 |
Homöopathie, klassische |
197 | Homöopathie |
97 | Intermediale Therapie |
562 | Intermediale Therapie |
100 |
Kinesiologie |
199 | Kinesiologie |
114 | Maltherapie | 204 561 |
Maltherapie Gestaltungs- und Maltherapie |
115 | Maltherapie, anthroposophische | 251 | Maltherapie, anthroposophische |
127 |
Musiktherapie |
548 | Musiktherapie |
128 |
Musiktherapie, anthroposophische |
252 | Musiktherapie, anthroposophische |
141 |
Osteopathie / Etiopathie |
213 | Osteopathie/Etiopathie |
148 |
Plastisch-therapeutisches Gestalten, anthroposophisches |
255 | Plastisch-therapeutisches Gestalten, anthroposophisches |
149 |
Polarity |
214 | Polarity |
152 | Psychomotorik | 826 | Psychomotorik |
158 |
Figurenspieltherapie |
572 | Figurenspieltherapie |
161 |
Rebalancing |
583 | Rebalancing |
166 |
Rolfing / Strukturelle Integration |
220 | Rolfing/Strukturelle Integration |
172 | Shiatsu | 221 | Shiatsu |
177 |
Therapeutische Sprachgestaltung, anthroposophische |
256 | Therapeutische Sprachgestaltung, anthroposophische |
183 |
Tanztherapie |
542 | Bewegungs- und Tanztherapie |
184 |
Bewegungs- und Tanztherapie nach Hauschild-Sutter |
5) | |
213 | Rhythmische Massage, anthroposophische | 250 | Rhythmische Massage anthroposophische |
163 240 |
Reflexzonenmassage Reflexzonentherapie |
664 | Reflexologie (allgemein) |
500 |
Spiraldynamik Diploma Level Intermediate MED |
5) | |
501 |
Spiraldynamik Diploma Level Advanced MED-Q |
263 | Spiraldynamik |
131 | Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturheilpraktiker) 145 Phytotherapie, westliche |
211 | Naturheilkunde WAM 211 + 415 Phytotherapie (WAM) 1) |
185 | Traditionelle Chinesische Medizin TCM 3 Akupressur |
231 | Naturheilkunde TCM 171 Akupressur |
22 | Ayurveda (Ayur.) 24 Ayurveda-Ernährungsberatung (Ayur.) |
545 | Naturheilkunde AVM 545 + 541 Ernährungsberatung (AVM) 3) |
Fussnoten / Legende
1) Nur wenn gleichzeitig auch für 211. Naturheilkunde (WAM) registriert
2) Nur wenn gleichzeitig auch für 231. Naturheilkunde (TCM) registriert
3) Nur wenn gleichzeitig auch für 545. Naturheilkunde (AVM) registriert
5) Keine ASCA Methode
6) Zusatz-Qualifikation für Fachpersonen mit Ausbildung Naturheilpraktiker (NHP) oder Osteopathie
Für medizinische Massagen übernimmt die AXA 75 Prozent der Kosten, höchstens jedoch CHF 200.– pro Kalenderjahr für Versicherte mit ACTIF und COMPLET. Versicherte mit dem Produkt Unfall Privat erhalten 100 Prozent der Kosten bis maximal CHF 3000.– pro Jahr in Folge eines Unfalls (komplementärmedizinische Therapien und medizinische Massagen). Leistungen für medizinische Massagen werden an die Leistungssumme für komplementärmedizinische Heilmethoden angerechnet.
Folgende Methoden werden durch die AXA aktuell anerkannt.
Stand Januar 2024
EMR-Nummer |
EMR-Methode |
ASCA-Nummer | ASCA-Methode |
33 | Therapeutische Massagen | 133 | Massagetechniken |
35 |
Bindegewebsmassage (Med. Mass.) |
232 + 206 234 + 206 |
Bindegewebsmassage 4) |
43 | Dorn-Therapie 7) | 268 | Dorn-/Breuss-Therapie |
59 | Boeger-Therapie 7) | 5) | |
67 | Elektrotherapie (medizinischer Masseur) |
232 + 404 234 + 404 |
Elektrotherapie 4) |
95 | Hydrotherapie (medizinischer Masseur) |
232 + 807 234 + 807 |
Hydrotherapie 4) |
82 |
Fussreflexzonen-Massage (medizinischer Masseur) |
232 + 218 234 + 218 |
Fussreflexzonenmassage Therapie 4) |
103 |
Medizinische Massage (medizinischer Masseur) |
232 + 205 234 + 205 |
Klassische Massage 4) |
112 |
Lymphdrainage, manuelle (Med. Mass.) |
232 + 202 234 + 202 |
Manuelle Lymphdrainage 4) |
205 | Wickel/Umschläge (Med. Mass.) |
232 + 669 234 + 669 |
Wickel/Umschläge/Fango 4) |
Fussnoten / Legende
4) Nur wenn gleichzeitig auch für 232. Medizinische Massage FA SRK oder 234. Medizinische Massage EFA registriert
5) Keine ASCA Methode
7) Zusatz-Qualifikation für Fachpersonen mit Ausbildung Medizinische Massage
Die AXA übernimmt anteilig die Kosten für Ernährungsberatung aus dem Leistungsbudget für Prävention.
