Zuhause

Wohnen im Tiny House: Gemütlichkeit auf 23 Quadratmetern

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Vor einem Jahr haben Sandro und Conny Huber ihr Einfamilienhaus gegen ein Mini-Häuschen eingetauscht – ein sogenanntes «Tiny House». Eine mutige Entscheidung, die ganz neue Türen öffnete.

Die Umstellung war radikal: Früher hatten sie 400 Quadratmeter Wohnfläche, heute sind es noch 23. «Wir wollten Ballast loswerden», sagt Sandro Huber. Nicht nur materiell, sondern auch persönlich hätte sich mit dem Einzug ins Mini-Haus viel geändert. «Früher haben ich gearbeitet bis zum Umfallen, habe viel verdient und viel Besitz angehäuft. Heute leben wir auf kleinem Raum, aber die Beziehung ist viel intensiver geworden – und zum ersten Mal geniesse ich bewusst Freizeit.»

Mit dem Haus aufs Strassenverkehrsamt

Im Herbst 2017 stiessen die Hubers im Internet zufällig auf das Konzept des Tiny House. «Schnell war klar: Das ist etwas für uns», erinnert sich der 60-Jährige. Bei einem Anbieter im deutschen Allgäu wurden sie fündig, liessen ihr neues Zuhause auf einem Trailer fertigen, fuhren damit über den Zoll und packten für den Innenausbau selbst mit an. Die Beamten beim Strassenverkehrsamt staunten nicht schlecht, als Hubers ihr winziges Haus vorführten: Von der Waschmaschine über Dusche, Trenntoilette und Miniküche bis zum Schlafzimmer unter dem Dach ist alles vorhanden, was es zum Leben braucht – einfach auf kleinstem Raum. Unordnung herrsche nie, «dafür haben wir schlicht keinen Platz», scherzt Huber. Vier Autos, drei Motorräder und zweihundert Bonsai habe er beim Umzug hergeben müssen, «aber ich vermisse gar nichts davon. Im Gegenteil: Zum ersten Mal im Leben fühle ich mich richtig zuhause.» 

Sandro Huber schaut von seinem Bett hinunter, das unter dem Dach liegt. Eine Leiter führt hinauf.

Schlafen unter dem Dach: Um Platz zu sparen, geht es abends die Leiter hoch. Das Bett ist gleichzeitig Sandro Hubers Rückzugsort im Tiny House.

Blick durch die Küche und die Garderobe ins Badezimmer.

Garderobe, Küche und Badezimmer auf kleinstem Raum – im Tiny House hat alles seinen Platz; Unordnung gibt es nicht.

Ich vermisse gar nichts. Im Gegenteil: Zum ersten Mal im Leben fühle ich mich richtig zuhause.

Sandro Huber, Tiny-House-Besitzer

Individuell, nachhaltig und bezahlbar

Der Preis für ein Tiny House sei individuell, sagt Sandro Huber. Der gelernte Landwirt und Gärtner ist heute Vertriebspartner für die Allgäuer Tiny Houses in der Schweiz. Einen Rohbau gibt’s bereits ab rund 30'000 Franken; ein Standardhäuschen ab etwa 70'000 Franken. Je nach Innenausbau kommen weitere Kosten dazu. Hubers investierten rund 120'000 Franken für ihr Haus. Dafür haben sie eine vollständige Küche mit Gasherd, Elektroofen und Dampfabzug, schöne Möbelstücke im Shabby-Chic sowie einen speziellen Eichenparkettboden. Spardusche und Trenntoilette schonen die Umwelt. Dank Solaranlage und Gasheizung könnten Hubers das ganze Häuschen autark betreiben. «Wir haben keine Hypothek, zahlen keine Miete und haben damit sehr tiefe Fixkosten», sagt Huber. «Dadurch müssen wir weniger arbeiten und verbringen mehr Zeit miteinander. Das ist für mich wahrer Luxus.»

Wir haben keine Hypothek, zahlen keine Miete und haben damit sehr tiefe Fixkosten.

Sandro Huber, Tiny-House-Besitzer

Tiny House: Welche Versicherungen machen Sinn?

Wer sein Tiny House versichern möchte, muss es erst einmal klassifizieren: Steht es auf festem Grund oder auf einem Anhänger, bleibt es an einem fixen Ort oder ziehen die Besitzer öfters um? Bei allen gleich ist nur die Versicherung für den Inhalt des Häuschens: Sämtliches Mobiliar und bewegliche Gegenstände wie Laptop, Velo oder Kleidung können ganz einfach über die Hausratversicherung abgesichert werden. Für den Rest lohnt sich eine individuelle Beratung. Grundsätzlich gibt es drei Varianten:

1. Auf festem Grund: Tiny House mit Fundament (fix mit dem Untergrund verbaut)

Ein Tiny House auf festem Grund (fix mit dem Untergrund verbaut)

Wie ein normales Haus benötigt ein Tiny House, das fix mit dem Untergrund verbaut ist, eine Gebäudesachversicherung. Diese kann je nach Wohnort über den Kanton oder eine private Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Weisen diese die Deckung ab, gilt das Häuschen als sogenannte «Fahrnisbaut» und kann über die Hüllenversicherung für Mobilheime, eine Zusatzdeckung der Hausratversicherung, versichert werden. Die Hüllenversicherung deckt Schäden am Häuschen und an Zusatzausrüstung und Zubehörteilen, die damit fest verbunden sind. Damit ist das Tiny House gegen Gefahren wie Feuer, Wasser, Diebstahl sowie Bruchschäden an Fensterscheiben und Dachluken versichert.

2. Mobiles Tiny House mit eingelöstem Anhänger

Ein Tiny House auf einem Anhänger, gezogen von einem Auto

Ein mobiles Tiny House, das fix mit einem Anhänger verbunden ist, kann beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Wenn es offiziell als Wohnanhänger anerkannt wird, können die Besitzer dafür – wie bei einem Wohnmobil – auch eine Motorfahrzeug-Versicherung abschliessen. Diese gilt für das Tiny House inklusive der fest verbundenen Zusatzausrüstungen und Zubehörteile. Damit ist das Tiny House beispielsweise gegen Diebstahl, Hagel, Feuer oder böswillige Beschädigung geschützt. Auch Schäden während dem Transport sind mitversichert, sofern sich der alte und der neue Standort innerhalb der Schweiz oder Liechtensteins befinden. Wer oft mit dem Tiny House unterwegs ist, kann es mit einer Vollkasko-Versicherung auch gegen Kollisionen im Strassenverkehr absichern.

3. Tiny House mit Anhänger, aber nicht eingelöst

Ein Tiny House auf einem Anhänger, das aber nicht bewegt wird

Ist ein Tiny House fix mit einem Anhänger verbunden, der nicht eingelöst ist, kann das Gebäude über die Hüllenversicherung für Mobilheime versichert werden. Die Hüllenversicherung ist eine Zusatzdeckung der Hausratversicherung. Sie deckt Schäden am Häuschen und an fest verbundenen Zusatzausrüstungen und Zubehörteilen gegen Gefahren wie Feuer, Wasser und Diebstahl. Auch Bruchschäden an Fensterscheiben oder Dachluken sind mitversichert. Normalerweise haben solche Tiny Houses einen fixen Standort und werden nicht bewegt. Bei einem Umzug wären aber Schäden während dem Transport mitversichert, sofern der alte und der neue Standort innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein liegen. 

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