Die Leistung für Ernährungsberatung im Einzelnen:
Die Methode muss durch eine von EMR oder ASCA für diese Methode registrierte Fachperson oder einen eidgenössisch diplomierten Ernährungsberater durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.
Bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ist es Ihnen wichtig, dass Sie Zuzahlungen an Vorsorgeuntersuchungen erhalten? Sie möchten einen umfassenden Impfschutz, der über die Leistungen der gesetzlichen Kassen hinausgeht? Wir bieten Ihnen einen breiten Versicherungsschutz rund um Vorsorge und Prävention.
Wir übernehmen aktuell Kosten gemäss der gültigen AVB und der gültigen Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZB) der Produkte ACTIF und COMPLET für unten genannte Präventionsmassnahmen und Vorsorgeuntersuchungen, sofern sie von zugelassenen Ärztinnen, Ärzten oder anderen medizinischen Fachpersonen durchgeführt werden. Zugelassene Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter www.doctorfmh.ch. Die AXA zahlt jeweils in Ergänzung zur Grundversicherung
Stand Januar 2024
Präventionsmassnahmen | Jährliche Kostenerstattung durch AXA in CHF | |
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung in Ergänzung zur Grundversicherung |
ACTIF 100% |
COMPLET 100% |
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungstrainings |
ACTIF 75% bis 300.– |
COMPLET 75% bis 500.– |
Ernährungsberatung 1) |
ACTIF 75% bis 300.– |
COMPLET 75% bis 500.– |
Gewichtsreduktion für Kinder |
ACTIF 75% bis 300.– |
COMPLET 90% bis 500.– |
Medizinische Screenings in Ergänzung zur Grundversicherung 2) (z. B. Herz-Check, Diabetes-Check, Mammographie, Koloskopie, Muttermalkontrolle, einzelne Laborwertescreenings usw.) |
ACTIF 75% bis 300.– |
COMPLET 75% bis 500.– |
Maximale Kostenerstattung für oben genannte Präventionsmassnahmen |
ACTIF bis zu 500.– pro Jahr |
COMPLET bis zu 600.– pro Jahr |
Fussnoten / Legende
1) Die Methode muss durch eine von EMR oder ASCA für diese Methode registrierte Fachperson oder einen anerkannten Ernährungsberater durchgeführt werden, damit die AXA Leistungen erbringt.
2) Screenings sind spezifische Vorsorgeuntersuchungen symptomloser Personen zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen.
Umfassende und unspezifische ärztliche Allgemeinuntersuchung (Anamneseerhebung, körperliche Allgemeinuntersuchung inkl. Laborwerte, Befundbesprechung etc.):
Die Kosten für folgende Impfungen übernimmt die Grundversicherung (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).
Stand September 2022:
Die AXA übernimmt im Rahmen ihrer ambulanten Produkte COMPLET und PLUS 90 Prozent der Kosten von in der Schweiz medizinisch anerkannten Vorsorgeimpfungen, sofern sie nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Das sind beispielsweise Impfungen gegen:
Sie wünschen sich eine Zusatzversicherung für die Kostenübernahme bei ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln und weiteren Gegenständen wie Rollstühlen oder Pflegebetten? Die ambulante Krankenzusatzversicherung beteiligt sich an folgenden Kosten:
Wir übernehmen gemäss untenstehender abschliessender Auflistung einen Teil der Kosten von ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln und Gegenständen, die nicht von der Grundversicherung bezahlt werden oder in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV. Es muss ein Ablehnungsentscheid der IV/AHV und eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
Bei unserem Produkt PLUS bezahlt die AXA 75 % der Kosten bis maximal CHF 1000 pro Jahr. Beim Produkt COMPLET bezahlt die AXA 90 % der Kosten bis maximal CHF 2000 pro Jahr. Beim Produkt Unfall Privat bezahlt die AXA 100 % der Kosten in Folge eines Unfalls bis maximal CHF 2000 pro Jahr (inkl. Brillen und Linsen).
Stand September 2022
Die Grundversicherungen beteiligen sich an ärztlich verordneten Medikamenten, die in der Spezialitätenliste aufgeführt und für die vorliegende Indikation zugelassen sind sowie innerhalb der Limitation angewendet oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden.
In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an ärztlich verordneten nichtpflichtigen von Swissmedic zugelassenen Medikamenten.
Ausgeschlossen sind sämtliche pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) sowie untenstehende Präparate (Liste nicht abschliessend).
Stand Januar 2024
Mittel bei funktionellen gastrointestinalen Störungen
Mittel gegen Obstipation
Antiadiposita
Vitamine, Mineralstoffe, Tonika und andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel
Antimykotika
Dermatika
Emollientia und Hautschutzmittel
Wundbehandlungsmittel
Mittel gegen Ektoparasiten, Insektizide und Repellentien
Antiseptika und Desinfektionsmittel
Malariamittel
Verhütungsmittel
Mittel bei erektiler Dysfunktion
Topische Mittel gegen Gelenk- und Muskelschmerzen
Stomatologika
Hals- und Rachentherapeutika
Rhinologika
Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten
Künstliche Tränen und andere indifferente Mittel
Hausspezialitäten oder nach Rezept des Arztes hergestellte Präparate
Innovative Medikamente
Innovative Medikamente, die von Swissmedic zugelassen, jedoch noch nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden im Nachgang zu den Leistungen der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung für eine Leistungsübernahme durch die AXA sind:
Wir beteiligen uns an den Kosten für geplante und notfallmässige ambulante Behandlungen im Ausland.
Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) der AXA Gesundheitsvorsorge.
Stand Juli 2022
Die AXA Gesundheitsvorsorge beteiligt sich im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland.
Versichert sind folgende Leistungen:
Die versicherte Person ist verpflichtet, die AXA bzw. die Notrufzentrale der AXA unverzüglich über die Behandlung zu informieren unter der Telefonnummer: +41 58 218 11 11.
Die Grundversicherungen beteiligen sich bei medizinischen Notfällen wie folgt:
In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den Kosten für medizinische Notfälle.
Bei medizinischen Notfällen, sofern der Spitalaufenthalt mind. 7 Tage dauert.
In Ergänzung beteiligt sich die AXA Gesundheitsvorsorge im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherung (Gesundheit PLUS, Gesundheit COMPLET und Unfall Privat) an den folgenden Kosten für Besuchsreisen einer nahestehenden Person:
Dazu zählen diejenigen Leistungen, die gemäss unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen (Ziffer C3) ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem:
Seit Januar 2023 werden ärztlich verordnete psychotherapeutische Leistungen durch Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungszulassung ausschliesslich über die Grundversicherung vergütet. Diese Leistungen dürfen seither von der AXA Gesundheitsvorsorge nicht mehr übernommen werden.
Die AXA beteiligt sich ab dem 01. Januar 2024 an den Kosten für psychotherapeutische Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden.
Kostenbeteiligung für Leistungen, die von Psychotherapeutinnen und Psychoterapeuten ohne Grundversicherungszulassung erbracht werden:
Hinweise:
Sie wollen Prämien bei der Krankenkasse sparen? Kombinieren Sie eine günstige Grundversicherung mit attraktiven Zusatzversicherungen. Mit unserem Rechnungsservice geht das noch einfacher.
Eine ambulante Zusatzversicherung beteiligt sich an Kosten für Sport und Komplementärmedizin. Ausserdem übernimmt sie Kosten bei Notfällen im Ausland sowie für Medikamente, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind.
Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Denn gerade im ambulanten Bereich deckt die obligatorische Krankenkasse nur einen Teil der Leistungen.
Dazu gehören typischerweise die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen oder Komplementärmedizin, für Brillen, Kontaktlinsen oder Fitnessabos sowie medizinische Massagen.
Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital.
Die ambulante Zusatzversicherung deckt deshalb auch Leistungen, die ausserhalb des Spitalkontexts angeboten werden.
Kosten für stationäre Behandlungen im Spital, die nicht in der Grundversicherung gedeckt sind, können mit Hilfe der Spitalzusatzversicherung versichert werden.
Wir beteiligen uns an den Kosten für diverse alternative Heilmethoden, unter anderem auch bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker.
Mehr dazu finden Sie im Abschnitt «Komplementärmedizin».
Mit unseren Versicherungen im ambulanten Bereich beteiligen wir uns an diversen Kosten im Ausland.
Beispielsweise beteiligen wir uns bei den Produkten PLUS und COMPLET an den Kosten für Rettung und Transport sowie an Bergungskosten im Ausland.
Ebenfalls beteiligen wir uns an den Kosten für geplante Behandlungen (ambulant) und übernehmen die Kosten für medizinische Notfälle (egal ob ambulant oder stationär) komplett.
Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.
Einige Untersuchungen wie beispielsweise ein Hautkrebs-Screening oder eine Mammografie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Im Bereich Vorsorge gehen die Leistungen einer Zusatzversicherung aber weit über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
So beteiligen wir uns beispielsweise an ärztlichen Check-ups, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind.
Mehr Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht.
Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die ambulante Zusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.
Wo die Schulmedizin nicht weiterkommt, hilft oft die Komplementärmedizin oder Alternativmedizin. Wir stellen die fünf beliebtesten Methoden vor, erklären, wann sie helfen können und welche von der Krankenkasse bezahlt werden.
Psychische Probleme? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Fachperson bis zur Vorbereitung des Erstgesprächs mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder direkt mit einer psychologischen Fachperson.
Nicht alle freuen sich über den Frühling. Für jede fünfte Schweizerin und jeden fünften Schweizer bedeutet das Aufblühen der Natur: Die leidige Heuschnupfen-Saison beginnt.